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Stadtradeln

Ab 12. Juni tritt Bad Wurzach beim Stadtradeln an

Bad Wurzach / Lesedauer: 2 min

Stadt nimmt erstmalig teil – Unterteams für verschiedene Abteilungen oder Schulklassen sind jetzt möglich
Veröffentlicht:28.04.2021, 06:00

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In Bad Wurzach geht es ab 12. Juni bis zum 2. Juli beim Stadtradeln um nachhaltige Mobilität, Bewegung, Klimaschutz und Teamgeist. Im Rahmen der Initiative Radkultur fördert das Land die Teilnahme an der Aktion des Klima-Bündnis. Das Ziel: in Teams drei Wochen lang möglichst viel Fahrrad fahren und Kilometer sammeln – egal ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder in der Freizeit. Mitradeln lohnt sich insbesondere in diesem Jahr gleich dreifach: Wer für ein gemeinsames Ziel in die Pedale tritt, stärkt sowohl die Gemeinschaft als auch die eigene Gesundheit und schont dabei das Klima, teilt die Stadt Bad Wurzach mit.

Auch werde der Wettbewerb innerhalb der Kommune noch spannender. Ob Unternehmen oder Schule, Verwaltung oder Sportverein – Radelnde können ab diesem Jahr Unterteams etwa für verschiedene Abteilungen oder Schulklassen gründen und innerhalb des Hauptteams gegeneinander antreten.

„Ich freue mich, dass Bad Wurzach erstmalig am Stadtradeln teilnimmt und hoffe, dass sich viele an der Aktion beteiligen und ihr Auto stehen lassen. Egal ob auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder in der Freizeit. Bad Wurzach möchte als Stadt gerne noch fahrradfreundlicher werden und mit dem Stadtradeln darauf aufmerksam machen, dass uns der Natur- und Klimaschutz besonders wichtig ist“, so Bad Wurzachs Bürgermeisterin Alexandra Scherer.

Mit der kostenfreien Stadtradeln-App können Teilnehmerinnen und Teilnehmer die geradelten Strecken via GPS tracken und direkt ihrem Team und ihrer Kommune gutschreiben. Ein Team besteht aus mindestens zwei Teilnehmern. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich die Mitglieder zu gemeinsamen Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. Wo die Kilometer geradelt werden ist nicht maßgebend. Diese können auch außerhalb des Landkreises in einem anderen Bundesland, zum Beispiel im Urlaub, geradelt werden.