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Mohrenkreuzung

Neue Brücke für die Mohrenkreuzung

Leutkirch / Lesedauer: 3 min

Land Baden-Württemberg kündigt Ersatzneubau für 2019 an – Auch ein Kreisverkehr ist Thema
Veröffentlicht:19.09.2018, 18:58

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Die Brücke an der Mohrenkreuzung steht auf der Sanierungsliste des Landes Baden-Württemberg für 2019 (Baubeginn). Das geht aus einer Pressemitteilung des Verkehrsministeriums hervor. Vorgesehen ist demnach ein Ersatzneubau für das Bauwerk über die Eschach, das zur Landesstraße 308 gehört.

Nach Auskunft der Pressestelle der Stadt Leutkirch werde derzeit geprüft, „ob und wie der Kreuzungsbereich optimiert werden kann“. Im Gespräch ist zum Beispiel ein Kreisverkehr. „Die Brückensanierung des Landes würden wir dann nutzen, um das Bauwerk passend für die potenziell neue Verkehrsführung zu machen“, erklärt Thomas Stupka . Derzeit laufen nach seinen Angaben die Planungen und Verhandlungen mit dem RP Tübingen, Abteilung Straßenbau Süd in Ravensburg.

Die „Mohrenbrücke“ ist eine von 64 Brückenbauwerken in Baden-Württemberg mit einer Zustandsnote von 3,5 oder schlechter, für die das Land zuständig ist. Insgesamt gibt es laut Verkehrsministerium rund 9300 Brückenbauwerke in Baden-Württemberg an Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen.

Schlechte Zustandsnote

Infolge des Schwerpunktprogramms „Bauwerke mit einer Zustandsnote von 3,5 und schlechter“ habe die sanierungsbedürftige Brückenfläche der Bauwerke an Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen seit dem Jahr 2010 signifikant um 13 Prozent reduziert werden können. Eine schlechte Zustandsnote weise dabei nicht zwingend auf Defizite bei der Tragfähigkeit und in der Folge auf ein marodes Bauwerk hin, betont das Ministerium. In vielen Fällen sei eine schlechte Zustandsnote zurückzuführen auf Defizite im Bereich der Dauerhaftigkeit – zum Beispiel Beschichtungen, die ersetzt werden müssen – oder bei der Verkehrssicherheit, womit etwa ein Anfahrschaden an einem Brückengeländer gemeint sein kann. Die Überführung der L 308 über die Eschach in Leutkirch ist 63 Jahre alt, schreibt das Ministerium weiter. Im Jahr 2011 seien Korrosionsschäden an den Spanngliedankern festgestellt worden, woraufhin die Brücke zusätzlich abgestützt und die zulässige Belastung reduziert wurde.

Dadurch könnten die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Brücke bis zum Ersatzneubau gewährleistet werden. Sie werde voraussichtlich 2020 durch eine neue Brücke ersetzt werden, der Baubeginn ist für 2019 geplant.

Seit der Feststellung der Schäden und bis zum Ersatzneubau wird die Brücke laut Ministerium zweimal jährlich von Ingenieuren geprüft, um eine eventuelle Schadensausdehnung rechtzeitig zu erkennen. Im gegenwärtigen Zustand könne die Brücke ohne weitere Einschränkung genutzt werden. Jede Brücke im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung in Baden-Württemberg wird im Abstand von drei Jahren einer qualifizierten Bauwerksprüfung unterzogen. Dabei wechseln sich die sogenannte „Einfache Prüfung“ und die wesentlich umfangreichere „Hauptprüfung“ mit jeweiligem Sechs-Jahres-Turnus ab.

Der Anspruch an die Ausbildung der sogenannten Brückenprüfer ist hoch. Prüfen dürfen nur besonders qualifizierte, erfahrene Ingenieure. Dies gilt für die Hauptprüfungen in besonderem Maße: Hier darf nur prüfen wer ein gültiges Zertifikat des Vereins zur Förderung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieuren der Bauwerksprüfung vorweisen kann.