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Lärmaktionsplan

Tempo-30-Zonen könnten bald kommen

Leutkirch / Lesedauer: 3 min

In der Juni-Sitzung des Gemeinderats soll über Konkrete Maßnahmen des Lärmaktionsplans beraten werden
Veröffentlicht:08.03.2016, 15:23

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Sollen Tempo-30-Schilder bereits vor dem Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung des Lärmaktionsplans im Stadtgebiet aufgestellt werden? Darüber hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung diskutiert. Vorausgegangen war der Zwischenbericht der Lärmaktionsplanung, den Ingenieur Wolfgang Wahl von der Rapp Trans AG vorgestellt hatte.

Nachdem vom Gemeinderat 2014 die Aufstellung eines Lärmaktionsplans beschlossen und dem 2015 erarbeiteten Grobkonzept zugestimmt wurde, konnten sich die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden zu den Planungen äußern. „Wir haben uns mit den eingegangenen Stellungnahmen beschäftigt und werden sie in den Entwurf einfließen lassen“, sagte Wahl. Ein weiterer Bestandteil des Planentwurfs seien Wirkungsanalysen, die beschreiben, wie sich bestimmte Maßnahmen auf Lärmschwerpunkte auswirken. Gebiete mit vordringlichem Handlungsbedarf, also dort, wo Anwohner am stärksten verkehrsbelastet sind, seien Diepoldshofen, Niederhofen, Poststraße, Karlstraße und Wurzacher Straße, ein Teilabschnitt der Wangener Straße und die Obere Vorstadtstraße.

Gebiete an der Autobahn hingegen seien keine Lärmschwerpunkte im Sinne der Lärmaktionsplanung. „Man hört die Autos zwar, aber die Werte, die die Maßnahmen begründen, werden nicht übertroffen“, so der Fachmann weiter. Als effektive Maßnahmen zur Lärmminderung stellte er Geschwindigkeitsbeschränkungen innerorts auf 30 Stundenkilometer, Geschwindigkeitsanzeigetafeln, Flüsterasphalt und die südliche Umfahrung der Innenstadt Leutkirch dar. „Die Umgehungsstraße ist zwar ein mögliche Maßnahme der Lärmminderung, sie kann aber nicht im Lärmaktionsplan festgesetzt werden“, ergänzte Wahl.

Wenig neue Erkenntnisse

Gottfried Härle (Bürgerforum Leutkirch) meldete sich anschließend zu Wort: „Neue Erkenntnisse gab’s für mich jetzt relativ wenig.“ Ihm dauere die Umsetzung der ersten konkreten Maßnahmen zu lange. Deshalb stellte er den Antrag, erste Maßnahmen noch vor dem Billigungs-Beschluss des Gemeinderats im Juni umzusetzen.

Auch Hedwig Seidel-Lerch (CDU) stimmte ihm zu. „Für die Menschen in den Gebieten, in denen ein vordringlicher Handlungsbedarf besteht, wäre es mir sehr recht, wenn man dort jetzt schon Tempo-30-Schilder aufstellen würde.“ Härle wies auf das Beispiel Kißlegg hin. Dort wurden nun Tempo-30-Schilder als vorgezogene Maßnahme im Rahmen des Lärmaktionsplans in der Schloss- und Herrenstraße aufgestellt. „Wir wollen die Wirkungsanalyse abwarten um genau festlegen zu können, wo welche Maßnahme sinnvoll ist“, sagte Stadtplaner Claudio Uptmoor. Denn im Vergleich zu Kißlegg gehe es in Leutkirch um mehrere Straßen, die betroffen sind, nicht um eine. Gemeinderat Hans Peter Künst (Freie Wähler Vereinigung) äußerte ebenfalls seine Sorgen: „Ich habe auch Bedenken, jetzt schnell Tempo 30 zu beschließen ohne darüber nachzudenken. Wir müssen schon schauen, wie wir das machen.“

Die fertige Wirkungsanalyse biete eine bessere Entscheidungsgrundlage und zeige klar, wo man Tempo-30-Schilder aufstellen kann, so Uptmoor weiter. „Es zeichnet sich ab, dass die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wirkungsvoll und eine schnellstmöglich umzusetzende Maßnahme ist.“ Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle betonte ebenfalls: Mir ist es wichtig, dass wir jetzt möglichst schnell vorankommen und eine schnelle Verbesserung für die betroffenen Bürger erreichen. Aber ich möchte wissen, welche Auswirkungen die Maßnahmen haben, deshalb schlage ich vor, dass wir die Wirkungsanalyse bis zur Sitzung des Gemeinderats im Juni abwarten und dann über konkrete Maßnahmen diskutieren.“

Damit war auch Härle einverstanden. „Wenn in der Juni-Sitzung konkret vorliegt, welche Maßnahmen dafür nötig wären, dass wir vielleicht noch 2016 mit den Schildern rechnen können, stimme ich zu.“

Laut Stadtplaner Claudio Uptmoor könnten so nach der Billigung des Entwurfs in der Juni-Sitzung des Gemeinderats erste Maßnahmen umgesetzt werden. Noch vor Abschluss des Verfahrens werden die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden nochmals beteiligt. Erst danach beschließt der Gemeinderat den Lärmaktionsplan.