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Veränderungssperre

Nach Veränderungssperre: Räte in Weißensberg billigen Entwurf zum Bebauungsplan „Rothkreuz-Mitte“

Weißensberg / Lesedauer: 3 min

Nach Veränderungssperre: Räte in Weißensberg billigen Entwurf zum Bebauungsplan „Rothkreuz-Mitte“
Veröffentlicht:19.11.2020, 11:30

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Eine „konkrete Nutzungsanfrage für die Realisierung einer Spielothek“ im ehemaligen Gasthaus Jägerhaus im Weißensberger Ortsteil Rothkreuz brachte den Stein ins Rollen. Weil die Gemeinde in diesem Bereich eine „Vergnügungsstätte“, wie eine solche Einrichtung im Behördenjargon heißt, verhindern will, beschloss der Weißensberger Gemeinderat im Sommer zunächst eine Veränderungssperre (die LZ berichtete). Damit verbunden war die Absicht, einen Bebauungsplan (B-Plan) aufzustellen, der keinerlei Vergnügungsstätten in diesem Bereich zulässt. Der entsprechende Entwurf ist mittlerweile fertiggestellt – er wurde in der jüngsten Ratssitzung einstimmig gebilligt und wird nun öffentlich ausgelegt.

Vorgestellt und erläutert wurde der B-Plan „Rothkreuz-Mitte“ von Stadtplanerin Johanna Kiechle vom Büro Sieber in Lindau. Sie sprach von einem „sinnvollen Schritt“. Denn es gelte zu bedenken, dass die Ansiedlung von Vergnügungsstätten „negative Auswirkungen auf die vorhandene Infrastruktur“ haben kann. So bestehe unter anderem „die Gefahr einer einschlägigen Prägung eines Gebietes“ hin zu einem „Vergnügungsviertel“, oftmals verbunden mit einem „auffälligen optischen Erscheinungsbild von Vergnügungsstätten in Form von Spielhallen oder Spielotheken“.

In der Folge würden Geschäfte abgeschreckt, die von ihrem Selbstverständnis her nicht in Verbindung mit Vergnügungsstätten gebracht werden wollen. „Es drohen Abwanderungen oder Leerstände nach Geschäftsaufgaben“, erklärte Kiechle und sprach vom so genannten „Trading-Down-Effekt“, sprich der Herabsetzung der wirtschaftlichen Attraktivität eines Gebietes. Weitere negative Folgen solcher Spielstätten seien ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und mögliche Lärmemissionen bis tief in die Nacht.

Geschützt werden soll, so Kiechle weiter, auch das Ortsbild beziehungsweise der Ortskern von Rothkreuz, der „durch eine gewachsene Mischung aus Wohnen und gewerblicher Nutzung geprägt“ sei. So wurden im Bebauungsplan auch Festsetzungen für die Dachformen getroffen: Zugelassen sind ausschließlich Satteldächer mit einer Dachneigung von 15 bis 45 Grad – Flachdächer sind nicht erlaubt.

Darüber hinaus gibt es Vorgaben für Werbeanlagen: Diese dürfen eine Größe von vier Quadratmeter Fläche pro Anlage und in Summe mehrerer Anlagen auf einem Grundstück zehn Quadratmeter nicht überschreiten. Zudem muss die Beleuchtung der Werbeanlagen kontinuierlich erfolgen, das heißt blinkende Anlagen sind verboten.

Bislang gibt es für den Ortskern von Rothkreuz keinen Bebauungsplan. Somit gilt für Neubauten, bauliche Veränderungen und sonstige Bauvorhaben Paragraf 34 Baugesetzbuch (BauGB). Nach dessen Vorgaben wären im genannten Bereich auch Vergnügungsstätten wie Spielhallen oder Wettbüros zulässig. Solches ist, wenn der neu erstellte B-Plan „Rothkreuz-Mitte“ erst einmal in Kraft getreten ist, nicht mehr möglich. Zur Abgrenzung und Einordnung: Der Bebauungsplan betrifft im Wesentlichen die Häuser in der ersten Reihe entlang der Ortsdurchfahrt Rothkreuz. Der Geltungsbereich erstreckt sich beidseitig der Bundesstraße B 12 – beginnend im Südwesten mit dem Kfz-Betrieb Hänsler beziehungsweise Svens Blumenhaus bis zum Lebensmittelgeschäft Heiling beziehungsweise dem Antiquitäten-Geschäft Schwarz im Nordosten von Rothkreuz.