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Hoßkircher Mordprozess: Verteidigung bringt Dritten als Täter ins Spiel

Hoßkirch / Lesedauer: 3 min

Anwälte des Angeklagten stellen im Hoßkircher Mordprozess zahlreiche Beweisanträge
Veröffentlicht:19.07.2018, 17:28

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Mit diversen Beweisanträgen der Verteidigung ist der Hoßkircher Mordprozess am Donnerstag im Landgericht Ravensburg fortgesetzt worden. Mit diesen scheinen die beiden Verteidiger Zweifel an dem von der Staatsanwaltschaft dargestellten möglichen Tatgeschehen säen zu wollen. Sie wirft dem 35-jährigen Angeklagten vor, seine Frau erwürgt und anschließend einen Autounfall vorgetäuscht zu haben, um die Tat zu vertuschen.

Der vorsitzende Richter Stefan Maier hatte bei der vorherigen Verhandlung Anfang Juli die Beweisaufnahme aus Sicht der Kammer für abgeschlossen erklärt und für den gestrigen siebten Prozesstag die letzte Möglichkeit gegeben, noch Anträge zu stellen. Davon machten Ralf Steiner und Theodoros Germalidis als die Verteidiger des Angeklagten regen Gebrauch. Sie wollen vor allem weitere Sachverständige und Gutachten hören.

In dem ursprünglich seit November laufenden Prozess wird einem 35-jährigen Mann aus Hoßkirch vorgeworfen, Ende Februar 2017 seine Frau erwürgt und anschließend einen Autounfall vorgetäuscht zu haben, um die Tat zu vertuschen.

Diese sollen etwa klären, ob es in dem Auto überhaupt Spuren gibt, dass der Angeklagte sich darin seine Verletzungen zugezogen haben könnte. Die 30-jährige Ehefrau war am 26. Februar 2017 tot auf dem Fahrersitz des Mercedes Vito gefunden worden, ihr Mann lag schwer verletzt und bewusstlos rund 100 Meter entfernt. Das Fahrzeug stand auf einem Acker am Gemeindeverbindungsweg zwischen Tafertsweiler und Hoßkirch.

Auto gegen 21 Uhr gesehen

Auch möchte die Verteidigung Verschmutzungen an den Schuhen des Angeklagten näher untersuchen lassen, mit denen er auf dem Acker gefunden wurde. An diesen soll links außen und rechts innen Erde gehaftet sein, aber nichts an der Sohle. „Das spricht aus unserer Sicht dafür, dass er über den Acker gezogen wurde“, begründete Steiner und brachte damit erneut die Beteiligung eines Dritten am Tathergang ins Spiel.

Zudem sollen zwei Zeugen geladen werden, die am Tatabend gegen 21 Uhr auf dem Gemeindeverbindungsweg ein großes dunkles Auto gesehen haben, das mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Tafertsweiler unterwegs war. Um 21.19 Uhr wurden vom Handy des Angeklagten Whatsapp-Nachrichten verschickt und laut Geodaten hat sich das Gerät währenddessen im Bereich des Wohnhauses befunden. Für die Verteidiger ein Zeichen dafür, dass der Angeklagte sich dort und nicht im Fahrzeug befunden hat und eben eine dritte Person der Täter ist.

In einer rund einstündigen Pause hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage Zeit, Stellungnahmen zu den Beweisanträgen zu formulieren. Staatsanwalt Peter Spieler sprach sich für die Ablehnung aller Anträge aus, da diese eine Wiederholung von schon vorgebrachten Beweisen seien. Zudem basierten die bisherigen Erkenntnisse auf Aussagen von Gutachtern, an deren Sachkenntnis keine Zweifel bestünden. Die Kammer hat sich nicht weiter zu den Beweisanträgen geäußert.