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Kommunalwahlgesetz

Plötzlich hat Baindt keine Kandidaten mehr

Baindt / Lesedauer: 3 min

Warum die Bewerber ihre Unterlagen erneut abgeben müssen und sich der Wahltermin ändert
Veröffentlicht:28.08.2018, 14:44

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Paragraf 2 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) hat dem Baindter Bürgermeister Elmar Buemann die Rückkehr aus dem Urlaub vermiest. Die Nachricht, die auf seinem Schreibtisch gelegen ist, wies ihn darauf hin, dass der vom Baindter Gemeinderat festgelegte Wahltermin für die Bürgermeisterwahl im November so nicht stattfinden kann. Ein Bürgermeisterkollege habe ihn darauf aufmerksam gemacht.

In Absatz 3 des Gesetzestextes heißt es nämlich: „Der Wahltag muss ein Sonntag sein. Am Ostersonntag , am Pfingstsonntag, am Totengedenktag sowie an gesetzlichen Feiertagen dürfen keine Wahlen durchgeführt werden.“ Der Baindter Gemeinderat hatte die Wahl aber auf den Sonntag, 25. November, festgelegt. Und der Totengedenktag – oder auch Totensonntag genannt – fällt in diesem Jahr auf genau jenen 25. November. Das heißt, die Wahl darf an diesem Tag nicht stattfinden.

„Das ist jetzt schon peinlich. Wir müssen alles noch einmal auf Null zurücksetzen“, sagt Buemann im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“. Erst am Freitag erschien die Ausschreibung im Baindter Gemeindeblatt und am vergangenen Samstag in der SZ. Am Tag nach der ersten Ausschreibung der Stelle können auch die Bewerber ihre Unterlagen im Rathaus abgeben, was am Samstag prompt schon zwei Kandidaten gemacht haben.


Simone Rürup

Die Eschacher Ortsvorsteherin Simone Rürup sowie der ehemalige Ebenweiler Bürgermeister und Vermessungsdirektor Stefan Obermeier gaben bekannt, ihre Bewerbungsunterlagen abgegeben zu haben. Sie sind die einzigen beiden Kandidaten, von weiteren Interessenten ist bis jetzt nichts bekannt. Aber es nützt alles nichts: Um die Form zu wahren, müssen sie ihre Unterlagen noch einmal neu abgeben, sagt Buemann. So gibt es theoretisch keine Kandidaten mehr, weil die Ausschreibung nicht korrekt war. Ab wann genau Simone Rürup und Stefan Obermeier, die natürlich weiterhin Bürgermeister von Baindt werden wollen, ihre Unterlagen erneut abgeben müssen, hängt vom Ausschreibungstermin ab.


Stefan Obermeier

Der Baindter Gemeinderat muss jetzt in seiner ersten Sitzung nach den Sommerferien am Dienstag, 11. September, erst einmal einen neuen Wahltermin festlegen. „Wir werden dem Gemeinderat den darauffolgenden Sonntag, also am 2. Dezember, vorschlagen“, sagt Buemann. Wenn der Gemeinderat diesen Beschluss fällt, wovon auszugehen sein dürfte, könnte eine erneute Ausschreibung im Amtsblatt am Freitag, 14. September, erfolgen. Rürup und Obermeier könnten dann also am 15. September erneut ihren Bewerbungsbrief in de Rathausbriefkasten einwerfen. „Wir wollen, dass alles ganz korrekt abläuft und wir keinen einzigen Grund für eine Wahlanfechtung bieten“, so Elmar Buemann.

Elmar Buemann hatte in der Januar-Gemeinderatssitzung dieses Jahres bekannt gegeben, nicht mehr bei der Bürgermeisterwahl anzutreten. 2010 war er mit dem Traumergebnis von 98,64 Prozent der abgegebenen Stimmen in seine zweite Amtszeit gewählt worden. Elmar Buemanns letzte Gemeinderatssitzung wird im Februar 2019 sein. Dann läuft seine Amtszeit aus. Die Amtszeit eines Bürgermeister beträgt in Baden-Württemberg acht Jahre. Baindt hat 5300 Einwohner.