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Verkehrslärm

Raser auf LI 16 bei Hege nur schwer auszubremsen

Wasserburg / Lesedauer: 3 min

Landratsamt: Nur an Gefahrenpunkten darf Geschwindigkeit beschränkt werden
Veröffentlicht:19.02.2019, 17:25

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Sie hoffen auf Querungshilfen, aber auch auf mehr Schutz gegen den Verkehrslärm. Doch an der aktuellen Situation der Kreisstraße LI 16 in Hege wird sich in absehbarer Zeit nichts ändern. Zum einen habe die Verkehrsbehörde beim Thema Geschwindigkeit „rechtlich keinen Spielraum“, stellt das Lindauer Landratsamt fest. Und auch mit dem Lärmpegel müssen die Anwohner weiterleben – weil die vorliegenden „Lärmwerte“ an keinem Anwesen zusätzlich Maßnahmen erfordern, so die Behörde auf Nachfrage der LZ.

Sie ist als frühere Bundesstraße viel breiter als die meisten anderen Kreisstraßen im Landkreis Lindau. Und es rollt immer noch viel Verkehr auf der LI 16: Nach der letzten Zählung aus dem Jahr 2015 immerhin pro Tag über 10 000 Fahrzeuge. Die Straße da „mal schnell“ von Hege in Richtung Nonnenhorner Straße überqueren erfordert gute Kondition und Geduld. Eine Querungshilfe, wie sich das einige Wasserburger wünschen, wird in absehbarer Zeit nicht kommen.

Auch in einem weiteren Punkt wird sich nichts ändern: den derzeit geltenden unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen. So fragen sich Wasserburger, warum mal 60, mal 80 Stundenkilometer auf dieser Kreisstraße durch Wasserburg erlaubt sind. Wobei auf letzterer Strecke oftmals gerast werde, schildern Anwohner und fragen sich, wieso auf der Kreisstraße nicht einfach durchgehend die Höchstgrenze bei 60 Stundenkilometern liegt.

Das ist nach Aussage von Sibylle Ehreiser, der Pressesprecherin des Landratsamtes, aber nicht so einfach: „Grundsätzlich dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen nur da angeordnet werden, wo Gefahrenpunkte sind.“ Für den Gesetzgeber sei „die Akzeptanz“ von solchen Beschränkungen ein wichtiges Argument, weil dort „die Aufmerksamkeit der Fahrer höher“ sei.

Auf der LI 16 im Bereich Wasserburg/Hege gibt es nach Ansicht der Verkehrsbehörde zwei solcher Stellen: Zum einen eben jene Kreuzung der Kreisstraße mit der Ausfahrt aus der Ortschaft Hege und der gegenüberliegenden Einmündung der Nonnenhorner Straße. Weil sich dort immer wieder Unfälle ereignet hatten, aber sich auch zwei Haltestellen für die Regionalbusse befinden, habe das Landratsamt dort bereits im Jahr 2008 die erlaubte Geschwindigkeit auf 60 Stundenkilometer verringert. „Diese Maßnahme war erfolgreich“, schreibt Ehreiser: Der Bereich am westlichen Ortsende von Wasserburg gilt seither nicht mehr als Unfallschwerpunkt.

Verkehrssituation wird überprüft

Als solcher gilt seit Jahren ebenfalls die Einmündung des Schabhaldenwegs: Weil diese für Autofahrer aus Richtung Nonnenhorn wegen der Kuppe nur spät zu sehen ist, gilt da bereits seit 2006 eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Anfang März ist an dieser Stelle ein neuer Ortstermin geplant: Polizei und Behörden wollen dann prüfen, „ob an dieser Stelle weitere Maßnahmen notwendig sind“.

Was den Lärm angeht, werden die Anwohner in Hege aber mit dem derzeitigen Geräuschpegel weiter leben müssen. Das Staatliche Bauamt habe im Jahr 2013 den Lärm an dieser Stelle beurteilt. Das Ergebnis seinerzeit: „Bei keinem Anwesen entlang der LI 16 liegen Lärmwerte vor, die entsprechende Maßnahmen erfordern.“