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Fußballjugend geht in die Pause, Aktive spielen weiter

Ravensburg / Lesedauer: 2 min

WFV reagiert auf Alarmstufe II – Spielverlegungen und Geisterspiele sind möglich
Veröffentlicht:26.11.2021, 21:24

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Der Württembergische Fußballverband (WFV) hat am Freitag auf die weiteren Einschränkungen reagiert, die die Corona-Alarmstufe II in Baden-Württemberg mit sich bringt. Demnach geht die Jugend in die Winterpause, die Aktiven sollen dagegen weiterspielen.

Zwar waren die Auswirkungen auf den Sport zunächst noch nicht im Detail geklärt, da am Freitag auch um die Mittagszeit noch keine entsprechende Corona-Verordnung Sport des Kultusministeriums vorlag. Unabhängig von der genauen Ausgestaltung der Corona-Verordnung Sport solle der Spielbetrieb aber weiterhin ermöglicht werden, solange dies gesetzlich erlaubt sei, teilte der WFV zu diesem Zeitpunkt auf seiner Homepage mit. Darauf hätte sich der Verbands-Spielausschuss mit den Bezirksvorsitzenden und Bezirksspielleitern am Donnerstagabend geeinigt. Nach einer kontroversen, aber konstruktiven Debatte, bei der die Bezirksvertreter die jeweilige Situation in ihren Bezirken eingebracht hätten, hätten die Teilnehmer sich darauf verständigt, den Spielbetrieb bei den Aktiven im WFV grundsätzlich fortzusetzen. Jedoch würden Spielverlegungen im Einzelfall gestattet, sofern sich beide Mannschaften einig seien und dies beantragten. Zudem sollten bei Nichtantritt in der Alarmstufe im Regelfall keine Geldstrafen durch die Sportgerichte verhängt werden. Die Regelung, wonach bei dreimaligem Nichtantritt eine Mannschaft aus der Wertung genommen wird, solle – soweit dem der Verbandsvorstand zustimmt – in der kommenden Woche rückwirkend für die Dauer der Alarmstufe ausgesetzt werden. Der Verbandsspielausschuss werde den entsprechenden Antrag stellen, hieß es in der Stellungnahme des WFV weiter.

Am frühen Freitagabend trudelte dann nach tagelangem Warten endlich die aktualisierte Corona-Verordnung Sport ein. Demnach gilt für alle Aktiven ab dem Wochenende die 2G-Regel und Nichtimmunisierte sind damit von der Teilnahme ausgeschlossen. Zuschauer müssen laut WFV zum Impf- oder Genesenennachweis einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen (2G plus). Dieser könne als Selbsttest unter Aufsicht des Veranstalters, das heißt eines Vertreters des Heimvereins, durchgeführt werden. Insoweit regte der Verbands-Spielausschuss an, in den Vereinen zu prüfen, gegebenenfalls auch ohne Zuschauer zu spielen, soweit verlässliche Kontrollen nicht durchgeführt werden könnten.

In der Jugend seien fast alle für dieses Jahr geplanten Spiele bereits absolviert. Die noch ausstehenden Begegnungen seien überwiegend in der Landes- und Verbandsstaffel zu verorten. Der Verbands-Jugendausschuss verständigte sich deshalb mit dem Verbands-Spielausschuss darauf, alle Jugendspiele für 2021 abzusetzen. Gründe für diese Entscheidung seien insbesondere die in den überbezirklichen Staffeln längeren Auswärtsfahrten sowie die hohen Inzidenzen bei den Jugendlichen, die zumeist noch keinen Impfschutz genießen. Ein Trainingsbetrieb sei aber weiterhin möglich.