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Abgewiesen

Ryanair lässt 14-Jährige am Flughafen zurück

Bad Waldsee / Lesedauer: 4 min

14-Jährige aus Reute durfte nicht mit Ryanair von Spanien zurück nach Deutschland fliegen
Veröffentlicht:07.09.2017, 18:20

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So schnell wird die 14-jährige Roberta Hoffmann aus Reute ihre Urlaubsrückreise aus Spanien nicht mehr vergessen. Weil sie im Urlaub krank wurde, wollte sie früher abreisen und mit Ryanair von Malaga nach Memmingen fliegen. Am Flughafen gab es jedoch ein böses Erwachen: Die Fluggesellschaft nahm sie nicht mit, weil sie keine 16 Jahre alt ist und ohne ihre Eltern unterwegs war. Die hatten ihren Flug im Internet von Deutschland aus gebucht und ein entscheidendes Detail in den allgemeinen Geschäftsbedingungen übersehen.

„Das war schon sehr aufregend“, sagt Roberta Hoffmann zurück in Deutschland im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“. Doch was genau war passiert? Mit einer Freundin und deren Mutter wollte die Jugendliche aus Reute zwei Wochen in Almunecar bei Malaga verbringen. „In der ersten Woche bin ich krank geworden, hatte Fieber und mir war übel“, berichtet sie. „Wir haben beschlossen, dass sie besser wieder heimkommt“, ergänzt Vater Carsten Hoffmann.

Also buchte er online für seine Tochter einen Rückflug bei Ryanair. „Bei der Buchung konnte man älter oder jünger als zwölf angeben. Ich habe älter als zwölf angegeben. Das genaue Alter wurde nicht abgefragt. Es stand nirgendwo, dass der Fluggast 16 Jahre alt sein muss“, berichtet Hoffmann. Wie üblich bei Flugbuchungen via Internet trudelte kurz darauf die Buchungsbestätigung per E-Mail ein. „Alles gut, haben wir gedacht. Aber dem war nicht so“, sagt der Vater.

Am Flughafen angekommen, erfuhr die 14-Jährige am Ryanair-Schalter, dass sie trotz dieser Buchungsbestätigung nicht mitfliegen könne, da sie noch keine 16 Jahre alt sei. „Ich bin fast ausgeflippt, habe meinen Vater angerufen und ihn angeschrien“, erzählt Roberta Hoffmann, mittlerweile wieder mit einem Lächeln im Gesicht. „Die nehmen mich nicht mit!“, habe seine Tochter völlig außer sich ins Telefon gebrüllt, fügt ihr Vater hinzu.

Auch der Umstand, dass ein volljähriger Bekannter aus Bad Waldsee am Flughafen mit dabei war, der ebenfalls in Spanien war und zufällig denselben Rückflug hatte, konnte das Flugpersonal nicht umstimmen. Die 14-Jährige durfte nicht ins Flugzeug steigen, der Bekannte flog ohne sie.

Mit Air Berlin zurück

Wie Carsten Hoffmann erklärt, sei die Altersangabe beim Buchungsvorgang „offensichtlich nur als Altersbestätigung für den Online-Zahlvorgang“ abgefragt worden. „Erst wenn man auch den Online-Check-in macht, wird nach dem Alter des Fluggastes gefragt. Aber in der Regel geht man mit der Buchungsbestätigung zum Schalter und holt sich dort sein Ticket. Nicht jeder Kunde macht den Online-Check-in und kein Mensch liest 27 Seiten kleingedruckte AGBs beim Buchen.“

Hilfe fand die aufgewühlte und kranke 14-Jährige letztlich am Schalter von Air Berlin. „Die haben Deutsch gesprochen und sich um mich gekümmert“, berichtet sie. Nach einem Telefonat einer Schalter-Mitarbeiterin mit Roberta Hoffmanns Mutter in Reute, die telefonisch ihre Kreditkarten-Daten für die Flugbuchung übermittelte, durfte die Jugendliche mit der nächsten Maschine (eine Stunde später als der Ryanair-Flug) nach München fliegen. „Eine Dame vom Schalter hat unsere Tochter dann noch schnell durch die Sicherheitskontrolle und sie quasi bis ans Flugzeug gebracht“, erzählt Carsten Hoffmann erleichtert.

Dass Ryanair seine Tochter „einfach alleine am Schalter habe stehen lassen“, kann der Reutener nicht nachvollziehen. Ebenso wenig die 14-Jährige selbst. „Was mit mir ist, hat am Ryanair-Schalter niemanden interessiert. Auch niemanden am allgemeinen Info-Schalter im Flughafengebäude“, kritisiert Roberta Hoffmann. Wie ihr Vater ergänzt, habe es von Ryanair auch im Nachhinein „nicht einmal eine Entschuldigung oder eine Erklärung gegeben, die haben im Telefonat nur auf ihre AGBs verwiesen“.

Auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“ teilt die Fluggesellschaft Ryanair nach einigen Tagen lediglich mit: „Ryanair befördert keine Minderjährigen unter 16 Jahren ohne Begleitung. Minderjährige unter 16 Jahren müssen, so wie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten, immer von einem Passagier, der älter als 16 Jahre ist, begleitet werden. Für diese Passagierin wurde fälschlicherweise ein Ticket für einen Erwachsenen gebucht, weshalb sie (Roberta Hoffmann), da keine Begleitung dabei war, nicht mitfliegen durfte“, so Robin Kiely, Head of Communications bei Ryanair.

Die Pressestelle von Air Berlin schreibt auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“ zu diesem Fall: „Grundsätzlich werden Passagiere ohne gültige Flugbuchung nicht befördert.“ Bei einer telefonischen Buchung reiche jedoch die Vorlage des Buchungscodes oder des Namens und der Passagier werde im System gefunden. „Aufgrund des Schengener Abkommens ist eine Ausweiskontrolle auf dieser Flugroute nicht notwendig. Grundsätzlich dürfen Kinder bei Air Berlin ab 12 Jahren unbegleitet fliegen. Selbstverständlich haben unsere Flugbegleiter auf unsere jüngsten Gäste ein besonderes Auge.“