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Schnellverfahren

Drei Neubaugebiete kommen im Schnellverfahren

Ravensburg / Lesedauer: 3 min

Dank einer Sonderregelung entstehen drei Neubaugebiete am Rand von Schmalegg, Taldorf und Untereschach
Veröffentlicht:10.04.2018, 16:10

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Die Nachfrage nach Baugrundstücken ist riesig, das Angebot extrem knapp – auch in Ravensburg . Der nur bis Ende 2019 geltende Baugesetzbuch-Paragraf 13b soll helfen, Druck rauszunehmen: Er macht es möglich, Baugebiete am Ortsrand ohne die sonst üblichen Regularien und Vorschriften relativ flott und unbürokratisch auszuweiten. Diese Möglichkeit nutzt nun auch Ravensburg. Der Gemeinderat hat entschieden, bestehende Wohngebiete in Untereschach, Schmalegg und Taldorf oder Alberskirch zu erweitern. Insgesamt sollen rund 180 Wohneinheiten entstehen.

Bis Ende 2019 darf für jeweils maximal 10 000 Quadratmeter Grünfläche ein beschleunigtes Bebauungsgplanverfahren eingeleitet werden, wenn sie an vorhandene Ortsteile anschließt – auch wenn das betreffende Areal im Flächennutzungsplan gar nicht als Baugebiet ausgewiesen ist. Außerdem ist eine Kommune in diesem Sonderfall vom Nachweis naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen befreit. Was der Grünen-Fraktion nicht schmeckt. Ihr Antrag, auch im Fall „13b“ nicht auf den ökologischen Ausgleich zu verzichten, wurde von den anderen Fraktionen allerdings abgeschmettert.

Diese waren sich nämlich alle einig, dass der zeitlich befristete Gesetzeskniff eine „Entbürokratisierungs-Chance“ ist, wie CDU-Stadtrat Frieder Wurm es formulierte, „die wir wahrnehmen sollten“, wie Wolfgang Metzger (Freie Wähler) betonte. Rainer Frank (UL) wies außerdem darauf hin, dass auch sämtliche 13b-Verfahren vom Gemeinderat abgesegnet werden müssen. Und FDP-Mann Roland Dieterich machte deutlich, es sei die Pflicht einer Kommune, „Baugrundstücke bereitzustellen, um den Mangel an Wohnraum zu befriedigen“. Ulrich Höflacher (BfR) äußerte die Sorge, das Ganze könne „Tür und Tor für eine Nivellierung von Standards“ öffnen und mahnte an, ein beschleunigtes 13b-Bebauungsplanverfahren müsse die Ausnahme bleiben.

Stadtratskollege August Schuler ( CDU ) beruhigte insofern, als er ausführte, im Zuge des nun gefällten 13b-Entschlusses würden insgesamt „höchstens 170 bis 180 Wohneinheiten“ in den drei Ortschaften entstehen. Und sollte das Gesetz tatsächlich verlängert werden, wie offenbar gemunkelt wird, dann allenfalls „um zwei, drei Jahre“.

Betroffen ist zum einen Untereschach: Dort soll sich das Wohngebiet „Hohe Bäume“ weiter nach Westen hin ausbreiten. Noch gehören der Stadt aber nicht alle dafür nötigen Grundstücke. Dabei sei die Nachfrage nach Bauplätzen riesig, wie Eschachs Ortsvorsteherin Simone Rürup sagt. Im Neubaugebiet „Hohe Bäume West“ sollen Rürup zufolge dann übrigens nicht nur Einfamilienhäuser entstehen – auch in Untereschach werde soziale und altersmäßige Durchmischung groß geschrieben; Reihen- und mehrstöckige Häuser seien ebenfalls vorgesehen. Da im Zug der B 30 neu die Verbindungsstraße zwischen Karrer und Untereschach, an der das neue Wohngebiet liegt, zu einem landwirtschaftlichen Weg zurückgestuft wird, dürfte es in Bezug auf den Verkehr eine Schnäppchenlage werden.

Auch am südlichen Taldorfer Ortsrand soll ein Neubaugebiet entstehen – hier sind die Grundstückskaufverhandlungen ebenfalls noch nicht durch. Falls es damit nicht oder erst später klappt, hat die Stadtverwaltung als Alternative eine Fläche im Südwesten des in der Nachbarschaft von Dürnast liegenden Weilers Alberskirch im Auge.

Da sich in Schmalegg die Umsetzung des geplanten Wohngebiets „Brachwiese III“ seit Jahren hinzieht – ein angrenzender Landwirt hat dagegen geklagt –, nimmt das Stadtplanungsamt dort nun eine Fläche zwischen Friedhof und Schule, Ringgenburgstraße und Sportplatz ins Visier –“Ortsmitte Schmalegg III“ genannt. Auch ein Kindergarten ist dort geplant. Auch hier sind noch nicht sämtliche erforderlichen Grundstücke in städtischer Hand; die entsprechenden Verhandlungen will man nun intensivieren.

Wie Oberbürgermeister Daniel Rapp in der Gemeinderatssitzung versicherte, „werden die Umweltstandards“ auch in den 13b-Neubaugebieten eingehalten. Überdies sei nach den besagten Erweiterungen auch wirklich Schluss: „Dahinter ist freie Natur, und das soll auch so bleiben – die Dörfer sind dann an ihren Wachstumsgrenzen in die jeweilige Richtung angekommen.“