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Zwei neue Bauplätze für Familien in Grübels

Weißensberg / Lesedauer: 2 min

Gemeinderat muss dafür Bebauungsplan „Grübels-Rothkreuz“ ändern
Veröffentlicht:26.11.2017, 15:47

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Bauplätze sind rar, das gilt auch für Weißensberg. Deshalb ist die Gemeinde bemüht, Flächen auszuweisen, wo Häuser oder Wohnungen für Familien errichtet werden können. In der jüngsten Gemeinderatssitzung ging es konkret um zwei solcher Baugrundstücke, für die aber zunächst der Bebauungsplan (B-Plan) geändert bzw. erweitert werden muss. Die beiden Grünflächen, die in den bestehenden B-Plan „Grübels-Rothkreuz“ einbezogen werden sollen, befinden sich nordöstlich und südöstlich des bebauten Grundstücks Grübels 22. Auf den beiden Freiflächen ist jeweils ein Gebäude mit zwei Wohnungen geplant.

Im Fall des Baugrundstücks, das sich zwischen dem vorhandenen Wohngebäude und dem weiter oben gelegenen Steinkreis befindet, muss der B-Plan geändert werden – es ist die mittlerweile fünfte Änderung. Bei dem anderen Grundstück, das sich unterhalb (südöstlich) des Wohngebäudes am Lochersteig befindet, muss der B-Plan nicht nur geändert, sondern auch erweitert werden, da sich diese Fläche im Außenbereich befindet, wie Stadtplaner Thorsten Reber vom Lindauer Büro Sieber in der Ratssitzung erklärte. Damit wäre dies die sechste Änderung des B-Plans „Grübels-Rothkreuz“.

Stadtplaner spricht von „maßvoller Nachverdichtung“

„Keine Experimente – vielmehr ist eine maßvolle Nachverdichtung das Ziel“, beschrieb Reber die vorgelegten Pläne. Beide seien fast identisch, weshalb der Stadtplaner auch von „Zwillingen“ sprach. Lediglich bei der für die Häuser vorgegebenen maximalen Wand- und Firsthöhe gebe es Unterschiede. Beim oberen, nordöstlich gelegenen Bauplatz ist die Baufläche mit 220 Quadratmeter, die Wand- und Firsthöhe mit sechs bzw. neun Meter angegeben. Beim unteren Grundstück ist die Baufläche mit 210 Quadratmeter, die Wand und Firsthöhe, weil am Hang gelegen, mit 4,50 bzw. 6,50 Meter begrenzt. Eine weitere Vorgabe ist, dass beide Häuser ausschließlich mit einem Satteldach gebaut werden dürfen.

Beide Entwürfe, also die fünfte und sechste Änderung des B-Plans „Grübels-Rothkreuz“, hat der Gemeinderat gutgeheißen. Die Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss) fielen bei der fünften Änderung einstimmig aus, bei der sechsten Änderung gab es zwei Gegenstimmen. Letztere wurden unter anderem mit der möglichen „Garagenzufahrt in der Kurve“ begründet, was nach Ansicht von Hans Weishaupt (Freie Bürger) „zu gefährlich“ sei. Fraktionskollege Joachim Wiese hielt dagegen und verwies darauf, dass der Lochersteig nicht nur für den Durchgangsverkehr gesperrt, sondern auch sehr schmal sei, weshalb Autos dort ohnehin nur langsam fahren könnten.

Im sogenannten beschleunigten Verfahren werden die beiden B-Pläne nun für einen Monat ausgelegt. Parallel dazu findet die Behördenbeteiligung statt. Nach dieser Phase werden die Pläne nochmals im Gemeinderat behandelt, bevor sie der Baubehörde im Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden.