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Garage

Gutachter soll Schuldfrage klären

Ravensburg / Lesedauer: 2 min

Stadt hat Ingenieurbüro verklagt, weil es Schäden bei erster Sanierung möglicherweise übersehen hat
Veröffentlicht:13.05.2017, 06:00

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Letztlich wäre es nur ein Tropfen auf den heißen Stein: Eine halbe Million Euro will die Stadt Ravensburg von dem Ingenieurbüro zurück, das die Marienplatztiefgarage von Juli bis Oktober 2013 untersucht und saniert hatte, ohne die erheblichen Schäden zu bemerken, die durch einsickerndes Tausalz entstanden waren und jetzt eine Generalsanierung in zweistelliger Millionenhöhe erforderlich machen. Aufgefallen waren diese Mängel erst nach dem Großbrand in der Tiefgarage ein Jahr später, als ein anderes Büro weitere Untersuchungen anstellte.

Im Rahmen dieser Untersuchungen war herausgekommen, dass die ein Jahr zuvor über die Bühne gegangene Sanierung der Decke zwischen erstem und zweitem Untergeschoss „nicht ordnungsgemäß“ gemacht wurde, wie es seitens der Ravensburger Stadtverwaltung hieß. Der Gutachter hatte bestätigt, dass die Zwischendecke nicht auf Dauer tragfähig sei und zeitnah erneut instand gesetzt werden müsse. Denn massive, insbesondere durch eingedrungenes Streusalz verursachte Schäden waren demnach bei der vorherigen Sanierung übersehen und damit auch nicht instand gesetzt worden.

Güteverhandlung brachte keine Einigung

Im Mai vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat entschieden, einen Teil der ursprünglichen Sanierungskosten in Höhe von 722 000 Euro vom Ingenieurbüro zurückzufordern. Eine Güteverhandlung vor der 4. Zivilkammer des Ravensburger Landgerichts brachte keine Einigung. Jetzt hat das Gericht auf Wunsch der Beklagten einen eigenen Gutachter bestellt, der den Sachverhalt untersuchen soll.

Das geschieht nach SZ-Informationen in der kommenden Woche. Frühestens im Spätsommer oder Herbst wird dann die öffentliche Hauptverhandlung laut der stellvertretenden Landgerichts-Pressesprecherin Therese Müller-Rezbach eröffnet. Das beklagte Ingenieurbüro wollte sich auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“ nicht äußern. „Es handelt sich ja um ein laufendes Verfahren, und wir wollen erst mal den Gutachtertermin abwarten“, sagte der Geschäftsführer.