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Oberschwabenklinik

EK darf weiterhin extreme Frühchen behandeln

Ravensburg / Lesedauer: 1 min

EK darf weiterhin extreme Frühchen behandeln
Veröffentlicht:29.12.2011, 16:45

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Die Oberschwabenklinik sieht sich durch ein Urteil des Sozialgerichtes Berlin-Brandenburg bestätigt, dass auch extrem früh geborene Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm an einer Klinik wie dem Krankenhaus St. Elisabeth optimal versorgt werden können. Zusammen mit 40 weiteren deutschen Krankenhäusern hatte die Oberschwabenklinik gegen eine Mindestmengenregelung geklagt, die das Aus für ein Perinatalzentrum Level I am EK bedeutet hätte, heißt es in einer Pressemitteilung der OSK.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hatte zunächst beschlossen, die sogenannten „Mindestmenge“, ab der Frühgeborene unter 1250 Gramm in einer Klinik versorgt werden dürfen, ab Anfang 2011 von 14 auf 30 Fälle pro Jahr anzuheben. Dies hätte auch das EK Ravensburg betroffen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte Ende 2010 die geplante neue Regelung zunächst bis zum Erlass eines Urteils, mit dem jetzt den klagenden Kliniken Recht gegeben wurde, ausgesetzt. Dies hatte laut OSK auch das EK betroffen. In diesem Jahr sind in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des EK bislang 16 Frühchen mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm und 15 Frühchen mit einem Geburtsgewicht zwischen 1250 und 1500 Gramm versorgt worden.

Hätte das EK die Frühgeborenen unter 1250 Gramm nicht mehr versorgen dürfen, hätten Eltern und Angehörige im Extremfall bis zu 100 Kilometer Weg in die nächste Uniklinik zurücklegen müssen, heißt es in der Mitteilung der OSK weiter.