Minustemperatur

Der Frühling und Corona

Aulendorf / Lesedauer: 2 min

Was man im Garten oder auf dem Balkon machen darf und was nicht
Veröffentlicht:03.04.2020, 14:14

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Auch wenn in dieser Woche noch mal Minustemperaturen möglich waren, naht unbestreitbar der Frühling. Zeit also, endlich den heimischen Garten auf Vordermann zu bringen. Eigentlich. Denn das Coronavirus hat Deutschland und seine Nachbarländer derzeit fest im Griff. Immer mehr Einschränkungen im täglichen Leben werden von Bundes- und Landesregierung beschlossen. Was das für die Aulendorfer Bürger bedeutet und inwieweit Gartenarbeit trotzdem möglich ist, hat das Ordnungsamt der Stadt Aulendorf zusammengefasst.

Gartenarbeit trotz Quarantäne

Grundsätzlich ist es erlaubt, sich im eigenen Garten oder auf dem heimischen Balkon aufzuhalten. Der Aufenthalt an der frischen Luft sei sogar gut für das Immunsystem, so das Ordnungsamt. Zudem könne der Körper endlich wieder selbst Vitamin D bilden, wenn er mit Sonnenstrahlung in Berührung kommt.

Zudem wird es Zeit für Gartenarbeit. Der Rasen möchte gemacht werden und die ersten Setzlinge kommen im Frühjahr in die Erde. Die meisten Tätigkeiten können natürlich auch in Zeiten von Corona ausgeführt werden.

Vorsicht sollten Personen walten lassen, die sich derzeit in häuslicher Quarantäne befinden. Hier gibt es spezifische Richtlinien, was erlaubt ist und worauf Menschen in Quarantäne verzichten sollten. Wer in häuslicher Quarantäne ist, darf das Haus grundsätzlich erstmal nicht verlassen. Es ist aber erlaubt, den eigenen Balkon oder Garten zu betreten – sofern dieser Bereich von anderen Balkonen und Gärten klar abgegrenzt ist.

Übrigens: Wer sich nicht an die Regeln der häuslichen Quarantäne hält, muss mit empfindlichen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Nachbarn nicht belästigen

Egal ob Quarantäne oder nicht: Wer im Garten arbeitet, muss an die Nachbarn denken. Grundsätzlich gibt es Ruhezeiten, in denen laute Gartenarbeit zu unterlassen ist. In Aulendorf sind die Ruhezeiten laut Polizeiverordnung von 12 bis 14 Uhr und abends ab 20 Uhr festgelegt.

Kinder einbinden und für Spaß und frische Luft sorgen

Da momentan alle Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen sind, bedeutet dies, dass viele Eltern nun ganztätig für die Betreuung ihrer Kleinen verantwortlich sind. Zudem sind öffentliche Einrichtungen geschlossen und Spielplätze gesperrt.

Wie wäre es also, die Kinder bei der Gartenarbeit einzubinden? Sie können Pflanzensamen säen und beobachten, wie die Pflänzchen wachsen. Wenn sich irgendwann Unlust breitmacht, hilft es, zu spielen. In diesem Zusammenhang bittet das Ordnungsamt Nachbarn ohne Kinder um Verständnis, dass es eventuell auch mal etwas lauter werden kann.