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Corona-Newsblog: Das waren die wichtigsten Entwicklungen am Dienstag

Ravensburg / Lesedauer: 12 min

+++ Zweite Welle ist laut Ärzteverband schon da +++ Herrmann will Verstöße auf Demos konsequent bestrafen +++ Bundesregierung hebt Reisewarnung für Türkei teilweise auf +++
Veröffentlicht:04.08.2020, 17:24

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Die wichtigsten Nachrichten und aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus im Newsblog mit Fokus auf Deutschland und Schwerpunkt auf den Südwesten.

Aktuelle Zahlen des RKI¹:

  • Aktuell Infizierte Baden-Württemberg : ca. 910 (37.455 Gesamt - ca. 34.700 Genesene - 1.847 Verstorbene)
  • Todesfälle Baden-Württemberg:
  • Aktuell Infizierte Deutschland : ca. 8.215 (211.281 Gesamt - ca. 194.000 Genesene - 9.156 Verstorbene)
  • Todesfälle Deutschland: 9.156

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Herrmann will Verstöße auf Demos konsequent bestrafen (14.03 Uhr)
  • Neue Corona-Regel für Besuche in Restaurants oder Schwimmbädern (16.27 Uhr)
  • Tübingen verdoppelt Ordnungsdienst am Wochenende (20.45 Uhr)
  • Zweite Welle ist laut Ärzteverband schon da (9.14 Uhr)
  • Bundesregierung hebt Reisewarnung für Türkei teilweise auf (17.19 Uhr)

Das war's für heute. Wir wünschen einen schönen Abend und sind morgen Früh auf Schwäbische.de wieder mit einem neuen Corona-Newsblog für Sie da.

++ Feiern im Freien — Tübingen verdoppelt Ordnungsdienst am Wochenende

(20.45 Uhr) Wegen der Zunahme von Corona-Neuinfektionen im Südwesten sind in Tübingen am Wochenende in Zukunft doppelt so viele Sicherheitsleute unterwegs. Die Nachtstreife wird mit einem privaten Sicherheitsdienst verstärkt, um die Feiernden auf die geltenden Abstandsregeln hinzuweisen, wie die Stadt am Dienstag mitteilte. Die Regelung gelte ab sofort in den Nächten zu Freitag, Samstag und Sonntag . Zudem sollen Mitarbeiter der mobilen Jugendarbeit vermehrt eingesetzt werden.

Das sommerliche Nachtleben mit großen Menschenmengen macht uns Sorgen, wird Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) zitiert. Im Fall einer zweiten Welle müsse die Stadt kurzfristig eingreifen können. Daher werden weitere Maßnahmen rechtlich geprüft.

Dazu zählt etwa eine Allgemeinverfügung , die den Ordnungsdienst ermächtigen soll, die Personalien von Menschen aufnehmen, die mit mehr als fünf Menschen in der Stadt zusammensitzen und feiern . Auch nächtliche Alkoholkonsumverbote und Betretungsverbote für bestimmte Bereiche der Altstadt stehen demnach auf dem Prüfstand.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen sei abhängig von der Entwicklung der Infektionszahlen . „Die Einschränkungen, die jetzt zur Diskussion stehen, haben das Ziel, andere Freiheiten im Bereich der Kitas und Schulen sowie im Einzelhandel und in der Gastronomie zu erhalten“, so Palmer. Er gehe davon aus, dass an zentralen Treffpunkten ebenso die Personalien erfasst werden können wie in einem Restaurant.

Die derzeit gültige Corona-Verordnung sieht vor, dass sich maximal 20 Menschen öffentlich treffen dürfen . Zudem räumt die Verordnung den Kommunen die Möglichkeit ein, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

++ Bundesregierung hebt Reisewarnung für Türkei teilweise auf

(17.19 Uhr) Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für die Türkei teilweise aufgehoben. Das Auswärtige Amt teilte am Dienstag in ihren Reisehinweisen im Internet mit, dass die formelle Warnung vor touristischen Reisen in die Provinzen Antalya , Izmir , Aydin und Mugla entfällt.

Das Auswärtige Amt betonte, dass sie die Reisewarnung "unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung des von der türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts" aufgehoben habe. "Dieses beinhaltet u.a. eine verpflichtende PCR-Testung für alle Reisenden in der Türkei innerhalb von 48 Stunden vor Rückreise nach Deutschland."

Die Kosten von umgerechnet 15 Euro in einem zertifizierten Labor beziehungsweise 30 Euro am Flughafen müssten die Reisenden selbst tragen . Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne beziehungsweise in ärztliche Behandlung begeben. Hier lesen Sie mehr.

Ohne Abstand und ohne Mundschutz stehen Tausende bei einer Kundgebung gegen die Corona-Beschränkungen in Berlin. Das sollte nach Meinung vieler härter bestraft werden. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbo

++ Neue Corona-Regel für Besuche in Restaurants oder Schwimmbädern

(16.27 Uhr) Bei Besuchen in Restaurants, im Schwimmbad oder in Hotels muss keine E-Mail-Adressen mehr in den Kontaktlisten hinterlassen werden. Nach Zweifeln des Landesdatenschützers sei dies in der neuen Corona-Verordnung so festgelegt worden, sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums am Dienstag. Behörden akzeptierten die Adressen künftig nicht mehr, weil die Datenverarbeitung auf diesem Weg nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung genüge.

„Die Erhebung und Speicherung der E-Mail-Adresse halten wir für unzulässig “, heißt es dazu in einer Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten zu einer früheren Verordnung. Die meisten E-Mail-Nutzer hätten keinen öffentlichen Schlüssel für eine Verschlüsselung. „Auch verfügen die Gesundheitsämter und Ortspolizeibehörden — soweit uns bekannt — in aller Regel leider nicht über die Möglichkeit, mit externen E-Mail-Adressen Ende-zu-Ende-verschlüsselt zu kommunizieren.“

Stattdessen reiche es, eine Handynummer zu hinterlassen oder auf anderem Weg sicherzustellen, dass zum Beispiel Gesundheitsbehörden im Notfall Kontakt aufnehmen könnten. Die neue Verordnung soll am Donnerstag (6. August) in Kraft treten und noch am Mittwoch veröffentlicht werden.

++ Herrmann will Verstöße auf Demos konsequent bestrafen

(14.03 Uhr) Reichsbürger, Links- und Rechtsextremisten versuchen, die Corona-Krise und die Proteste gegen die staatlichen Corona-Auflagen für ihre Zwecke auszunutzen. Das berichtete Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ( CSU ) in München.

Nach Erkenntnissen des bayerischen Verfassungsschutzes ist das Vorgehen jeweils ähnlich: Es würden Verschwörungstheorien verbreitet, staatliche Schutzmaßnahmen würden diffamiert und es werde versucht, auf allen Ebenen Unzufriedenheit mit dem demokratischen System zu schüren.

„Die grassierende Verbreitung von Verschwörungsmythen, die jeder Faktenbasis entbehren, ist geeignet, größere Bevölkerungskreise mit einer grundlegenden Unzufriedenheit mit dem Rechtsstaat zu infizieren“, sagte Herrmann.

„Verfestigt sich diese Unzufriedenheit auf Dauer, bietet sie Extremisten einen idealen Nährboden, um neue Anhänger oder Sympathisanten heranzuzüchten.“ Die davon ausgehende Gefahr für den Rechtsstaat sei nicht zu unterschätzen, warnte er. Hier lesen Sie mehr.

++ Ausbruch in Mamming: 166 Infizierte bei Konservenhersteller

(11.15 Uhr) Die Zahl der Corona-Infizierten im niederbayerischen Mamming steigt weiter an: 166 von 600 Mitarbeitern einer Konservenfabrik wurden positiv auf das Virus getestet. „Der gesamte Betrieb ist vorübergehend stillgelegt“, teilte das Landratsamt Dingolfing-Landau mit. Alle Beschäftigten befänden sich in Quarantäne, ebenso wie 130 Mitarbeiter an zwei weiteren Standorten des Betriebs.

Nach einer ersten Testung war am Wochenende bekannt geworden, dass sich 43 Beschäftigte der Fabrik mit dem Coronavirus angesteckt haben. Um sicherzugehen, dass nicht noch mehr Arbeiter betroffen sind, wurde eine erneute Testung angeordnet.

„Die hohe Zahl an Neuinfektionen ist natürlich ein herber Rückschlag“, sagte Landrat Werner Bumeder (CSU). „Wir bleiben aber bei unserer Einschätzung, dass es sich um eine in sich geschlossene Einheit handelt und es weiterhin nur einen Infektionsherd gibt.“

Der verarbeitende Betrieb liegt in der Nähe eines Gemüsehofes, wo zuvor bereits rund 230 Erntehelfer positiv getestet wurden. Die Behörden gehen daher davon aus, dass es zu einer Übertragung von Mitarbeitern des Agrarbetriebes zu Beschäftigten der Konservenfabrik gekommen ist.

++ Im Frühjahr fast eine halbe Million weniger offene Stellen als zuvor

(11.08 Uhr) Die Zahl der offenen Stellen ist in der Corona-Krise stark gesunken: Sie ging von April bis Juni im Vorjahresvergleich um fast eine halbe Million zurück, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg mitteilte. Demnach gab es im zweiten Quartal 2020 bundesweit 893.000 offene Stellen, das waren knapp 36 Prozent oder 496.000.

„Viele Betriebe versuchen in der aktuellen Krise durch den Einsatz von Kurzarbeit ihre Fachkräfte zu halten. Ab dem Zeitpunkt der Anzeige von Kurzarbeit gilt jedoch für die betroffenen Organisationseinheiten bis zum Ende der Kurzarbeitergeldphase ein Einstellungsstopp “, erläuterte Arbeitsmarktforscher Alexander Kubis vom IAB. „Auch hierdurch kommt es zu einem starken Rückgang an offenen Stellen.“

Durch den Anstieg der Arbeitslosigkeit und den Rückgang der offenen Stellen liegt die Arbeitslosen-Stellen-Relation im Bundesdurchschnitt derzeit bei drei zu eins: Auf 310 Arbeitslose kamen im zweiten Quartal 2020 100 offene Stellen. Im entsprechenden Vorjahresquartal lag diese Relation noch bei eins zu sechs.

++ Zweite Welle ist laut Ärzteverband schon da

(9.14 Uhr) Die von vielen befürchtete zweite Corona-Welle hat Deutschland nach Einschätzung des Ärzteverbandes Marburger Bund bereits erfasst. „Wir befinden uns ja schon in einer zweiten, flachen Anstiegswelle“, sagte die Verbandsvorsitzende Susanne Johna der „Augsburger Allgemeinen“.

Sie sei aber nicht vergleichbar mit den Zahlen von März und April. Dennoch steige die Zahl der Neuinfektionen. „Damit ist die Gefahr, dass wir die Erfolge, die wir bislang in Deutschland erzielt haben, in einer Kombination aus Verdrängung und Normalitätssehnsucht wieder verspielen“, warnte Johna.

Die Krankenhäuser seien auf eine zweite Welle vorbereitet, erläuterte die Verbandschefin. Anders als bei der ersten Welle sollen Krankenhausbetten diesmal nicht pauschal, sondern am Bedarf orientiert freigehalten werden. „Weil sich das Pandemiegeschehen langsam aufbaut, müssen wir für Covid-19-Patienten gestuft Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen, also eine zeitliche Staffelung der Vorhaltung einführen“, sagte Johna.

Johna mahnte eindringlich, die Hygieneregeln einzuhalten und Masken zu tragen. Sie verglich die Maske mit der Einführung des Sicherheitsgurtes im Auto , wogegen es damals auch heftigen Widerstand gegeben habe. So wie der Gurt Leben rette, „so rettet auch der Mundschutz Leben“, betonte die Verbandschefin.

++ Fan-Rückkehr: DFL-Clubs entscheiden über Maßnahmen

(7.01 Uhr) Die Anhänger der 36 Profi-Clubs erwarten die Entscheidung der Deutschen Fußball Liga zur eingeschränkten Rückkehr der Zuschauer in der neuen Saison mit Spannung. Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am Dienstag ab 11 Uhr soll per Videokonferenz über einheitliche Maßnahmen entschieden werden, wie dies zu realisieren ist. Es gibt aber Kritiker, die davor warnen.

Die DFL hat einen Leitfaden erstellt, der ein Stehplatz- und Alkoholverbot bis zum 31. Oktober vorsieht. Zudem sollen keine Gästefans in den Stadien bis zum Jahresende erlaubt werden. Damit soll das Infektionsrisiko in der Corona-Pandemie verringert werden.

Verkauft werden sollen für die Spiele nur personalisierte Online-Tickets , mit denen die Nachverfolgung von Infektionsketten möglich sind. Entsprechende Anträge des DFL-Präsidiums stehen bei der Mitgliederversammlung zur Abstimmung. Hier lesen Sie mehr.

++ Fußball: Rote Karte für absichtliches Husten möglich

(6.45 Uhr) Fußballer können zukünftig auch wegen absichtlichen Hustens in Richtung Schiedsrichter oder anderen Spielern des Feldes verwiesen worden. Das beschlossen die Regelhüter des International Football Association Board (Ifab).

Die neue Richtlinie wurde zum Schutz vor dem Coronavirus in das Regelwerk aufgenommen. Jede Bestrafung liegt aber im Ermessen des Schiedsrichters .

Bei zufälligem Husten oder bei einem großen Abstand zwischen den Spielern solle der Schiedsrichter keine Maßnahmen ergreifen, heißt es weiter. Es müsse eine eindeutige Handlung vorliegen.

++ Corona-Warn-App kommt in fünf weiteren Sprachen

(6.22 Uhr) Die deutsche Corona-Warn-App soll in Kürze in weiteren fünf Sprachen zur Verfügung stehen. „Die Versionen Arabisch, Polnisch, Bulgarisch, Rumänisch und Russisch sind derzeit in der Entwicklung“, sagte Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU) der „Rheinischen Post“.

Bisher gibt es die am 16. Juni in Deutschland gestartete App in Deutsch, Englisch und Türkisch . Die App soll helfen, die weitere Verbreitung des Virus zu unterbinden.

Deutschland habe mit bisher mehr als 16,4 Millionen Nutzern mehr Downloads als ganz Europa mit seinen verschiedenen Apps zusammen, sagte Bär. Die Corona-Warn-App sei inzwischen in den App-Stores aller EU-Länder sowie der Türkei, der Schweiz und von Norwegen und Großbritannien freigegeben.

Das waren die letzten Meldungen von Montag:

++ Ihre Meinung ist gefragt: Sind Sie aktuell besorgt, dass einige Menschen durch die Missachtung der Corona-Maßnahmen die Gesundheit der Allgemeinheit gefährden?

Nach den Demonstrationen in Berlin gegen die Corona-Auflagen betont Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, dass "die Verantwortungslosigkeit einiger weniger" ein Risiko "für uns alle" sei. Die ersehnte Rückkehr zur Normalität erreiche man nicht mit "Leichtsinn, Sorglosigkeit und Ignoranz".

Um einen erneuten Lockdown und somit noch größeren Schaden abzuwenden, appellierte der Bundespräsident an Geduld und Vernunft eines jeden Einzelnen - "auch wenn's schwerfällt".Schwäbische.deundSchwäbische Zeitungfragen in Zusammenarbeit mit den Meinungsforschern vonCivey, wie groß die aktuelle Sorge vor der Verantwortungslosigkeit ist.

++ Erneuter Infektionsanstieg im Ostalbkreis

(17.18 Uhr) Über das Wochenende sind beim Gesundheitsamt des Ostalbkreises weitere positive Testergebnisse eingegangen.

Am Montag, 3. August, verzeichnet das Gesundheitsamt eine Zunahme der Neuinfektionen um 14 Fälle , die alle im Zusammenhang mit der muslimischen Trauerfeier in Schwäbisch Gmünd stehen, sodass inzwischen rund 100 Corona-Erkrankungen auf diese Feier zurückzuführen sind. Hier lesen Sie mehr.

++ Corona-Verordnung für Schlachtbetriebe im Südwesten teilweise gekippt

(16.40 Uhr) Die uneingeschränkte Pflicht, sämtliche Mitarbeiter eines Schlachthofs zweimal pro Woche auf Corona testen zu müssen , ist unverhältnismäßig — das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Montag mitgeteilt. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Schlachtbetriebs gegen die entsprechende Corona-Verordnung zumindest teilweise statt.

Die Corona-Verordnung „Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung“, die vor gut zwei Wochen in Kraft getreten war, sieht vor, dass Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten all ihre Mitarbeiter zwei Mal pro Woche auf Corona testen lassen müssen. Das sei auch dann in Ordnung, wenn die Beschäftigten keine Krankheitssymptome zeigten, urteilte das Gericht. Reihentestungen könnten nämlich trotzdem dazu beitragen, das Virus frühzeitig zu erkennen und die Betroffenen zu isolieren, um die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.

Die starre und einzelfallunabhängige Pflicht zur Testung zweimal pro Woche sei allerdings zu weitgehend , urteilte der VGH. Die Betriebe müssten die Möglichkeit haben, bei der zuständigen Behörde Ausnahmen im Einzelfall beantragen zu können. Das könne etwa der Fall sein, wenn Betriebe ein Hygienekonzept umsetzten, mit dem auf die zwei Testungen pro Woche für sämtliche Beschäftigten zum Teil verzichtet werden könne. Entscheidend seien hier zum Beispiel bauliche Bedingungen , etwa wenn Mitarbeiter der Verwaltung in einem ganz anderen Gebäude sitzen und gar keinen Kontakt zu den Kollegen im Schlachtbetrieb haben.

Hier geht es zum Newsblog von Montag.

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