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Zweckverband

Zweckverband nimmt letzte rechtliche Hürden

Aulendorf / Lesedauer: 3 min

Aulendorfer Gemeinderat stimmt Änderungen in der Satzung zu – Bad Saulgau soll Geschäftsstelle übernehmen
Veröffentlicht:21.06.2018, 14:35

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Der Aulendorfer Gemeinderat hat einstimmig eine Satzungsänderung gebilligt: Damit sind die Städte Bad Saulgau und Aulendorf sowie die Gemeinden Altshausen und Boms ihrem Ziel näher gekommen, einen rund 77 Hektar großen gemeinsamen Gewerbe- und Industriepark auszuweisen. Die Satzungsänderungen sind mit dem Landratsamt Sigmaringen abgestimmt worden.

Vor knapp einem Jahr hatten die genannten Kommunen einen entsprechenden Zweckverband gegründet, weil es immer schwieriger wird, auf der jeweils eigenen Gemarkung so viele Gewerbeflächen auszuweisen, dass ortsansässige Betriebe ihre Erweiterungspläne verwirklichen können.

Aus den Erfahrungen der Stadt Bad Wurzach, die mit einem solchen Projekt an naturschutzrechtlichen Vorschriften gescheitert war, zogen die Verbandsgemeinden ihre Lehren und stimmten ihre Planungen bereits im Vorfeld mit den übergeordneten Behörden ab. So wurde für den Planbereich Aulendorf ein Flurstück auf Gemarkung Zollenreute herausgenommen, weil das Regierungspräsidium Tübingen entsprechende Bedenken geäußert hatte. Auf Gemarkung Bad Saulgau passte der Zweckverband den Geltungsbereich so an, dass er dem aktuellen Regionalplan entspricht.

Das Landratsamt Sigmaringen hatte darauf hingewiesen, dass die anteilige Grundsteuer B nicht direkt an den Zweckverband fließen dürfe, sondern anteilig von den Verbandsgemeinden erhoben werden müsse. Diese Einnahmen können dann in Form einer Umlage an den Zweckverband abgeführt werden.

Grund für diese Änderung ist, dass jede Kommune für den kommunalen Finanzausgleich (FAG) ihr konkretes Steueraufkommen genau ausweisen muss. In der geänderten Satzung ist nun auch festgeschrieben, dass die Geschäftsstelle des Zweckverbands bei der Stadt Bad Saulgau angesiedelt ist. Sie stellt das dafür erforderliche Personal und die dafür anfallenden Kosten dem Zweckverband in Rechnung.

Noch besitzt der Verband im geplanten Gewerbe- und Industriepark keine Flächen. Wenn entsprechende Grundstücke bebaubar sind, werden sie öffentlich ausgeschrieben. Die Satzung legt Vergabekriterien fest. Dazu gehören Verträglichkeit unter anderem im Hinblick auf Umweltbelastungen ebenso wie die ökonomischen und ökologischen Perspektiven eines Unternehmens, das sich hier ansiedeln will. Diese Kriterien sind allerdings nicht detailliert ausgeführt. „Sie stellen für den Zweckverband lediglich eine Entscheidungshilfe dar“, betonte Bürgermeister Matthias Burth .

Er verwies in der Gemeinderatssitzung auf ein weiteres Problem: „Es wird schwierig, einen Haushaltsplan aufzustellen, weil wir mit dem Grundstücksverkauf nicht vor dem Jahr 2020 beginnen können. Planungskosten fallen aber bereits jetzt an. Die müssten wir über einen Fixkostenetat abwickeln.“ Der Grunderwerb sei aber über eine Kreditaufnahme in Höhe von 250 000 Euro abgedeckt.

Die Stadt Bad Saulgau habe dazu in ihrem Haushalt noch keine Mittel eingestellt, antwortete Burth auf eine entsprechende Frage von BUS-Stadtrat Pierre Groll. Näheres erfahre er demnächst bei einer Verbandsversammlung, zu der sich die Bürgermeister der Verbandsmitglieder treffen. Danach werde er den Gemeinderat zeitnah über weitere Schritte informieren, versprach Burth.