
In den Kindergärten in Leutkirch und den Ortschaften herrscht derzeit in Teilen eine sehr angespannte Personalsituation. Über die daraus resultierenden Folgen, wie Notbetreuung und reduzierte Öffnungszeiten, hat die „Schwäbische Zeitung“ bereits mehrfach berichtet.
Zusammen mit den Trägern und dem Gemeinderat habe die Stadtverwaltung zuletzt über Maßnahmen beraten, die unter anderem dazu beitragen können, dass mehr Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen ausgebildet werden.

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In der jüngsten Gemeinderatssitzung am Montagabend, der letzten vor der Sommerpause, wurden die Maßnahmen, die bei diesen Beratungen herausgekommen sind, vorgestellt und durch den Rat beschlossen. Konkret geht es um zwei Maßnahmen.
Zum einen um die Übernahme der Kosten für die praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher, kurz Pia. Zum anderen um die unbefristete Ausschreibung von freien Stellen, wie Simone Brunold von der Stadtverwaltung in der Sitzung erklärte.
Ausbildungskosten sollen erstattet werden
„Wir schlagen vor, die Kosten für alle Pia-Auszubildenden, die bis zum Jahr 2024 ihre Ausbildung bei einem unserer Träger beginnen, über die komplette Ausbildungszeit zu erstatten (bis Ende 2027)“, heißt es zur Ausbildung in der Sitzungsvorlage. Eine Pia-Auszubildende „koste“ demnach in den drei Jahren Ausbildungszeit rund 50 000 Euro.
Die Fraktion der Unabhängigen stellte zu dieser Maßnahmen den Antrag, diese nicht zu befristen. Es sei nicht zu erwarten, so Brigitte Schuler-Kuon, dass sich die Situation in den nächsten Jahren ändere. Widersprechen wollten ihr da weder Fachfrau Brunold noch Leutkirchs Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle.

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Letzterer wies aber darauf hin, dass man bei entsprechendem Handlungsbedarf mit dem Thema erneut in den Rat kommen könne. Entsprechend wurde dieser Antrag von der Mehrheit des Gremiums abgelehnt.
Waldemar Westermayer (CDU) fragte angesichts der Ausbildungskosten von 50000 Euro nach, ob man im Gegenzug die Auszubildenden dazu verpflichten könnte, nach der Ausbildung eine bestimmte Zeit in Leutkircher Einrichtungen zu arbeiten. Henle versprach, das in der Verwaltung zu klären. Wobei er selbst, so seine erste spontane Einschätzung, nicht glaube, dass das rechtlich möglich sei.
Oft keine Rückkehr in die Vollzeit
Mit Blick auf die Maßnahme des Wegfalls der befristeten Ausschreibungen heißt es in der Sitzungsvorlage: „Die meisten Erzieherstellen werden befristet ausgeschrieben, weil es Stellen sind, bei denen die bisherige Erzieherin in Mutterschutz/Elternzeit geht. Diese Stellen müssen für die bisherige Stelleninhaberin freigehalten werden und können deshalb nur befristet ausgeschrieben werden.“
Oftmals komme es dann aber nicht mehr zu einer Rückkehr in eine Vollzeitstelle. „Da gleichzeitig auch die Resonanz auf befristet Stellenausschreibungen oft sehr schlecht ist, schlagen wir vor, die Stellen auch bei sachlich befristeten Stellen zukünftig unbefristet auszuschreiben.“

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Ein Vorschlag, dem die Räte folgten. Solche sachlich befristeten Stellen sollen demnach so lange unbefristet ausgeschrieben werden dürfen, bis die jeweilige Einrichtung in einen Stellenüberhang kommt oder dieser durch den Träger absehbar ist. Wobei laut Vorlage weder Verwaltung noch Träger davon ausgehen, dass es in der momentanen Situation zu einem solchen Überhang kommen wird.
Zusätzlich dürfen bisher noch befristet Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt werden. Dabei soll auch die Einsatzmöglichkeit in allen Einrichtungen des Trägers vertraglich geregelt werden. „Wir tun unser Möglichstes“, um die Situation in den Kindergärten zu verbessern, betonte Henle zum Abschluss.