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Reinigungspflicht
Anlieger müssen Gehwege kehren
Aulendorf / Lesedauer: 1 min
Anlieger müssen Gehwege kehren
Insbesondere in der aktuellen Jahreszeit, bei der wieder das Laub von den Bäumen fällt, weist die Stadtverwaltung auf die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Kehren der Gehwege hin.
Die Reinigungspflicht erstrecke sich insbesondere auf die Beseitigung von Schmutz, Unkraut und Laub. Der Kehricht dürfe nicht in die Straßenkantel oder in die Entwässerungsanlagen geschüttet werden.