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Landesfamilienpass

Vergünstigten Eintritt zu vielen Attraktionen

Bad Waldsee / Lesedauer: 2 min

Die neuen Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass können im Bürgerbüro abgeholt werden
Veröffentlicht:16.01.2019, 16:13

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Den Landesfamilienpass gibt es inzwischen seit 40 Jahren. Auch 2019 ermöglicht der Pass Kindern und deren Familien wieder vergünstigte Eintritte zu spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Antragsberechtigte Familien können den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte ab sofort im Bürgerbüro der Stadt Bad Waldsee und den Ortsverwaltungen gegen Vorlage des bereits ausgestellten Passes abholen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung. Neuanträge können auch dort gestellt werden.

Wesentliche Neuerung ab dem Jahr 2019 sei, dass der Landesfamilienpass besser auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familien ausgerichtet wurde, teilt die Stadtverwaltung mit. Die Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses und die Anzahl der Gutscheinkarten bleiben gleich, bei der Ausstellung des Landesfamilienpasses können aber neben einer berechtigten Person bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden. Dies können beispielsweise neben dem mit den Kindern zusammenlebenden anderen Elternteil auch noch ein getrenntlebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und Opa oder ein Familienbegleiter sein. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen, so die Mitteilung.

Wer einen Landesfamilienpass beantragen möchte, sollte ein gültiges Ausweisdokument, eine aktuelle Kindergeldbescheinigung, gegebenenfalls den Schwerbehindertenausweis, den Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit über Arbeitslosengeld II, den Bescheid über Kinderzuschlag beziehungsweise den Leistungsbescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Antragstellung mitbringen. Die Stadtverwaltung weist außerdem darauf hin, dass der Landesfamilienpass und die nicht verwendeten Gutscheinkarten zurückgegeben werden müssen, sobald die Voraussetzungen wegfallen. Wird die Gutscheinkarte verloren, darf sie nicht erneut ausgegeben werden.

Mit dem Landesfamilienpass gibt es freien beziehungsweise ermäßigten Eintritt bei zahlreichen Schlössern, staatlichen Museen, Burgen und Gärten in Baden-Württemberg. Ab 2019 können Familien laut Pressetext mit dem Landesfamilienpass auch das Dornier-Museum in Friedrichshafen, die Sinn-Welt im Jordanbad Biberach, den Schwaben-Park bei Kaisersbach und das Brezelmuseum in Erdmannshausen bei Marbach am Neckar besuchen.