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Bürgerinitiative erhebt Vorwurf gegen Stadtwerke

Bad Waldsee / Lesedauer: 3 min

BI-Logo sei unerlaubt verwendet worden – Regine Rist entkräftet Anschuldigung – Windgutachten ist Geschäftsgeheimnis
Veröffentlicht:13.08.2018, 14:24

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Einen offenen Brief hat die Bürgerinitiative (BI) Lebenswerter Haistergau an die Stadtwerke Bad Waldsee geschrieben und darin unter anderem Einsicht in die Unterlagen des gestoppten Windparks im Tannenbühl gefordert. Außerdem hätten die Stadtwerke unerlaubter Weise das BI-Logo verwendet. Die Stadt entkräftet diesen Vorwurf.

Seit Oktober warte die BI auf die Einsicht in die Windpark-Unterlagen, heißt es in der E-Mail, die die BI-Vorsitzende Andrea Hagenlocher an die Stadtwerke schreibt: „Sie sind weder unserem direkten Antrag an Sie nachgekommen, noch dem der Kommunalaufsicht oder dem des Landesnaturschutzverbandes (LNV).“ Der nächste Satz lässt dann aufhorchen: „Nun haben Sie dem LNV unter anderem die Präsentation, die 2016 öffentlich in der Stadthalle gezeigt wurde, zukommen lassen und diese auf jeder Seite zweimal ungefragt und unerlaubt mit unserem Logo versehen, als ob wir die Präsentation miterstellt hätten, oder inhaltlich dahinter stehen würden, was bekanntlich nicht der Fall ist. Warum haben Sie insgesamt 54 Mal unser Logo verwendet und somit Urheberrecht verletzt?“, fragt Hagenlocher.

Regine Rist , Geschäftsführerin der Stadtwerke, reagiert gelassen auf den Vorwurf und teilt auf SZ-Nachfrage mit: „Bei der BI Lebenswerter Haistergau lag hier vermutlich ein Missverständnis vor. Die angesprochene Präsentation vom 19. Februar 2016 wurde nicht in der Stadthalle, sondern auf der Jahreshauptversammlung der BI Lebenswerter Haistergau in der Turn- und Sporthalle in Haisterkirch gezeigt. Die Präsentation wurde vom damaligen Geschäftsführer Herrn Uhde auf Einladung der BI vorgeführt und erläutert.“ Dieser Termin sei auf Einladung der Bürgerinitiative und in enger Abstimmung mit der BI erfolgt. Daher „gehen wir davon aus, dass der damalige Geschäftsführer Herr Uhde auch die Verwendung der Logos abgestimmt hatte“, so Rist. Die Präsentation sei im Anschluss auf der Internetseite der Bürgerinitiative Lebenswerter Haistergau eingestellt worden und somit für die Öffentlichkeit zugänglich gewesen. Rist findet klare Worte: „Selbstverständlich wurden im Nachhinein keine Logos in die Präsentation eingefügt.“

Die Frage, warum bist heute keine Einsicht in die Unterlagen gewährt wurde, beantwortet Rist zunächst mit einem knappen Abriss der Projektentwicklung. Nachdem anfänglich bis zu sechs Windkraftanlagen auf dem Höhenzug realisiert werden sollten, ließen die naturschutzrechtlichen Untersuchungen nur noch vier Windräder zu. Nach ergänzenden Untersuchungen zur Rotmilanpopulation war klar, es hätte nur eine Windkraftanlage errichtet werden können. „Die Überprüfung bei nur einem verbliebenen Standort ergab – insbesondere nach der deutlich reduzierten Einspeisevergütung – kein wirtschaftlich befriedigendes Ergebnis. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat sich daher entschlossen, das Projekt aktuell nicht weiter zu betreiben. Die begonnenen gutachterlichen Untersuchungen wurden umgehend gestoppt, somit nicht final fertiggestellt“, betont Rist.

Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen, die bei den Stadtwerken nach dem Projektstopp eingingen, seien „selbstverständlich geprüft und bearbeitet“ worden, versichert Rist. Der Zugang zu Umweltinformationen sei nach den gesetzlichen Grundlagen gewährt worden. So seien beispielsweise vorhandene Zwischenergebnisse und Zwischenberichte den jeweiligen Antragstellern zur Verfügung gestellt worden. Gleichwohl wurde das Windgutachten nicht zur Verfügung gestellt. Der Grund: „Das Ergebnis solch eines Gutachtens ist für einen Vorhabenträger von zentraler Bedeutung im Hinblick auf die Rentabilität einer geplanten Windkraftanlage. Da es sich daher bei den angefragten Windgutachten um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Projektpartner handelt, kann und konnte eine Überlassung dieser Daten nicht erfolgen.“