StartseiteRegionalOberschwabenRavensburgDeshalb hat Hoßkircher Mordprozess juristisches Nachspiel für den Bürgermeister

Mordprozess

Deshalb hat Hoßkircher Mordprozess juristisches Nachspiel für den Bürgermeister

Ravensburg / Lesedauer: 3 min

Wegen falscher uneidlicher Aussage im Mordprozess Hoßkirch
Veröffentlicht:10.09.2018, 16:30

Von:
Artikel teilen:

Juristisches Nachspiel im Mordprozess Hoßkirch für Roland Haug : Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hat gegen den Bürgermeister von Hoßkirch Anklage wegen falscher uneidlicher Aussage erhoben. Das bestätigte am Montag Christine Weiß, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Ravensburg. Haug war im Februar als Zeuge vor dem Landgericht Ravensburg geladen und widersprach Aussagen von zwei Kriminalbeamten. Der Termin für die öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Ravensburg steht noch nicht fest.

Ende Juli wurde ein 36-Jähriger aus Hoßkirch zu einer lebenslangen Haft wegen Mordes an seiner Frau verurteilt. Er wurde für schuldig erklärt, Ende Februar 2017 seine Ehefrau im gemeinsamen Haus erstickt und anschließend einen Autounfall vorgetäuscht zu haben, um die Tat zu vertuschen. Roland Haug hatte am 6. Februar vor dem Landgericht Ravensburg als Zeuge ausgesagt.

Am selben Tag, als der schwerverletzte Ehemann und die Leiche seiner Frau auf einem Feld entdeckt wurden, soll sich der Bürgermeister mit dem Vater des zu diesem Zeitpunkt Tatverdächtigen im Feuerwehrhaus in Hoßkirch unterhalten haben. Dabei soll der Vater seinen Sohn als „jähzornig“ bezeichnet und gesagt haben, er mache sich große Vorwürfe. Von den belastenden Aussagen des Vaters erfuhr die Polizei, weil Roland Haug zwei Kripobeamten davon erzählte, als sie das Haus des Beschuldigten und seiner ermordeten Frau in Hoßkirch durchsuchten.

20180614004226909_4744730808645646

Vor Gericht machte der Vater von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Anfang Januar erwähnte ein Kriminalbeamter das Gespräch zwischen Bürgermeister und dem Vater des Angeklagten in seiner Zeugenaussage – am nächsten Tag berichtete der Südkurier darüber. Mit dem Zeitungsbericht war der Bürgermeister offenbar nicht einverstanden. Wie Staatsanwalt Peter Spieler damals auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“ mitteilte, habe Haug E-Mails an die Redaktion des Südkurier geschickt, in denen er sich gegen die Darstellung in der Zeitung wandte und bestritt, dass sie wahr sei.

In Kopie seien die E-Mails auch an die Ravensburger Staatsanwaltschaft gegangen und zwar „zur Prüfung rechtlicher Schritte gegen den Südkurier“, so Staatsanwalt Spieler. Daraufhin habe er den Bürgermeister als Zeugen geladen. „Er hat vor Gericht alles abgestritten: dass er sich mit den zwei Kriminalbeamten unterhalten habe, dass er mit dem Vater des Angeklagten gesprochen habe, ja sogar, dass er an besagtem Tag überhaupt im Feuerwehrhaus gewesen sei.“

Anklageerhebung im August

Die zwei Polizeibeamten waren ebenfalls als Zeugen geladen gewesen – sie seien aber bei ihren Aussagen geblieben. So auch der Hoßkircher Bürgermeister. Auf eine Vereidigung der drei Zeugen habe man verzichtet, „weil das eh nichts bringt“, so Spieler. Die Staatsanwaltschaft prüfte über einen längeren Zeitraum den Widerspruch zwischen den Aussagen. Mitte August wurde schließlich Anklage gegen Haug erhoben.

Das Strafmaß für jemanden, der vor Gericht falsche Aussagen macht, ohne vorher vereidigt worden zu sein, ist in Paragraf 153 des Strafgesetzbuches festgelegt. Dort heißt es: „Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“