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Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachungen sind in Bad Wurzach ab April online

Bad Wurzach / Lesedauer: 2 min

Bad Wurzacher Verwaltung will damit die Bürger flexibler, zeitnaher und moderner informieren können
Veröffentlicht:31.03.2021, 15:00

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Amtliche Bekanntmachungen, Wahllisten vor Wahlen oder Satzungen und Verordnungen werden im Volltext künftig auf der Internetseite der Stadt Bad Wurzach ( www.bad-wurzach.de ) erscheinen. Die Verwaltung will damit laut Pressemitteilung Bürgerinnen und Bürger flexibler, zeitnaher und moderner informieren können. Bekanntmachungen im Rahmen der Bauleitplanung werden aber auch weiter umfassend in der Bürger- und Gästeinformation veröffentlicht. Hinweise gibt es zudem weiterhin im „Amtsblatt“.

„Gerade die Corona-Pandemie hat uns leider vor Augen geführt, dass wir mit unserer zweiwöchig erscheinenden Bürger- und Gästeinformation zunehmend amtliche Bekanntmachungen nicht mehr flexibel und rechtzeitig genug mit unseren Bürgerinnen und Bürgern kommunizieren können“, sagt Bürgermeisterin Alexandra Scherer zur vorgesehenen Neuerung. „Die Zeiten haben sich hier einfach geändert, die rechtlichen Anforderungen und Herausforderungen durch besondere Ereignisse werden zunehmend höher.“ Der Gesetzgeber hatte mit einer entsprechenden Novellierung der Gemeindeordnung Möglichkeiten zur digitalen Bekanntmachung seit 2015 eingeräumt.

Tagesgenaue Reaktion auf besondere Ereignisse

Durch die Neuerung könne ab April quasi tagesgenau auf besondere Ereignisse reagiert werden. „Damit werden wir auch rechtlich sicherer“, betont Scherer. Beispielsweise bei Wahlen oder Sitzungsbekanntmachungen sei der 14-tägige Erscheinungstermin der Bürger- und Gästeinformation nämlich auch bisher schon eine recht große Herausforderung in der Vorausplanung gewesen. Dennoch werde die Bürger- und Gästeinformation auch weiterhin in der Praxis ein Hauptkommunikationsorgan mit der Bürgerschaft bleiben.

Scherer: „Als zusätzlichen Service werden wir weiterhin mit Hinweisen im Amtsblatt darauf aufmerksam machen, wenn besondere Bekanntmachungen veröffentlicht werden.“ Da auch heute noch nicht alle Bürgerinnen und Bürger über einen eigenen Internetanschluss verfügen, gebe es zudem die Möglichkeit, entsprechende Bekanntmachungen im Rathaus in der Marktstraße (Büro der Bürgermeisterin) einzusehen. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, werden die auf der Internetseite eingestellten Bekanntmachungen zusätzlich mit einer digitalen Signatur versehen.