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Bikermühle

Hergensweilerer Räte stimmen für Außenbereichssatzung „Bikermühle“

Hergensweiler / Lesedauer: 1 min

Einige Umbauten nicht genehmigt – Satzung kann neue Grundlage bieten
Veröffentlicht:13.09.2018, 15:18

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Die Bikermühle in Obernützenbrugg liegt im Außenbereich. Für das Gästehaus mit Ferienwohnungen haben die Eigentümer im Lauf der Jahre den zweiten und dritten Stock um- und ausgebaut. Allerdings ohne Baugenehmigung. Für das nachträgliche Erteilen der Genehmigung habe das Landratsamt Lindau unter den derzeitigen Voraussetzungen keine Möglichkeit gesehen, erklärte Bürgermeister Wolfgang Strohmaier in der jüngsten Ratssitzung. Mit einer Außenbereichssatzung als Grundlage ließe sich das Ganze aber auf rechtlich saubere Beine stellen. Der Umgriff der Satzung soll auch zwei weitere Gebäude umfassen. Die Räte stimmten der Einleitung eines entsprechenden Bauleitplanverfahrens einmütig zu. Anfallende Kosten für die Tätigkeit von Gemeinde und Verwaltungsgemeinschaft, für Planungsbüro und mögliche Ausgleichsmaßahmen müssen die Grundstückseigentümer tragen. Darüber werde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, so Wolfgang Strohmaier.