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Mietspiegel

Aulendorf bekommt ersten qualifizierten Mietspiegel

Aulendorf / Lesedauer: 3 min

Gemeinderat stimmt geschlossen dafür – Mietpreisniveau wird ab 2019 detaillierter dargestellt als bisher
Veröffentlicht:23.05.2018, 16:33

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Wohnen wird immer teurer – auch in Aulendorf sind die Mieten in den vergangen Jahren kontinuierlich gestiegen. Ab 2019 bekommt die Stadt laut jüngstem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss erstmals einen qualifizierten Mietspiegel. Darin wird genau abgebildet, welche Mieten für Wohnungen in Aulendorf üblich und angemessen sind. Erstellt wird der Mietspiegel vom EMA-Institut mit Sitz in Sinzing in Bayern. Die Kosten für die Stadt betragen abzüglich einer Förderung vom Land 4300 Euro.

Um den Mietwohnungsmarkt transparenter zu machen hatte Aulendorf seit 2015 einen sogenannten einfachen Mietspiegel, der sich an Ravensburger Mietpreisen (mit einem für das kleinere Aulendorf prozentualen Abschlag) orientiert hatte und gemeinsam mit neun weiteren Kommunen im Landkreis Ravensburg erstellt wurde. Er galt damit nicht nur für Aulendorf, sondern auch für Altshausen, Amtzell, Baindt, Fronreute, Horgenzell, Vogt, Wilhelmsdorf und Wolpertswende.

Laut diesem Mietspiegel betrug die durchschnittliche Nettomiete in den neun Kommunen (unabhängig von einzelnen Wohnwertmerkmalen) 5,97 Euro pro Quadratmeter. Für eine 75 Quadratmeter große Wohnung also eine Nettomiete von 448 Euro. Für die Erstellung des Mietspiegels wurden 2014 knapp 600 Mietshaushalte befragt. Im Jahr 2017 wurde der Mietspiegel fortgeschrieben, nun hätte ohnehin ein neuer erstellt werden müssen.

Konkreter Richtwert für Mieter und Vermieter

Der neue qualifizierte Mietspiegel hat im Vergleich zum bisherigen einfachen Mietspiegel künftig mehrere Vorteile: Er bezieht sich ausschließlich auf das Mietniveau in Aulendorf und soll Mietern als auch Vermietern dadurch als konkreter Richtwert dienen. Im Unterschied zum einfachen Mietspiegel sind die Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel höher, da er nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und alle zwei Jahre der Marktentwicklung angepasst werden muss. Alle vier Jahre muss ein neuer erstellt werden. Durch diese erhöhten Anforderungen soll der qualifizierte Mietspiegel eine besondere Gewähr für die Richtigkeit der Angaben bieten. Sprich: Bei Fragen der Zulässigkeit der Miethöhe stärkt der qualifizierte Mietspiegel im Vergleich zum einfachen Mietspiegel die Rechtssicherheit von Vermietern und Mietern. Im Falle eines Gerichtsprozesses gilt der qualifizierte Mietspiegel als Beweiskraft und ist als Grundlage einer Urteilsbegründung zulässig.

Für die Erstellung müssen bei einer kleinen Kommune mindestens 70 mietspiegelrelevante Daten (ausgefüllte Fragebögen) erhoben werden, größere Kommunen müssen mehr Datensätze liefern. Wie Bürgermeister Matthias Burth auf SZ-Anfrage erläuterte, sei der einfache Mietspiegel bislang ausreichend gewesen. Da aber auch in Aulendorf „die Mieten hoch gegangen seien“ und die hohe Nachfrage nach Wohnraum die Mieten prinzipiell nach oben treibe, sei der qualifizierte Mietspiegel ein „rechtssicheres, klares Instrument, das darüber Auskunft gibt, wie hoch die Mieten sein sollten“.

Und das funktioniert so: Der Mietspiegel basiert in der Regel auf einer Tabelle, anhand derer sich der Mietpreis ausrechnen lässt. Aus Baujahr und Wohnfläche ergibt sich ein Basiswert. Je nach Lage und Ausstattung der Wohnung (beispielsweise Fußbodenheizung oder Tageslicht im Bad, Einbauküche, Fußbodenheizung, Parkettböden oder ein Aufzug) werden weitere Zu- und Abschläge ermittelt. Wertmindernd sind beispielsweise ein fehlender Balkon oder ein nicht vorhandener Waschmaschinenanschluss. Die Zu- und Abschläge werden mit dem Basiswert verrechnet. Der neue Wert multipliziert mit der Quadratmeterzahl der Wohnung ergibt dann die ortsübliche Netto-Vergleichsmiete.