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Sportstättenbauprojekt

Land bezuschusst Turnhallen-Sanierung

Altshausen / Lesedauer: 2 min

Sportstättenförderung 2020: Gemeinden Altshausen und Wolpertswende erhalten Geld
Veröffentlicht:14.05.2020, 18:24

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Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Solidarpakts Sport im Jahr 2020 insgesamt 111 kommunale Sportstättenbauprojekte mit rund 17,5 Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. Es profitieren auch die Gemeinden Altshausen (39 000 Euro) und Wolpertswende (47 900 Euro), wo Turnhallen saniert werden.

Wie die Landtagsabgeordneten August Schuler (CDU) und Manne Lucha (Grüne) weiter mitteilen, kann außerdem in Tettnang jetzt die Sporthalle Manzenberg gebaut werden – mit einem Zuschuss von 600 000 Euro durch das Land. Schuler und Lucha werten die Förderzusage aus Stuttgart als ein klares Bekenntnis für den Sport im Wahlkreis Ravensburg. „Unsere Vereine und Sportverbände sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält.“ Die Gelder werden für Einrichtungen bewilligt, die sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen und damit vielseitig genutzt werden können, so die Abgeordneten. Schulsport und Vereinssport profitieren somit gleichermaßen. „Und wir machen weiter. Für 2021 ist wiederum ein Programmvolumen in zweistelliger Millionenhöhe vorgesehen.“

Für das Programm 2020 wurden bis zum Stichtag 31. Dezember 2019 insgesamt 135 Anträge gestellt. Damit konnten landesweit rund 82,2 Prozent der Anträge (111 von 135) berücksichtigt werden, heißt es. Auf den Regierungsbezirk Stuttgart entfallen dabei 35 genehmigte Anträge (rund 6,5 Millionen Euro), auf den Regierungsbezirk Karlsruhe 28 Anträge (rund 4,5 Millionen Euro), auf den Regierungsbezirk Freiburg 27 Anträge (rund 3,6 Millionen Euro) und auf den Regierungsbezirk Tübingen 21 Anträge (rund 2,9 Millionen Euro). Das Programmvolumen von 17,5 Millionen Euro wird im Verhältnis der Einwohnerzahlen verteilt.

Die mangels Mitteln abgelehnten förderfähigen Anträge können für die Förderrunde 2021 erneut eingereicht werden. Antragsfrist hierfür ist der 31. Dezember 2020. Die Bewilligungsbehörde ist das örtlich zuständige Regierungspräsidium. Nach den Vereinbarungen im Solidarpakt Sport III ist für 2021 wiederum ein Programmvolumen von mindestens 17 Millionen Euro vorgesehen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können.