
Zum Schutz der Geflügelhaltungen im Landkreis Lindau wurde aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest im Bereich der Gemeinde Isny im Allgäu, Landkreis Ravensburg, ein Beobachtungsgebiet mit speziellen Regelungen eingerichtet. Dieses Beobachtungsgebiet umfasst im Landkreis Lindau Bereiche der Gemeinden Maierhöfen und Gestratz. Im Landkreis Lindau selbst wurde in diesem Jahr noch kein Fall der Geflügelpest nachgewiesen.
Die Maßnahmen innerhalb des Beobachtungsgebiets betreffen gewerbliche und private Tierhalter. So verweist das Landratsamt darauf: Wer in einem Beobachtungsgebiet Geflügel hält, hat dies unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich dem Landratsamt Lindau anzuzeigen und zwar unter der Telefonnummer 08382 / 27 05 02 oder per E-Mail an: veterinaeramt@landkreis-lindau.de. Des Weiteren dürfen weder gehaltene Vögel, noch Fleisch, Eier oder sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte von Geflügel und Federwild in einen noch aus einem Bestand innerhalb des Beobachtungsgebiets verbracht werden. Futtermittel darf aus einem solchen Bestand ebenfalls nicht verbracht werden. Das erklärt das Landratsamt in der Pressemitteilung.