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Bewährungsstrafe

Treter erhält Bewährungsstrafe

Bad Saulgau / Lesedauer: 3 min

41-Jähriger ist schuldig der vorsätzlichen Körperverletzung – Angeklagter gibt Tat zu
Veröffentlicht:18.12.2013, 11:10

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Neun Monate auf Bewährung, ausgesetzt auf drei Jahre, 800 Euro Schmerzensgeld an den zu Schaden gekommenen Schiedsrichter und 500 Euro Buße an einen noch zu bestimmenden, wohltätigen Zweck: Das ist die Strafe, die ein 41 Jahre alter Familienvater aus Mengen am Dienstag vor dem Amtsgericht Bad Saulgau erhalten hat. Außerdem erhält er ein Besuchsverbot für Sportveranstaltungen. Am 17. November 2013 hatte der Mann einen Schiedsrichter (16) beim Spiel der B-Junioren zwischen der SGM Ablachtal und der SGM Hohenzollern/Sigmaringen in Mengen zunächst beleidigt und dann in den Unterleib getreten. Mit dem Strafmaß blieb Richter Klaus-Peter Zell, Vorsitzender Richter am Amtsgericht Bad Saulgau, einen Monat unter dem Antrag des Staatsanwaltes Matthias Seitz und einen Monat über dem Antrag des Verteidigers, Dr. Marcus Ehm.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Täter den Schiedsrichter mit einem Tritt in den Unterleib derart verletzt hatte, dass dieser schwere Prellungen im Bauchraum erlitt, bewusstlos zu Boden sank und bis heute Probleme hat, das Geschehene zu verarbeiten. So befinde er sich in psychotherapeutischer Behandlung und nehme, da er unter Schlafstörungen leide, Beruhigungsmittel ein, erklärte der Schiedsrichter, der seine Karriere aber fortsetzen will.

Der Verurteilte ist kein unbeschriebenes Blatt. Zwölf Mal ist der dreifache Familienvater in der Vergangenheit bereits verurteilt worden, unter anderem mehrfach wegen Körperverletzung, aber auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Auch saß der Verurteilte bereits eine einjährige Haftstrafe ab. „Sie haben ein Problem, sich unter Kontrolle zu halten“, erkannte auch Richter Klaus-Peter Zell. Das habe sich auch in einigen Antworten während des Prozesses gezeigt, so Zell. Strafmildernd wirke sich aus, so Zell, dass der Angeklagte von Beginn an Reue gezeigt habe, negativ wirke sich – neben dem Vorstrafenregister – auch die Tatsache aus, dass ein 41-Jähriger, der eine Vorbildfunktion habe, einen gerade 16 Jahre alten Jugendlichen derart massiv körperlich und beleidigend angegangen sei.

Zeugen bestätigen Darstellung

Das Opfer sagte aus, der Angeklagte habe ständig aufs Spielfeld hineingerufen. Nach dem Beginn der zweiten Halbzeit seien die Beschimpfungen von der Tartanbahn massiver geworden. „Daraufhin habe ich ihn gebeten, die Tartanbahn zu verlassen und hinter die Bande zu wechseln“, so der Schiedsrichter. Dieser Aufforderung sei der Mann nachgekommen, habe ihn aber weiter beleidigt: „Ich hau dir die Augen rot“ und „Ich hau dir die Banane weg“.

Den Ausschlag dafür, dass die Situation eskalierte, gab dann offensichtlich die Tatsache, als der Unparteiische einen Spieler der SGM Ablachtal, der sich später als Sohn des Angeklagten herausstellte, wegen wiederholten Foulspiels mit einer Fünf-Minuten-Strafe vom Feld schickte. Während der Spieler und die Mannschaft die Sanktion klaglos hinnahmen, sei der Angeklagte, so der Schiedsrichter, mit den Worten „Du Hurensohn“ in seine Richtung auf den Platz gestürmt. Schließlich trat der Angeklagte sein Opfer in den Bauch. Die Darstellung wurde von mehreren Zeugen bestätigt. Der Angeklagte gab die Tat als solche zu, mochte sich aber an einige der Beleidigungen nicht erinnern.

Das Gericht sah im Vergehen des Beschuldigten den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Beschuldigte von Beginn des Prozesses an seine Schuld zugab, wenn auch seine Reue nicht immer aufrichtig wirke, sondern kalkuliert sei, so Zell. Das Schmerzensgeld muss der Täter in Raten zu 50 Euro an den Geschädigten zahlen. Damit trägt das Gericht der Tatsache Rechnung, dass der Verurteilte mit einem Großteil seines Verdienstes noch mehrere Gläubiger aus vergangenen Verfahren bediene. Insgesamt drückten ihn Schulden zwischen 40 000 und 50 000 Euro. Dazu erhält er einen Bewährungshelfer zur Seite. Verstößt der Verurteilte gegen die Bewährungsauflagen, muss er für neun Monate hinter Gitter.