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Fledermaus

Wegen Fledermäusen: Polizei ermittelt gegen die Gemeinde Horgenzell

Horgenzell / Lesedauer: 2 min

Gemeinde soll Scheune abgerissen haben, die von den streng geschützten Tieren bewohnt war
Veröffentlicht:14.08.2022, 15:30

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Fledermäuse sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Sie dürfen nicht getötet oder erheblich gestört werden.

Auch ihre Quartiere sind geschützt. Nun hat die Gemeinde Horgenzell eine Feldscheune abgerissen, in der ein Anwohner kurz zuvor Fledermäuse beobachtet hat. Jetzt läuft ein Strafverfahren gegen die Gemeinde.

Alle Fledermaus-Arten, die in Baden-Württemberg leben, stehen auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten. Oft nutzen die Fledermäuse Dachstühle als Sommerquartier. Deshalb ist bei Veränderungen an Gebäuden besondere Vorsicht geboten. Das gilt besonders, wenn die Tiere ihre Jungen aufziehen.

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland ( BUND ) ruft dazu auf, in der Wochenstubenzeit von April bis August solche Fledermausquartiere nicht zu betreten. Wenn Bauarbeiten sich gar nicht vermeiden ließen, könnten sie im Herbst durchgeführt werden, wenn die Tiere das Quartier verlassen haben.

Diese rechtlichen Konsequenzen drohen

Arbeiten an Fledermausquartieren sollten nicht in den Sommermonaten stattfinden, heißt es auch bei den Informationen zum Fledermausschutz des Landratsamts. „Die Bauherren haben dafür Sorge zu tragen, dass keine artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote begangen werden, da andernfalls straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen drohen“, teilt die Pressestelle des Landratsamts mit.

Auf der sicheren Seite sei der Bauherr, „wenn eine fachkundige Person das Gebäude artenschutzrechtlich überprüft“.

Anlieger wies die Gemeinde auf die Fledermäuse hin

„Normalerweise macht man eine Begehung vorher“, bestätigt Horgenzells Ortsbaumeister Ralf Erath. Vermutlich ist das in diesem Fall nicht passiert. Sonst hätte man bemerkt, dass die Feldscheune nahe der kleinen Ortschaft Urbanstobel im Süden von Horgenzell von Fledermäusen bewohnt ist.

Ein Anlieger hatte die Gemeinde sogar darauf hingewiesen. Er hat die Fledermäuse fotografiert und gefilmt. Trotzdem hat die Gemeinde das Gebäude Mitte Juli abgerissen.

Das sagt der Horgenzeller Bürgermeister dazu

Wie konnte es dazu kommen? Im Horgenzeller Rathaus ist nicht viel zu erfahren. „Es gibt eine Strafanzeige gegen die Gemeinde“, sagt Bürgermeister Volker Restle. „Deshalb wollen wir dazu nichts sagen.“ Nach Auskunft von Pressestaatsanwältin Tanja Vobiller ermittelt derzeit die Polizei wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

Das Landratsamt weist darauf hin: Wer Bauarbeiten plant und nicht sicher ist, ob Fledermäuse oder andere Tiere betroffen sind, soll sich ans Bau- und Umweltamt im Landratsamt wenden, Telefon 0751/85-4210.