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Reinigungspflicht

Anlieger müssen Gehwege kehren

Aulendorf / Lesedauer: 1 min

Anlieger müssen Gehwege kehren
Veröffentlicht:26.10.2020, 16:18

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Insbesondere in der aktuellen Jahreszeit, bei der wieder das Laub von den Bäumen fällt, weist die Stadtverwaltung auf die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Kehren der Gehwege hin.

Die Reinigungspflicht erstrecke sich insbesondere auf die Beseitigung von Schmutz, Unkraut und Laub. Der Kehricht dürfe nicht in die Straßenkantel oder in die Entwässerungsanlagen geschüttet werden.