StartseiteRegionalOberschwabenBad WaldseeLeser kritisiert „gefährliches Radfahren“ auf „alter B 30“

Wertstoffhof

Leser kritisiert „gefährliches Radfahren“ auf „alter B 30“

Bad Waldsee / Lesedauer: 4 min

Stadt macht an dieser Stelle keinen Unfallschwerpunkt aus – Einige Kontrollen durchgeführt
Veröffentlicht:14.06.2018, 16:26

Von:
Artikel teilen:

Alexander Christl hat die „ Schwäbische Zeitung “ auf die aus seiner Sicht „oft extrem gefährliche verkehrstechnische Situation für Radfahrer“ entlang des Wertstoffhofes aufmerksam gemacht. Auf der Nebenstrecke zwischen Gaisbeuren und Bad Waldsee könnten Schüler einen Unfall nur durch Ausweichmanöver auf die Grünstreifen in letzter Sekunde verhindern. Die Stadt sieht an dieser Stelle der „alten B 30“ keinen Handlungsbedarf.

„Die Fahrbahn am Wertstoffhof hat sich zu einer Raserstrecke für Autofahrer entwickelt, auf der diese weder auf Geschwindigkeit noch auf Radfahrer Rücksicht nehmen“, beschreibt Christl die Verkehrssituation. Schüler, die den Weg nutzen, seien ständig kritischen Verkehrssituation ausgesetzt. Der Bad Waldseer findet die Situation „unerträglich und unverantwortlich“ und macht sich daher für eine Geschwindigkeitsbegrenzung stark. Und: „Ich würde mich freuen, wenn das Verkehrssicherheitskonzept um einen fehlenden Radweg auf dieser Strecke ergänzt werden würde“, teilt Christl mit.

Wie Martin Gratz von der städtischen Abteilung Öffentliche Ordnung auf SZ-Nachfrage schildert, wurde die Strecke bei Verkehrsschauen mit der Polizei schon wiederholt in Augenschein genommen. Außerdem wurden Erhebungen durchgeführt. Die Ergebnisse fasst Gratz so zusammen: „Bei Verkehrsmessungen auf Höhe der Müllumladestation wurde festgestellt, dass dort in der Zeit zwischen 7 und 8 Uhr sowie 12 und 13 Uhr im Schnitt 50 Fahrzeuge in der Stunde fahren. Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen betrug rund 800 Fahrzeuge. Neben einzelnen ,Rasern’ war das generelle Geschwindigkeitsniveau eher Gering. 80 Prozent der Fahrzeuge fuhren im Bereich der Müllumladestation nicht schneller als 40 Stundenkilometer.“

Im Verhältnis zum täglichen Verkehrsaufkommen auf der B 30 – Gratz beziffert diesen Wert auf rund 19 500 Fahrzeuge – würden die ermittelten Zahlen nicht den Schluss zulassen, dass die „alte B 30“ von einer großen Anzahl der B 30-Fahrer regelmäßig zur Stauumfahrung genutzt werde. „Die überwiegende Nutzung der Straße erfolgt nach wie vor durch den Lieferverkehr zur Müllumladestation außerhalb der Schulbeginn- beziehungsweise Schulschlusszeiten“, so der städtische Mitarbeiter. Unfälle mit Fahrradfahrern seien den städtischen Verantwortlichen auf dieser Strecke nicht bekannt. Die Strecke stelle keinen Unfallschwerpunkt dar.

Keine Tempobeschränkung

Die SZ konfrontierte die Stadt mit Christls Vorschlag der Geschwindigkeitsreduzierung. Dazu gab Gratz eine eindeutige Antwort: „Eine Verkehrsschau mit der Polizei hat ergeben, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der geraden, übersichtlichen und ausreichend breiten Straße nicht gegeben sind.“

Aus dem gleichen Grund scheide auch die Markierung eines benutzungspflichtigen Radfahrstreifens aus. Eine einseitige Sperrung der Straße oder eine Sperrung für den Schwerverkehr sei im Hinblick auf die Erreichbarkeit der Müllumladestation nicht geeignet und hätte zudem einen „Verdrängungseffekt auf den Heurenbacher Weg zur Folge“.

Wie die SZ-Anfrage zeigt, hat sich die Stadt mit mehreren, möglichen Verkehrsmaßnahmen befasst. Schließlich wurde auch der Einsatz von sogenannten Leitpfosten geprüft. Ein Aufstellen dieser Pfosten hätte bei der vorhandenen Straßenbreite eher eine Tempo-Erhöhung zur Folge, da die Fahrer sicher geleitet noch schneller fahren würden, geht aus Gratz Antwort hervor. Und so fällt das Resümee der Stadt klar aus: „Die Straße ist gerade, übersichtlich und ausreichend breit. Die Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln im Straßenverkehr, insbesondere Paragraf 3 StVO – Anpassen der Geschwindigkeit an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse – und Paragraf 2 Absatz 4 StVO – hintereinander fahren von Radfahrern – erscheinen daher grundsätzlich als ausreichend.“

Nicht zuletzt, weißt Gratz auf einen Polizeieinsatz hin. Schließlich habe eine Beschwerde, dass Schulkinder auf dieser Strecke von Fahrzeugen abgedrängt wurden, dazu geführt, dass die Polizei kontrollierte. An drei Werktagen im April wurde die Strecke von einem zivilen Fahrzeug aus überwacht – am Morgen und am Mittag. „Hierbei konnten jedoch keine Beanstandungen festgestellt werden“, erklärt Gratz.

Die städtischen Antworten dürften Christl nicht gefallen und so äußert er eine Sorge, die ihn umtreibt: „Aus meinem Verständnis heraus ergibt sich für die Stadt erst eine Handlungsnotwendigkeit, sobald sich der erste schwere Unfall ereignet hat.“