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Grenzkontrolle

Lindauer Landrat: Getrennte Paare dürfen sich wieder treffen

Lindau / Lesedauer: 2 min

Für sie dürfte das die beste Nachricht seit langem sein: Paare und Familien, die durch Grenzkontrollen voneinander getrennt sind, müssen nicht mehr länger durchhalten. Sie dürfen gemeinsam Ostern feiern.
Veröffentlicht:10.04.2020, 22:21

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Für sie dürfte das die beste Nachricht seit langem sein: Paare und Familien, die durch Grenzkontrollen voneinander getrennt sind, müssen nicht mehr länger durchhalten. Sie dürfen gemeinsam Ostern feiern.

Die Lindauer Zeitung hatte mehrfach darüber berichtet, dass die Corona-Pandemie auch hunderte Paare und Familien von einander getrennt hatte. Seit Deutschland, Österreich und die Schweiz wieder Grenzkontrollen eingeführt haben, konnten sie sich nicht mehr treffen. Das soll ab sofort vorbei sein.

Das schreibt das Lindauer Landratsamt am späten Freitagabend in einer Pressemitteilung. „Es hatten sich in der vergangenen Woche Betroffene gemeldet, die um Unterstützung gebeten haben“, erklärt Landrat Elmar Stegmann . Das Landratsamt Lindau habe daraufhin die rechtliche Auslegung der am Donnerstag in Kraft getretenen Einreise-Quarantäneverordnung über das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege prüfen lassen. Dieses habe am Freitag dann mitgeteilt, dass der Besuch eines Lebenspartners nun auch über die Landesgrenze hinweg möglich ist.

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Laut Bayerischem Staatsministerium darf ein in Deutschland lebender Partner seinen Lebenspartner im Ausland nun besuchen, er muss jedoch innerhalb von 48 Stunden wieder nach Deutschland zurückkehren. Auch der im Ausland lebende Partner kann seinen Lebenspartner in Deutschland besuchen, unabhängig davon, ob er sich vor Grenzübertritt länger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten hat. „Ich freue mich mit den Paaren, dass diese Lösung gefunden wurde und sie nun das Osterfest gemeinsam verbringen können“, so Stegmann.

Auch Österreich verkündete am Freitag die Lockerung der Grenzkontrollen. "Ab sofort können Familienmitglieder und ausländische Personen bei Nachweis besonders berücksichtigungswürdiger Gründe im familiären Kreis leichter die Grenze passieren", schrieb der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner. Als besondere familiäre Gründe sind beispielsweise Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder sowie eigener Kinder im Rahmen von Obsorgeverpflichtungen oder gesetzlichen Besuchsrechten definiert. Die Lockerung gelte außerdem für Tierbesitzer, die zum Beispiel ihre Pferde in einem anderen Land untergebracht haben.