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Mordfall Zech: Rätsel um unbekannte Person im Haus

Lindau / Lesedauer: 4 min

Eine Bettlerbande soll einen 76-jährigen Rentner getötet haben, um einen Diebstahl zu vertuschen; beim Prozessauftakt erzählt ein Polizeibeamter detailliert von den Ermittlungen.
Veröffentlicht:16.07.2018, 15:58

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Vor eineinhalb Jahren wurde der 76-jährige Bewohner des alten Bahnwärterhäuschens in Zech getötet, das Haus kurz darauf niedergebrannt. Der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter hat begonnen. Zwei Mitglieder einer rumänischen Bettlerbande sind angeklagt wegen Mordes, schwerer Brandstiftung und Bandendiebstahls.

Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklageschrift:

Der 27-jährige und der 37-jährige Angeklagte sollen Mitglieder einer osteuropäischen-rumänischen Bettlergruppe sein und im März 2017 zusammen mit einem bislang unbekannten Mittäter in das Haus des späteren Opfers eingestiegen sein, um nach Diebesgut und Geld zu suchen.

Der 27-Jährige soll in der Nähe des Hauses gewartet haben. Die anderen beiden mutmaßlichen Täter, die im Haus waren, sollen vom Hausinhaber gestört worden seien.

Der 37-Jährige soll daraufhin dem Hausinhaber erst den Kiefer gebrochen und ihn dann gewürgt haben, bis er starb. Sein Ziel sei es gewesen, den Zeugen zu beseitigen. Der 37-Jährige soll das Opfer anschließend entkleidet und in die Dusche gelegt haben.

Danach soll er mit dem bisher unbekannten anderen Täter das Haus in Brand gesetzt haben, um, laut Staatsanwaltschaft , die Tötung des Hausinhabers zu verschleiern. Das Haus wurde zerstört. Der 37-Jährige und der andere Täter sollen anschließend das Haus verlassen haben und auch das Diebesgut zurückgelassen haben.

Der jüngere Angeklagte soll den Tatort bereits zuvor verlassen haben, als er den Brand bemerkte.

Der 37-Jährige ist wegen Mordes, besonders schwerer Brandstiftung und versuchtem schweren Bandendiebstahls angeklagt.

Der 27-Jährige ist angeklagt wegen versuchten schweren Bandendiebstahls .

Auf Nachfrage des Richters Gunther Schatz äußert sich der jüngere Angeklagter nicht zu den Vorwürfen. Der 37-jährige Angeklagte lässt einen Widerspruch durch seine Anwältin verlesen.

Die Anwälte beantragen mehrere Zeugen nicht zuzulassen - unter anderem, weil ein Kriminalbeamter einem Zeugen 50 Euro für Zigaretten und Lebensmittel gegeben haben soll.

Das Gericht entscheidet nach einer kurzen Unterbrechung, dass alle Zeugen gehört werden sollen, „auch unabhängig von Verwertungswidersprüchen“, sagt Richter Schatz. Das Gericht werde am Ende unabhängig über die Verwertung der Aussagen entscheiden.

Die erste Zeugenvernehmung:

Ein Kripo-Beamter sagt aus, wie die Polizei die Angeklagten ermittelt hat. Die Polizei sei zum Brand gerufen worden. Die Haustür und auch ein Fenster hätten leicht offen gestanden.

Die eintreffenden Polizisten hätten eine Person am Fenster des Hauses gesehen, die aber zurückgewichen sei. Wer die Person am Fenster war, ist noch unklar.

Die Polizei habe außerdem getragene Kleidungsstücke am Tatort gefunden. DNA-Spuren sowohl des 37-jährigen Angeklagten, als auch das Opfers hätten sie auf einem Kapuzen-Shirt und einer Jogginghose gefunden. Die Ermittler konnten das Shirt dem ursprünglichen Besitzer zuordnen, der wiederum den Hinweis gab, seine Kleidung an eine Bettlergruppe abgegeben zu haben.

Durch Abhören von Telefonaten und das Auswerten von Zeugenaussagen sei die Polizei auf die beiden Angeklagten gestoßen.

Bei seiner Vernehmung nach der Festnahme habe der 37-Jährige der Polizei nicht zugehört. „Er wollte nicht mit dem Sachverhalt konfrontiert werden“, sagt der Kripo-Beamte vor Gericht aus.

In der Vernehmung des jüngeren Angeklagten habe dieser gesagt, dass er den 37-Jährigen und eine weitere Person am Tattag abgesetzt habe. Weiteres habe er in der Vernehmung aber nicht gesagt.

Die Zeugenaussage des Gutachters:

Der Facharzt für Gerichtsmedizin berichtet von den Ergebnissen der Obduktion der Leiche. Er habe bei seiner Untersuchung den Tod durch Ersticken festgestellt. Es gebe Anzeichen, dass das Opfer gewürgt wurde. Gleichzeitig gebe es aber keine Hinweise darauf, dass das Opfer zum Zeitpunkt des Brandes noch gelebt habe. Das Opfer habe keinen Ruß eingeatmet.

Es gebe bei der Leiche Anzeichen für „stumpfe Gewalteinwirkung“, möglicherweise durch Schläge und Tritte. Der Kiefer des Opfers sei gebrochen worden.

Die Tochter des Opfers sagt als Zeugin aus. Noch am Tattag sei sie mit ihrem Vater zusammen gewesen. Erst seien sie einkaufen gegangen, danach seien sie bei ihrem Vater daheim gewesen. Zwei Mal hätten beide ein verdächtiges Geräusch gehört. Sie habe nachgeguckt, aber habe nichts Ungewöhnliches feststellen können. Sie habe das Haus des Vaters verlassen und ihm gesagt, wenn er nochmal was höre, solle er den Notruf, der im Haus installiert war, drücken. Ihr Vater sei krank gewesen, aber trotzdem sehr lebensfroh.

Am 23. Juli wird der Prozess fortgesetzt.