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Bundesteilhabegesetz

Land soll Vorgaben in der Behindertenhilfe umsetzen

Bad Waldsee / Lesedauer: 2 min

St. Elisabeth-Stiftung unterstützt Proteste in Stuttgart
Veröffentlicht:15.12.2019, 15:05

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Die St. Elisabeth-Stiftung unterstützt die Forderungen der Liga der freien Wohlfahrtspflege, die bei der Demonstration am Mittwoch in Stuttgart zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gestellt wurden. Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und rechtliche Betreuungspersonen, Selbsthilfegruppen und Beschäftigte der Behindertenhilfe haben dafür demonstriert, dass Baden-Württemberg nicht zum Schlusslicht bei der Umsetzung des BTHG werden darf. Das teilt die Stiftung mit.

Gefordert werden verlässliche, landesweit geltende Rahmenbedingungen, damit Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können, wie das BTHG vorsieht. Die Mehrkosten der Umstellung der Leistungen für Menschen mit Behinderung dürfen nicht auf die Dienste und Einrichtungen abgewälzt werden, in denen sie leben oder von denen sie begleitet werden. Außerdem sollen die Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag zügig aufgenommen werden.

„Das BTHG bedeutet einen Paradigmenwechsel. Für seine Umsetzung investiert die Stiftung seit geraumer Zeit enorme personelle und finanzielle Ressourcen. Diese Kosten muss das Land übernehmen – die Umsetzung des BTHG darf auf keinen Fall zu Lasten der Menschen mit Behinderung gehen“, sagt Peter Wittmann, Vorstand der St. Elisabeth-Stiftung. „Wir haben das Glück, im Landkreis Biberach einen hervorragenden Partner zu haben, mit dem wir eine pragmatische Lösung zur Sicherung der Leistungen für Menschen mit Behinderung gefunden haben. Andere Landkreise haben sich diesem Modell angeschlossen. Auf Landesebene hat der Streit um die Finanzierung der Kosten des Bundesteilhabegesetzes zwischen Landesregierung und Kommunen aber die Umsetzung des BTHG in Baden-Württemberg zu lange blockiert.“

Hintergrund der Proteste und landesweiten Demonstration am Mittwoch ist die die dritte Stufe des BTHG, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Das Gesetz stelle einen Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe dar, heißt es in der Pressemitteilung der St. Elisabeth-Stiftung weiter. Dabei solle gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung die individuelle Unterstützung bekommen, die sie brauchen, um selbstbestimmt so leben zu können, wie sie wollen. Diesen Paradigmenwechsel begrüßt die Liga der freien Wohlfahrtspflege ausdrücklich.

Allerdings bringe der Wandel für die Dienste und Einrichtungen einen erheblichen Aufwand mit sich, was Organisation, Personal und auch Finanzen anbelangt. So sollen Menschen mit Behinderung künftig Teilhabeleistungen anstelle von Sozialhilfe bekommen. Anstelle von Heimverträgen erhalten Personen, die bislang in stationären Einrichtungen betreut werden, Mietverträge. Insbesondere die Personalmehrkosten, etwa durch Schulungen oder dem Abschluss neuer Verträge mit Menschen mit Behinderung, oder die EDV-Umstellung seien eine Belastung, die die Einrichtungen zu schultern haben. Wie die Angebote für Menschen mit Behinderung künftig ausgestaltet werden, will die Liga der freien Wohlfahrtspflege in einem Landesrahmenvertrag fixieren. Mit einem unterschriftsreifen Rahmenvertrag wird allerdings aufgrund des Streits um die Finanzierung der Kosten des BTHG zwischen Landesregierung und Kommunen erst bis Ende März 2020 gerechnet.