StartseiteRegionalOberschwabenBad WaldseeWeniger Geld für Feuerwehreinsätze

Feuerwehreinsatz

Weniger Geld für Feuerwehreinsätze

Bad Waldsee / Lesedauer: 5 min

Grund ist eine Änderung im Landesgesetz – Feuerwehr Bad Waldsee hatte 2017 bereits 250 Einsätze
Veröffentlicht:10.11.2017, 18:20

Von:
Artikel teilen:

Die Stadt Bad Waldsee kann künftig für kostenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr etwas weniger Geld von Einsatzverursachern abrechnen als bislang. Der Stundensatz für Einsatzkräfte wurde von 20,45 Euro auf 19,38 Euro abgesenkt. Grund dafür sind Änderungen des geltenden Feuerwehrgesetzes des Landes Baden-Württemberg. Derweil hat die Feuerwehr Bad Waldsee mit ihren sechs Abteilungen bereits ein arbeitsreiches Jahr hinter sich: 250 Einsätze sind es bislang, so Kommandant Alois Burkhardt. 2016 waren es 270.

Beispiele für kostenpflichtige Einsätze, für die die Kommunen Kosten rückerstattet bekommen, sind etwa ein Verkehrsunfall, bei dem es einen klaren Verursacher gibt. Oder wenn nach einem Sturm ein Baum quer über der Straße liegt und von der Feuerwehr entfernt wird, muss der Eigentümer des betreffenden Areals (je nachdem, ob Staatswald oder Baumbestand in Fürstlichem Besitz) dafür aufkommen.

Als Faustregel gilt: Wenn sich Menschen oder Tiere in lebensbedrohlichen Notlagen befinden oder ein Feuer wütet, spielen Einsatzkosten für die Feuerwehr keine Rolle. Das Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg regelt, dass diese Einsätze grundsätzlich kostenlos sind. Anders sieht es etwa bei böswilligen Falschmeldungen oder Brandstiftung aus – in diesem Fall erhebt die Kommune als Träger der Feuerwehr die Kosten. „Das ist kein Wunschkonzert der Kommune, sondern deren gesetzliche Pflicht“, erklärt Kommandant Burkhardt im Gespräch mit der SZ.

Weil jede Gemeinde und Kommune auf ihre Kosten eine leistungsfähige Feuerwehr aufstellen muss und jedoch nicht alle Einsätze abgerechnet werden können, stellt eine Feuerwehr grundsätzlich einen finanziellen Mehraufwand dar. So muss die Stadt Bad Waldsee unter anderem für die Personalkosten, Einsatzkleidung, laufende Kosten für Gebäude, Schutzausrüstung, Ausbildung und Fahrzeugkosten aufkommen. Das waren nach Angaben der Stadt für 2015 und 2016 jeweils rund eine Million Euro für die Gesamtfeuerwehr, also Abteilung Stadt mitsamt den vier Ortschafts-Abteilungen.

Die Personalkosten machten davon in 2015 insgesamt 60 000 Euro aus, 2016 waren es 100 000 Euro – jeweils abhängig von Anzahl und Dauer der Einsätze. 2012 beispielsweise hatte die Abteilung Stadt 5800 Einsatzstunden, die Gesamtfeuerwehr inklusive Ortschaften insgesamt 8000 Einsatzstunden.

Den Gesamtkosten in Höhe von rund einer Million Euro steht die Erstattung von Einsatz-Kosten gemäß Landesfeuerwehrgesetz gegenüber. Im Jahr 2015 waren es nach Angaben der Stadt 107 000 Euro, für 2016 insgesamt 146 000 Euro und im laufenden Jahr bislang 90 000 Euro. „In manchen Jahren kann ein Drittel der Kosten abgerechnet werden, in manchen Jahren weniger. Das ist sehr schwankend und hängt von Anzahl und Art der Einsätze ab“, erläutert Burkhardt.

Stundensatz beträgt zwölf Euro

Wie viel Geld die einzelnen Feuerwehrangehörigen bekommen, regelt die Feuerwehr-Entschädigungssatzung. Die wurde in Bad Waldsee zuletzt zum Januar 2016 geändert und von zehn Euro pro Stunde pro Einsatzkraft auf zwölf Euro erhöht. „Die Feuerwehr ist ein Ehrenamt, damit kann man kein großes Geld verdienen“, erklärt Kommandant Alois Burkhardt. Auch wenn die Aufwandsentschädigung im Vergleich zur geleisteten Arbeit und möglichen Lohnausfällen bei der Arbeit prinzipiell „relativ gering“ sei, so gebe in Bad Waldsee keinen Anlass zur Unzufriedenheit. „Der Stundensatz ist ausreichend und genügend“, so Burkhardt.

Im Landkreis Ravensburg gibt es ausschließlich Freiwillige Feuerwehren, die Einsatzkräfte werden je nach Kommune unterschiedlich entschädigt. „Das Feuerwehr-Wesen in Deutschland ist auf freiwilliger Basis aufgestellt“, so Burkhardt. In Baden-Württemberg gibt es nur acht Berufsfeuerwehren (Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart), deutschlandweit 107. Dass die Bereitschaft für ein Ehrenamt immer weiter zurückgeht, spüren nicht nur Vereine, sondern auch die Feuerwehr Bad Waldsee. „Dieser Trend macht sich so langsam auch bei uns bemerkbar“, sagt Burkhardt. Besonders Stadtwehren hätten ein Problem damit, langfristig ausreichend Personal zu finden. „Das ist überall so, nicht nur in Bad Waldsee.“

Der Ausschuss für Umwelt und Technik sprach sich in seiner Empfehlung an den Gemeinderat, der am 20. November das letzte Wort haben wird, einstimmig dafür aus, der angepassten Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung zuzustimmen.

Die Freiwillige Feuerwehr Bad Waldsee mit derzeit 178 aktiven Einsatzkräften hat fünf Abteilungen: Stadt, Reute-Gaisbeuren, Haisterkirch, Michelwinnaden und Mittelurbach.

Auszüge aus dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg

Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie hat (...) die Kosten der Einsätze zu tragen, sofern nichts anderes bestimmt ist.

Kostenfrei sind die Pflichtaufgaben, kostenpflichtig sind die sogenannten Kannaufgaben.

Im Paragraph 34 ist der Kostenersatz geregelt. Hier wird festgelegt, für welche Art von Einsätzen und von wem die Träger der Gemeindefeuerwehr Kostenersatz verlangen müssen, also beispielsweise vom Verursacher (wenn er den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat). Verursacher können unter anderem Fahrzeughalter, Betriebsinhaber (Kosten der Sonderlöschmittel) oder Betreiber einer Brandmeldeanlage sein, die ausgelöst wurde, ohne das ein Feuer vorlag.

Kostenersatzpflichtig ist laut Gesetz derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat oder der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat beziehungsweise derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde.

Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge (...) erhoben; er kann durch Satzung geregelt werden. Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet.

Auch Einsatzkosten für Feuerwehrfahrzeuge können berechnet werden. Geregelt ebenfalls im Paragraph 34. (kik)

(Quelle: Homepage Landtag Baden-Württemberg)

Entschädigung für Feuerwehrleute

In der Feuerwehr-Entschädigungssatzung der Stadt Bad Waldsee heißt es im Paragraph 1, Entschädigung für Einsätze:

„Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall nach einem einheitlichen Durchschnittssatz; dieser beträgt für jede volle Stunde 12 Euro.“

Im Paragraph 4 ist eine zusätzliche Entschädigung für Kommandanten und weitere Abteilungsleiter geregelt. So erhält beispielsweise der Feuerwehrkommandant plus Abteilungskommandant Stadt 400 Euro pro Monat, ein Abteilungskommandant oder der Leiter der Jugendfeuerwehr jeweils 300 Euro pro Jahr. (kik)

(Quelle: Homepage Stadt Bad Waldsee, Feuerwehr-Entschädigungssatzung)