
Seit vielen Jahren ist auch in Leutkirch die Nachfrage nach Bauplätzen groß. Weil es deutlich mehr Interessenten als Grundstücke gibt, hat die Stadt Leutkirch zuletzt im Jahr 2019 Kriterien festgelegt, die regeln, an welche Personen die vorhanden Plätze vergeben werden.
Am Montag hat der Gemeinderat diese sogenannten Vergaberichtlinien einstimmig – bei zwei Enthaltungen – neu festgelegt.

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Die Kriterien mussten nach Angaben von Marion Natterer, die bei der Stadtverwaltung für dieses Thema zuständig ist, angepasst werden, weil sie mit einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen nicht mehr in vollem Umfang dem aktuell geltenden Recht entsprachen.
In erster Linie waren laut Natterer manche Kriterien nicht klar formuliert und mussten konkretisiert werden.
Leutkirch hat ein Punktesystem
Wie in vielen anderen Städten gibt es bei der Vergabe von städtischen Bauplätzen auch in Leutkirch ein Punktesystem. Wer anhand verschiedener Kriterien viele Punkte sammelt, hat große Chancen, ein Grundstück zu erhalten.
Vorteile gibt es zum Beispiel, wenn Interessenten Kinder haben, mit einer Behinderung zurechtkommen müssen, bereits in Leutkirch wohnen, in der Stadt ihren Arbeitsplatz haben oder vor Ort ehrenamtlich tätig sind.

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Dabei orientiert sich die Stadt an einer Empfehlung der Gemeindetags Baden-Württemberg, vergibt bei manchen Kriterien aber auch etwas mehr oder weniger Punkte.
Im Vergleich zum bisherigen Richtlinien-Katalog der Stadt mussten auf Empfehlung der Rechtsexperten zum Beispiel die möglichen ehrenamtlichen Engagements genau definiert werden. Manche Kriterien wurden auch gestrichen – etwa die Pluspunkte für eine „zu kleine Mietwohnung“ oder für „Einpendler“.
Keine „völlige Gerechtigkeit“
Das Ziel dieses Punktesystems: Die Vergabe gerecht zu gestalten, „um möglichst alle Interessenten zu berücksichtigen und allen Bewerbern gerecht zu werden“, erklärt Marion Natterer.
Gleichzeitig sei sich die Verwaltung bewusst, dass es auch bei einer Vergabe nach festgelegten Kriterien keine „völlige Gerechtigkeit“ geben kann. „Denn Gerechtigkeit hängt immer auch vom subjektivem Empfinden ab“, so Natterer.

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Die Richtlinien gelten sowohl für die Leutkircher Kernstadt als auch für die Ortschaften. Zur Anwendung kommt das System bei „in Kürze anstehenden Vergabeverfahren für die Baugebiete ,Ströhlerweg’ und ,Diepoldshofen Wittum II’ sowie für die zweite Vergaberunde ,Friesenhofen Hinznanger Straße’“
Stadtrat Jochen Narr (SPD) plädierte am Montag dafür, dass nicht nur ehrenamtliche Tätigkeiten innerhalb von Leutkirch, sondern unabhängig des Ortes mit Punkten versehen werden. Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle entgegnete, dass die Stadt das Ehrenamt in Leutkirch werten wolle. Zudem sei eine entsprechende Tätigkeit – die zum Beispiel in Hamburg ausgeübt wird – für die Verwaltung nur schwer überprüfbar.