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Teures Wohnen

Kreis passt Mietobergrenzen an

Lindau / Lesedauer: 2 min

Wohnungen dürfen je nach Familiengröße zwischen zehn und 70 Euro teurer sein
Veröffentlicht:11.05.2015, 18:17

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Vor gut zwei Jahren hat der Landkreis Lindau erstmals Mietobergrenzen für diejenigen beschlossen, die von Grundsicherung leben: Je nach Größe der Familie galten bisher im unteren Kreisgebiet zwischen 340 und 750 Euro Nettokaltmiete als angemessen. Doch bezahlbare Mietwohnungen sind immer seltener zu finden. Insbesondere rund um Lindau sind die Mieten deutlich teurer geworden. Dem trägt der Kreis nun Rechnung: Nach einer neuen Empirica-Studie zahlen Jobcenter und Sozialhilfeverwaltung ab 1. Juni etwas mehr Geld für Miete und Betriebskosten.

Bisher lagen die Mietsätze, die als akzeptabel gelten für Langzeitarbeitslose und Bezieher von nur kleinen Renten, am See zwischen 340 (Alleinstehende) und 750 Euro (fünfköpfige Familie). Im Westallgäu ist Wohnraum günstiger. Deshalb haben die Behörden dort nur Beträge zwischen 300 und 530 Euro als angemessen akzeptiert.

Empirica-Vertreter Lukas Weiden hatte den Kreisräten im Ausschuss für Bildung und Soziales eine umfangreiche Neuberechnung vorgestellt. Dafür hat Empirica zum einen zwei Jahre lang Mietwohnungsangebote gesammelt, aber auch Daten der beiden Wohnungsgesellschaften GWG (Stadt Lindau) und GKWG (Landkreis) erhalten. So bilden die Mietpreise von rund 2200 Wohnungen zwischen 50 und gut 100 Quadratmetern die Basis für den neuen Mietspiegel – diese Größen gelten als ausreichend für Ein- bis Fünfpersonenhaushalte.

Empirica hat den Kreisräten empfohlen, als neue Richtwerte 350 Euro (50qm für eine Person), 470 Euro (65qm für zwei Bewohner), 560 Euro (drei Bewohner), 650 Euro (vier) und 800 Euro (fünfköpfige Familie) festzulegen. Zusätzlich erhalten die Grundsicherungsempfänger für Betriebskosten, die sie zahlen müssen, also beispielsweise Müllabfuhr und Gebäudeversicherung, je nach Familiengröße einen weiteren Betrag zwischen 100 und 200 Euro.

Die höheren Beträge, die Leistungsempfänger nach dem einstimmigen Votum des Sozialausschusses erhalten, schlagen natürlich auch auf den Kreishaushalt durch: Während der Bund die höheren Mietkosten für Rentner komplett trägt, erstattet er dem Landkreis für Langzeitarbeitslose nur ein Drittel der Kosten, so dass dort etwa 30000 Euro Mehrausgaben anstehen.