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Totschlagsprozess

Totschlagsprozess: Verteidiger lässt Täter wie Opfer dastehen

Bad Wurzach / Lesedauer: 4 min

Zweiter Verhandlungstag des Bad Wurzacher Totschlagsprozesses am Landgericht Ravensburg – Zeuge belastet Angeklagten schwer
Veröffentlicht:13.04.2018, 18:23

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Im Bad Wurzacher Totschlags-Prozess kamen sich am Donnerstag Verteidiger, Staatsanwalt und Nebenkläger in die Haare.

Sah es während einer einstündigen Erklärung von Verteidiger Hans-Christian Arnsperger zunächst danach aus, als sei der 42-jährige Angeklagte eher Opfer als Täter, belastete später ein Zeuge den Beschuldigten schwer.

In einer Erklärung im Namen seines Mandanten sagte Rechtsanwalt Arnsperger, der Angeklagte habe ihm versichert, den von ihm verursachten Tod seines 37-jährigen türkischen Landsmanns nicht gewollt zu haben und darüber „zutiefst schockiert“ zu sein. Der Ehemann und Vater dreier Kinder, der zum ersten Mal und „voller Scham“ vor Gericht stehe, wisse, der Familie damit „großes Leid zugefügt zu haben“. Der Witwe sprach er sein Beileid aus.

Drohanrufe

Arnsperger erinnerte gleichwohl an Drohanrufe des späteren Opfers an die Adresse seines Mandanten, verbunden mit der Warnung, ihn umbringen zu wollen. Das habe bei dem Todesangst ausgelöst. Unwahr sei, dass der Angeklagte beim späteren Opfer Schulden in Höhe von 3800 Euro gehabt habe. In Raten und durch Pfändungen sei alles beglichen worden, warf der Anwalt Staatsanwalt Peter Spieler vor, entsprechende Behauptungen „ungeprüft übernommen“ zu haben. Der Verteidiger sprach von einem „schweren Fehler“, zumal es über Schulden weder eine schriftliche Vereinbarung noch einen Schuldschein gebe. Auch ein kolportierter „Maschinenkauf“ sei „frei erfunden“.

Hätte es eine berechtigte Forderung gegeben, hätte man den Lohn des Angeklagten pfänden können, bemerkte Arnsperger. Tatsächlich sei es nur um die Verbreitung von Angst und Machtpositionen gegangen. Für den Vorwurf, sein Mandant habe ein Auto gekauft anstatt seine Schulden zu bezahlen fehle jeder Nachweis. Richtig sei vielmehr, dass der Angeklagte für knapp 18 000 Euro einen BMW gekauft habe, 5000 Euro anzahlte und den Rest in Raten bezahlen wollte.

Erfundene Schulden

Illegal sei vom Opfer gewesen, den Angeklagten wegen „erfundener Schulden“ am Arbeitsplatz und vor dessen Wohnung in der Neue Straße 5 in Bad Wurzach abzupassen und mit dem Tod zu bedrohen, kritisierte der Anwalt. In dieser Straße beginne nach Nachbar-Äußerungen ein „rechtsfreier Raum und in Richtung Bad Waldsee Texas“.

„Entweder ich werde sterben oder töten“, habe sein Mandant geäußert, nachdem das spätere Opfer am 1. Oktober vergangenen Jahres kurz nach 22 Uhr ihn angeschrien habe. „Wenn ich mein Geld nicht kriege, bringe ich dich um, ich schieße dir in die Füße und in den Kopf“, schilderte der Verteidiger einen vermeintlichen Wortwechsel. In dessen Verlauf habe der Angeklagte von einem zur Verstärkung gekommenen Partner des Opfers Schläge auf den Kopf und ins Gesicht erhalten. Strittig blieb, ob auch ein Messer in der Auseinandersetzung Drohkulisse bildete und der Freund des Geschädigten beauftragt worden war, eine Waffe herbeizuschaffen.

Eine von ihm scharf gemachte Pistole seines Vaters holte schließlich der Angeklagte aus dem Haus, um damit seine mittlerweile drei Gegner „in Schach zu halten“ und einen Warnschuss abzugeben, wie er beteuerte.

Nebenkläger-Vertreter Klaus-Martin Rogg kritisierte seinen Kollegen Arnsperger, das Opfer als „Aggressor“ in den Schmutz zu ziehen. Arnsperger wiederum warf dem Ersten Staatsanwalt vor, ein „Geplänkel“ zu veranstalten. Der Grund: Sein Mandant habe immer gestanden, dass der 37-Jährige durch ihn getötet worden sei.

Auf Fragen des Vorsitzenden Richters Stefan Maier gab der Angeklagte zu, vom Zustand der Pistole und der scharfen Munition gewusst zu haben. Auf die Frage, ob er keine Bedenken gehabt habe, eine scharfe Waffe abzufeuern, sagte er, der Schuss habe sich ungewollt gelöst, er habe nicht wissen können, dass ihm ein anderer in den Arm falle. Dass er mit der scharfen Waffe nach unten gegangen sei, erklärte er damit, seine Frau sei dort gewesen und ebenfalls bedroht worden.

Widerstandslose Festnahme

Ein Polizeibeamter und eine Polizeibeamtin aus Leutkirch schilderten im Zeugenstand die Situation nach ihrem Eintreffen am Tatort, wo sich der Angeklagte widerstandslos habe festnehmen lassen und die von ihm in einem Mülleimer der Nebenstraße versteckte Pistole zeigte. Auf der Fahrt nach Leutkirch habe er leutselig seine Schuld eingestanden und berichtet, die Restschuld aus einem Darlehen vom Opfer abgearbeitet zu haben.

Ein Arbeitskollege des Angeklagten, auch Verwandter und enger Vertrauter des Toten, belastete im Zeugenstand den 42-Jährigen schwer. Er widersprach klar der Schilderung, der Angeklagte habe mit der Tatwaffe lediglich einen Warnschuss in die Luft abgeben wollen, dabei sei ihm ein Freund des Opfers in den Arm gefallen und habe im Handgemenge den tödlichen Schuss verursacht. „Der (Angeklagte, d.Red.) hat direkt auf ihn gezielt, das war kein Warnschuss“, ist sich der Zeuge sicher. Der Tote sei ein „herzensguter Mensch“ gewesen.

Der Prozess wird am 24. April fortgesetzt.