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Friedhofsgebühr

Friedhofsgebühren steigen drastisch

Eisenharz / Lesedauer: 4 min

Kosten für Einzelgräber in Eglofs und Ratzenried steigen um mehr als das Doppelte
Veröffentlicht:07.12.2017, 18:08

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Nach längerer Diskussion hat sich der Gemeinderat Argenbühl darauf geeinigt, die Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Friedhöfe in Eglofs und Ratzenried so anzuheben, dass ein Deckungsrad der Gesamtkosten von 70 Prozent erreicht wird. Zwölf Gemeinderäte stimmten dafür, sechs dagegen. Einstimmig fiel das Ergebnis für die anderen acht Punkte des Beschlussvorschlages aus, die im Zusammenhang mit der Gebührenkalkulation und der Friedhofsatzung stehen.

Wie schon in der Vergangenheit, so wies am Mittwoch Kämmerer Gerhard Butscher noch einmal darauf hin, dass die Grabgebühren „letztmalig im Dezember 2008 geändert wurden und der Abmangel seither ständig gestiegen ist“.

Im November 2011 habe man lediglich die Gebühren für die neu geschaffenen Urnengräber in Eglofs beschlossen. Die Notwendigkeit, die Gebühren für einige Jahre unverändert festzusetzen, sah Butscher schon allein in der Tatsache begründet, „bei den unterschiedlichen Bereichen gleiche oder ähnliche Kostendeckungsgrade zu erzielen“.

Der durchschnittliche Abmangel der letzten Jahre, so war weiter zu erfahren, liegt bei jeweils 24 000 Euro. Die im November von der „Allevo Kommunalberatung“ vorgelegte Gebührenkalkulation für das Friedhofwesen ist auf der Basis der Anschaffungs- und Herstellungswerte erfolgt. Kostenobergrenze und Abschreibungen sind ebenso beachtet worden wie die Verzinsungen und Gebührenbereiche. „Es erfolgte eine kombinierte flächen- und fallbezogene Kalkulation“, erklärte der Kämmerer.

Der Vorschlag der Verwaltung, einen Gesamtkostendeckungsgrad von 80 Prozent festzusetzen, war Ausgangspunkt für eine lebhafte Diskussion. Während Gemeinderat Josef Jehle die „wirtschaftliche Betrachtungsweise“ der „Friedhofskultur“ gegenüberstellte und damit Grundsätzliches ansprach, ging es Gemeinderat Anton Glatthaar mehr um einen Vergleich mit den kirchlichen Friedhöfen in Argenbühl. „Wenn die Kirchengemeinden nicht nachziehen, dann bekommen wir eine riesige Diskrepanz“, glaubte Glatthaar.

„Die Kirchen schauen oft danach, was wir machen und ziehen dann auch nach“, wusste Bürgermeister Roland Sauter zu berichten. Wie er aber ebenso davon sprach, dass man „nicht auf einen Nenner“ kommen würde. Außerdem sei so eine Gebühr ja ein einmaliges Ereignis und beträfe nur eine geringe Anzahl von Personen.

Ein weiterer Diskussionspunkt lag in der unterschiedlichen Ausgestaltung der beiden Aussegnungshallen begründet. Während es in Eglofs eine solche Halle mit einem zusätzlichen Aufbahrungsraum samt Vordach gibt, verfügt Ratzenried nur über eine Aussegnungskapelle. Die zusätzlichen Kosten für die Benutzung des Eglofser Aufbahrungsraumes, die sich pro angefangenem Tag auf 40 Euro belaufen sollen, wurden von einigen Mitgliedern des Gremiums als ungerecht empfunden.

So forderte Georg Deiss „einen einheitlichen Betrag für beide Friedhöfe“. Auf den Einwand des Kämmerers, „die Urnen direkt am Grab aussegnen zu lassen“, ließ der Rathauschef die Meinungsäußerung folgen: „Wenn man etwas in Anspruch nimmt, dann bezahlt man auch dafür!“

Dann ging es darum, sich über den Kostendeckungsgrad einig zu werden. Während sich Gemeinderat Andreas Rast für 70 Prozent und eine weitere Anpassung in drei Jahren aussprach, hielt Kollege Roland Kempter die 80 Prozent für gerechtfertigt. Ulrich Müller wiederum wollte die 70 Prozent an den Gebührenzahler weitergeben und sagte: „Den Rest zahlt die Gemeinschaft.“

Bürgermeister Roland Sauter ließ schließlich abstimmen. Zunächst über den Antrag von Anton Glatthaar, der gefordert hatte, „mit der Kirche Verhandlungen auf der Basis von 70 Prozent Kostendeckung aufzunehmen“. Doch außer ihm wollte das keiner der Kollegen. Mehr Zustimmung gab es hinsichtlich des Deckungsgrades 70 Prozent als alleinige Option: Die Mehrheit war dafür.

So wird beispielsweise künftig die Überlassung eins Reihengrabes an Personen von zehn und mehr Jahren 1530 Euro (vorher 625 Euro) betragen, die Grabnutzungsrechte für Einzelwahlgräber 1980 Euro (900 Euro), für Doppelwahlgräber je nach Tiefe und Nutzungszeit 1720 Euro (1250 Euro) beziehungsweise 2250 Euro (1500 Euro) und für Dreifachwahlgräber 1900 Euro (1875 Euro). Ein Urnengemeinschaftsgrab wird je Urne dagegen sogar kostengünstiger: Statt bisher 1050 Euro müssen jetzt nur 920 Euro bezahlt werden. Die Kosten für das Nutzungsrecht je Urnenwahlgrab belaufen sich künftig auf 910 Euro (375 Euro).