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Wasserversorgungsbeitrag

17 Widersprüche gegen Wasserversorgungsbeiträge

Aulendorf / Lesedauer: 2 min

Stadt Aulendorf hat noch in 22 Fällen Bescheide verschickt – Klageweg gilt als wahrscheinlich
Veröffentlicht:22.12.2016, 18:18

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17 Widersprüche gegen die Beitragsbescheide der Stadt Aulendorf für die rückwirkende Erhebung von Wasserversorgungsbeiträgen sind im Rathaus eingegangen. Das hat Stadtkämmerer Dirk Gundel in einer der jüngsten Gemeinderatssitzung bekannt gegeben. Insgesamt hatte die Stadt noch 22 Bescheide über eine Gesamtsumme von rund 275 000 Euro verschickt.

16 der Widersprüche sind über die Kanzlei eingegangen, die bereits in der Vergangenheit von Aulendorfer Wasserbetroffenen beauftragt wurde, und bei der Dietrich Kuntz als Experten für Kommunalabgaben freiberuflich tätig ist. Kuntz befasst sich seit vielen Jahren mit der Problematik rückwirkend erhobener Beiträge. Er hält auch das Vorgehen in Aulendorf für nicht rechtmäßig. Vor allem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einem ähnlich gelagerten Fall in Brandenburg kommt in der Argumentation der Wasserbetroffenen immer wieder vor. Kuntz Auslegung nach ist die Erhebung demnach nicht länger als vier Jahre rückwirkend zulässig.

Streit zu 30-Jahres-Frist dauert an

Bei der Stadt Aulendorf sieht man das anders. „Wir sind überzeugt, dass unser Vorgehen gerichtsfest ist und die 30 Jahre rückwirkend gelten. Wenn wir daran Zweifel hätten, hätten wir es nicht so praktiziert“, sagt Bürgermeister Matthias Burth. Allerdings gebe es in dieser Frage auch keine absolute Gerechtigkeit mehr.

Kuntz indes sieht die Stadt Aulendorf von den übergeordneten Behörden „im Regen stehen gelassen“. Weder die Gemeindeprüfanstalt, noch der Gemeinderat, noch das Innenministerium würden, so Kuntz, ihm die Frage beantworten, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Baden-Württemberg umgesetzt werden solle. Zwar binde das Gerichtsurteil nur für den Einzelfall, natürlich würden die Erwägungen aber für die gesamte Bundesrepublik gelten. „Wir haben es bei allen versucht, ihnen eine Antwort zu entlocken – alle haben sich geweigert“, so Kuntz. Nun dränge man den Bürger in eine Klage, „weil man selbst nicht bereit ist, die Rechtsprechung des BVG zu akzeptieren.“

Früher gab es Musterklage

Dass es zur Klage kommen wird, ist bei 17 eingereichten Widersprüchen indes relativ naheliegend. Ob es wieder eine Art Musterklage geben wird, wie sie die Aulendorfer Wasserbetroffenen schon einmal angestrengt hatten, ist noch offen. Damals nahm die Stadt alle Bescheide zurück und bezahlte die bereits überwiesenen Beiträge zurück. Die Gerichtskosten wurden dem Musterkläger erstattet, für die Rückerstattung ihrer Anwaltskosten setzt sich die Gruppe noch heute ein.

Die Stadt wartet nun auf die Widerspruchsbegründungen, die dann „ordnungsgemäß bearbeitet“ würden, wie es aus dem Rathaus heißt. Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen hemmt ein Widerspruch die Zahlungspflicht dabei nicht. Heißt: bezahlen müssen die Betroffenen die erhobenen Beiträge zunächst auf jeden Fall.