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Streit um Werbetafeln - Bürger fordern Politik zum Handeln auf

Leutkirch / Lesedauer: 3 min

Neue Reklameschilder sorgen für Diskussionsstoff – Anlagen dürfen Umgebung nicht verunstalten
Veröffentlicht:23.04.2018, 18:50

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„Durch solche grässliche Werbeschilder wird die Umgebung visuell vermüllt“, sagt Günther Stökler und zeigt dabei mit seiner Hand auf eine kürzlich neu aufgestellte, große Reklametafel an der B465 in Diepoldshofen . Um gegen die Errichtung solcher Anlagen vorzugehen, hat der Unterzeiler beim Landtag von Baden-Württemberg eine Petition eingereicht.

„In der Stadt Leutkirch und der Umgebung gibt es immer mehr Schilder“, kritisiert Stökler. Und in der Tat stellen derzeit einige Grundstückseigentümer ihre Flächen für werbliche Zwecke von Unternehmen zur Verfügung. Auch an der Wangener Straße ist kürzlich ein entsprechender Träger aufgestellt worden. Genau gegenüberliegend soll eine weitere Tafel folgen, teilt die Leutkircher Stadtverwaltung auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“ mit. „Weitere Anlagen kommen noch in der Memminger Straße und Kemptener Straße.“

Solche Tafeln seien grundsätzlich genehmigungspflichtig, erklärt eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums gegenüber der SZ. Entsprechende Vorschriften sind in der Landesbauordnung geregelt. Demnach darf ein Werbeträger weder selbst verunstaltet wirken noch das Straßen-, Orts oder Landschaftsbild verunstalten. „Bauliche Anlagen wirken dann verunstaltet, wenn ein hässlicher Zustand geschaffen wird, der das ästhetische Empfinden des Betrachters nicht nur beeinträchtigt, sondern verletzt“, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium weiter. Maßgebend sei dabei das durchschnittliche Empfinden des Menschen.

Erfolglose Unterschriftenaktion

Geht es nach Günther Stökler, trifft der Begriff „Verunstaltung“ auf die Werbeanlage in Diepoldshofen voll zu. Das sehen auch viele Bewohner der Leutkircher Ortschaft so. Vor einigen Monaten hatte Ortsvorsteher Josef Mahler im Auftrag des Ortschaftsrats eine Unterschriftenliste gegen die Aufstellung des Werbeträgers ins Leben gerufen. „Es gab ungefähr 300 Unterschriften“, erinnert er sich. Von Erfolg gekrönt war die Aktion allerdings nicht: Die Installation des Werbeträgers wurde letztlich trotzdem genehmigt. Eine entsprechende Verunstaltung liege nicht vor. „Es kann einfach nicht sein, dass kommerzielle Interessen weniger Personen über das Allgemeinwohl der Bürger gestellt werden“, meint Stökler dazu.

Auch persönlich ist der Unterzeiler vom Werbeträger in Diepoldshofen betroffen. Auf dem benachbarten Grundstück habe Stökler ein Haus, „das einer Ruine glich“, mit viel Geld und in einem dem Ortsbild angemessenen Stil renoviert. Das Problem: Durch die Reklametafel werde die Morgensonne auf das besagte Gebäude komplett abgeschirmt. „Der Wert des Hauses wird dadurch gemindert“, sagt er. Ob eine Werbeanlage gegen geltende Vorschriften verstößt, wird von der Baurechtsbehörde geprüft – in der Regel ist das auf Leutkircher Gemarkung die Stadt Leutkirch.

Werden Autofahrer gefährdet?

An der B465 in Diepoldshofen sieht Stökler zudem ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Autofahrer. Schließlich ziehe die Werbetafel viele Blicke auf sich. Eine Gefährdung des Verkehrs sah bei der Genehmigung der Anlage auch die Stadt Leutkirch. Deshalb habe die Verwaltung die Aufstellung zunächst abgelehnt. Allerdings legte der Bauherr Widerspruch ein, dem das Regierungspräsidium stattgegeben habe, erklärt Thomas Stupka von der Stadtverwaltung. Die Genehmigung musste deshalb erteilt werden.

„Großflächige Werbeanlagen sind keine Bereicherung für das Stadtbild“, heißt es in einer Stellungnahme der Stadtverwaltung. „Allerdings sind wir oftmals durch das geltende Baurecht dazu gezwungen, die Anlagen zuzulassen.“ Die Stadt appelliert an private Grundstückseigentümer, ihre Flächen nicht für solche Werbeträger zur Verfügung zu stellen.

Damit der Aufstellung der Reklametafeln generell ein Riegel vorgeschoben wird, fordert Günther Stökler in seinem Petitionsschreiben eine Änderung der Landesbauordnung, „zum Schutz unserer Umwelt und unserer Bürger“. Das Wirtschaftsministerium teilt auf SZ-Anfrage allerdings mit, dass sich die geltenden Vorschriften „grundsätzlich bewährt“ hätten. Eine Änderung sei derzeit nicht beabsichtigt.