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Brandschutz

Feuerwehr reicht Beschwerde gegen Giebl ein

Hergatz / Lesedauer: 4 min

Bürgermeister verstößt nach Ansicht der Wehrler wegen nicht veröffentlichtem Brandschutzgutachten gegen Gemeindeordnung
Veröffentlicht:25.08.2015, 19:09

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Die Feuerwehr Maria-Thann hat beim Landratsamt Lindau eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Hergatzer Bürgermeister Uwe Giebl eingereicht.

Hintergrund ist das aktuelle Brandschutzgutachten, das die Gemeinde bis jetzt noch nicht in einer Gemeinderatssitzung öffentlich gemacht hat. Die Gemeinde hatte es bereits im Februar in Auftrag gegeben, um zu klären, ob in Hergatz ein oder zwei Feuerwehrhäuser nötig sind, um etwa die vorgesehenen Hilfsfristen einzuhalten.

Weil Giebl das Gutachten bislang nicht öffentlich gemacht hat, verstößt er nach Ansicht der Feuerwehr Maria-Thann und der insgesamt 26 Bürger, die die Dienstaufsichtsbeschwerde unterschrieben haben, gegen die Bayerische Gemeindeordnung. Ein Absatz besagt: „Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen.“

Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 6. Juli mit 10:2 Stimmen gegen eine öffentliche Beratung des Gutachtens gestimmt. Begründung auf Nachfrage des Landratsamt Lindaus : In dem Gutachten seien Grundstücke genannt, die noch nicht im Besitz der Gemeinde seien.

Das sieht die Feuerwehr Maria-Thann anders und macht nun Teile des Gutachtens öffentlich: So gehe es auch in dem neuesten Brandschutzgutachten um den schon viel diskutierten Standort in Möllen sowie um den Standort in Wohmbrechts „Unteres Moos“, der seit Jahren schon im Gemeindebesitz sei.

„Brandschutz mit einem Standort nicht möglich“

Ende Juni wurde das Gutachten der Firma Luelf & Rinke dem Bürgermeister, einigen Vertretern des Gemeinderats sowie Vertretern der Feuerwehren Maria-Thann und Wohmbrechts vorgestellt. Gutachter Robert Kroha kam bei dieser Vorstellung laut Fabian Schief, Kommandant der Feuerwehr Maria-Thann, zu dem Schluss, dass ein gemeinsamer Standort aus dem Stand der Berechnungen nicht zu empfehlen sei.

Schon im heutigen Ist-Zustand mit zwei Standorten könne nicht jeder Einsatzort innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden. Am Standort Möllen würde sich der sogenannte Zielerreichungsgrad „merklich“ verschlechtern, am Standort Wohmbrechts (Unteres Moos) sogar „erheblich“. Schief zitiert den Gutachter Robert Kroha in einer Pressemitteilung auch wörtlich: „Bei der Beauftragung durch die Gemeinde Hergatz war ich zuversichtlich, dass ein Standort in der Gemeinde ausreichend ist. Nach der Berechnung und Bewertung muss ich sagen, dass der Brandschutz mit einem Standort in Hergatz nicht möglich ist.“

Das seien dieselben Ergebnisse, zu dem auch schon das Brandschutzgutachten der Firma GTV-Rettungsingenieure im Jahr 2013 gekommen sei, sagt die Feuerwehr Maria-Thann.

Nach der Entscheidung des Gemeinderats gegen eine öffentliche Vorstellung des Gutachtens seien die beiden Feuerwehren nicht mehr in weitere Gespräche mit dem Gemeinderat und dem Gutachter eingebunden worden, kritisieren Kommandant Schief und Feuerwehr-Vorsitzender Benjamin Späth. Auf Nachfrage der Feuerwehr bei Giebl habe es geheißen, dass noch „Nachbesserungsbedarf“ am Gutachten bestehe und dass noch weitere Aspekte geprüft werden sollen. „Das Gutachten ist wohl nicht so ausgefallen, wie es sich die Gemeinde gewünscht hat“, sagt Späth.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Giebl will die Feuerwehr Maria-Thann aber nicht als persönlichen Angriff gewertet wissen. Bei anderen Projekten sei die Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister „äußerst problemlos und sehr kooperativ“. „Ausschließlich das Thema Feuerwehrhaus-Neubau wird mit allen Mitteln verzögert“, kritisiert Schief. „Da konnte ich nicht mehr tatenlos zuschauen“, erklärt der Kommandant. „Der einzige mögliche Weg gegen das Vorgehen der Gemeinde ist somit die Dienstaufsichtsbeschwerde.“ Weiterhin fordert die Feuerwehr, das Gutachten falls nötig mit geschwärzten Grundstücksangaben zu veröffentlichen. Außerdem sollen alle Entscheidungen und Diskussionen zum Thema Feuerwehr in öffentlichen Sitzungen getroffen und beraten werden.

Giebl wollte am Dienstag wegen des „laufenden Verfahrens“ nichts zur Dienstaufsichtsbeschwerde sagen.

Wie geht es weiter?

Bürgermeister Uwe Giebl ist nach Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde vom Landratsamt Lindau aufgefordert worden, eine Stellungnahme bezüglich der Vorwürfe abzugeben. Zeit hat er dafür bis zum 17. September, wie Sprecherin Sybille Ehreiser auf SZ-Nachfrage mitteilt. Bis Ende dieser Woche läuft auch die Frist, dem Landratsamt das neue Gutachten zur Verfügung zu stellen. Dies hatte die Behörde angefordert, um die Frage zu klären, ob es rechtens war, dass Brandschutzgutachten nur in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln. Giebl hatte in seiner Stellungnahme gesagt, dass nicht alle im Gutachten erwähnten Flächen in Gemeindebesitz seien. Nach Prüfung aller Dokumente kann das Landratsamt den Gemeinderatsbeschluss beanstanden. (mek)