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Gemeindewahlausschuss

Gemeindewahlausschuss bestätigt Ergebnis der OB-Wahl

Ravensburg / Lesedauer: 4 min

Nun steht das endgültige Ergebnis der OB-Wahl vom 11. März fest: Wie Erster Bürgermeister Simon Blümcke in der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Montagabend bekannt gab, sind 406 ...
Veröffentlicht:12.03.2018, 19:27

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Nun steht das endgültige Ergebnis der OB-Wahl vom 11. März fest: Wie Erster Bürgermeister Simon Blümcke in der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Montagabend bekannt gab, sind 406 Stimmen ungültig. 41 Ravensburger hatten beispielsweise für Oswald Metzger votiert, zwölf für Hermann Vogler, drei für Siegfried Scharpf, neun für Rolf Engler. Das ändert allerdings nichts am vom Ausschuss nun so festgestellten Wahlergebnis: Daniel Rapp ist und bleibt Ravensburgs Oberbürgermeister. Mit 9955 Stimmen – also 92,8 Prozent. Bislang ging keine Wahlanfechtung von Rapps einziger Gegenkandidatin Fridi Miller ein.

Gegen das Wahlergebnis angehen kann, wer selbst betroffen ist, wie Martina Singer vom Hauptamt der Stadt Ravensburg ausführt. Andernfalls müsste jemand, dem das Ergebnis nicht passt, 100 Unterstützer-Unterschriften sammeln und dann Einspruch einlegen. Sieben Tage ist dafür Zeit – sobald das Wahlergebnis öffentlich bekannt gemacht ist. Dann bearbeitet das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Rechtsbehörde den Vorgang und befindet innerhalb eines Monats darüber, ob eine etwaige Anfechtung durch geht oder nicht. Gegen das Ergebnis kann der Wahlanfechter dann wiederum Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einlegen. Singer geht zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht davon aus, dass es so weit kommen wird. Und selbst wenn: Bis zum 6. Juni dürfte ein solches Verfahren durch sein – bis dahin ist OB Daniel Rapp noch im Amt.

Wie berichtet, waren am Sonntag 39 288 Ravensburger wahlberechtigt. 11 103 Menschen gingen zur Wahl, 3301 Personen nutzten die Möglichkeit zur Briefwahl. Die Wahlbeteiligung lag bei 28,3 Prozent. Sein bestes Ergebnis erzielte Daniel Rapp im Bezirk Neuwiesenschule (Schülertreff) mit einem Stimmenanteil von 97,1 Prozent.

Es folgten die Lokale Christkönigskirche (96,9 Prozent) und Grundschule Taldorf (96,2 Prozent). Seine Herausfordererin Fridi Miller schnitt am besten im Wahlbezirk Kindergarten St. Norbert in Weingartshof mit 9,4 Prozent Stimmenanteil ab. Es folgten die Lokale Grundschule Weißenau (8,7 Prozent) und Kindergarten St. Josef (7,9 Prozent). Stadtweit kam Rapp auf 92,8 Prozent der Stimmen, Miller auf 5,1 Prozent.

Wie bei anderen Wahlen auch galt am Sonntag ebenfalls: Je peripherer ein Wahllokal liegt, desto höher ist die Wahlbeteiligung. So lag die Beteiligung im Waaghaus bei nur 13,8 Prozent, im Technischen Rathaus im Deisenfang gar nur bei 10,9 Prozent. Zum Vergleich: Im Montessori-Kinderhaus in Schornreute gab immerhin jeder vierte Wähler seine Stimme ab, in der Weststadtschule lag die Beteiligung bei knapp 24 Prozent, im Montessori-Kinderhaus Huberesch in der Weststadt bei 27,0 Prozent.

Wahlzettel mit Spaßkandidaten wie „Kasperle“ ungültig

Auch wenn die Wahlbeteiligung am Sonntag sehr niedrig erscheint, so ist sie nicht gravierend anders als bei vergleichbaren Oberbürgermeisterwahlen in der Vergangenheit, bei denen der Amtsinhaber auch wieder antrat. So gab es 2012 in Bad Waldsee eine Wahlbeteiligung von 26,3 Prozent, in Weingarten waren es 2016 32,8 Prozent. Selbst in Friedrichshafen, wo Amtsinhaber Andreas Brand im vergangenen Jahr vier Gegenkandidaten hatte, gingen nur 41,4 Prozent der Berechtigten zur Wahl. Ravensburgs Alt-OB Hermann Vogler erreichte bei seiner letzten Wiederwahl 2003 eine Wahlbeteiligung von 25,9 Prozent.

Am Wahlsonntag hatten die ehrenamtlichen Wahlvorstände aus den jeweiligen Ravensburger Wahllokalen die Ergebnisse zunächst telefonisch an die Rathausmitarbeiter durchgegeben. Letztere haben den ganzen Montag über gegen gecheckt, ob die Wahlvorstände etwas übersehen haben – und fischten ungültige Stimmzettel heraus. Denn: Jedem Wahlberechtigten steht es frei, eine Person von öffentlichem Interesse den Namen der OB-Kandidaten hinzuzufügen. Und so hatte etwa jemand Dr. Hawran eingetragen. Diese Stimme ist allerdings ungültig, weil der Genannte nicht „eindeutig identifizierbar“ sei, wie Singer erläutert. Aus demselben Grund fielen auch Kasperle oder Martin Schulz durch.

Darüber hinaus wird nachgeprüft, ob die telefonischen Durchsagen hernach korrekt ins EDV-System eingegeben wurden: „Wir stellen sicher, dass sich kein Hacker einloggt und das Wahlprogramm verfälscht“, erläutert Singer. Der eine oder andere Wähler habe sich auf dem Wahlzettel auch verbal ausgetobt: „Teilweise stehen da ganze Romane dazu, was in der Ravensburger Politik alles falsch läuft“, so Singer.