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Fußgängerzone: Nicht jeder hält sich an Lieferzeiten

Lindau / Lesedauer: 3 min

Nach Beschwerden von Anwohnern will Stadt strenger durchgreifen – DHL hat samstags Ausnahmeregelung
Veröffentlicht:12.07.2018, 18:30

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Dass Maximilianstraße und Cramergasse eine Fußgängerzone sind, merkt man auf den ersten Blick nicht. Denn eigentlich fahren dort von morgens bis abends Autos. Nach einigen Beschwerden von Anwohnern wollte die Stadt härter durchgreifen und keine neuen Sondergenehmigungen mehr für Lieferdienste ausstellen. Mittlerweile sind alle alten Sondergenehmigungen ausgelaufen. Trotzdem verirrt sich der eine oder andere Paketbote noch nachmittags in die Fußgängerzone.

„Es gab Beschwerden von Leuten, die gesagt haben, dass es so nicht mehr geht“, sagt Patricia Herpich von der Pressestelle der Stadt. Wie berichtet hatten sich einige Anwohner darüber beklagt, dass Lieferwagen schon um 6 Uhr oder früher durch die Fußgängerzone fahren. Geärgert hatten sich die Leute laut Stadt auch darüber, dass Lieferwagen noch mittags oder gar am Nachmittag in die Maximianstraße und Cramergasse einfahren. „Es ist ja immerhin eine Fußgängerzone“, sagt Herpich. „Woanders geht das ja auch.“

Grundsätzlich ist die Anlieferung in der Fußgängerzone montags bis freitags nur von 6.30 Uhr bis 11 Uhr, samstag sogar nur von 6.30 Uhr bis 9 Uhr erlaubt. Doch die Stadt hatte Lieferdiensten Sondergenehmigungen ausgestellt, die ihnen eine Einfahrt auch außerhalb dieser Zeiten erlaubt hatten.

DHL-Bote fährt weit außerhalb der Lieferzeiten in Fußgängerzone

Damit soll jetzt Schluss sein: Die Verwaltung hat bereits im November alle Lieferdienste angeschrieben und angekündigt, dass es keine Ausnahmen mehr geben wird. Mittlerweile sind alle Sondergenehmigungen ausgelaufen. Probleme mit den engen Anlieferungszeiten scheint nur das zur Post gehörende Unternehmen DHL gehabt zu haben: Dessen Sondergenehmigung wäre eigentlich bereits Ende April ausgelaufen, das Unternehmen hatte die Stadt aber zweimal um eine einmonatige Verlängerung gebeten. Die letzte Verlängerung lief Ende Juni aus. „Wir haben mittlerweile unsere Abläufe angepasst, die Wege konfiguriert“, sagt Carolin Oelsner, Sprecherin von DHL. Unter der Woche sei es für DHL kein Problem, zwischen 6.30 und 11 Uhr zu liefern.

Zumindest offiziell. Denn am Donnerstagnachmittag gegen 14.30 Uhr fährt dann doch ein Sprinter von DHL in die Fußgängerzone. Auf Nachfrage scheint der Fahrer überhaupt nicht zu wissen, dass es dort feste Lieferzeiten gibt. Auf Englisch erklärt der Mann, der offenbar kein Deutsch spricht, dass er natürlich nachmittags liefere – schließlich bräuchten die Leute ihre Pakete. Kurz darauf fährt ein Lieferdienst für Apotheken ebenfalls durch die Maximilianstraße.

„Es ist unsere Vorgabe, dass die Innsnestadt bis elf Uhr geräumt ist“, sagt Oelsner . Sie könne sich den Vorfall nur damit erklären, dass der Kollege neu sei und sich mit den Regelungen zu den Lieferzeiten nicht auskenne.

DHL darf samstags bis elf in die Fußgängerzone fahren

Die DHL-Sprecherin räumt allerdings ein, dass die Lieferzeiten am Samstag ein Problem für das Unternehmen darstellen. „Bis neun Uhr wäre knapp, da haben die meisten Geschäfte noch gar nicht offen“, sagt sie.

Aus diesem Grund hat die Stadt, wie Herpich bestätigt, dem Unternehmen eine weitere Sondergenehmigung ausgestellt: „Wir haben die Lieferzeiten für DHL samstags vorübergehend verlängert bis elf Uhr.“ Die Verwaltung wolle nun erst einmal abwarten, was in der Fußgängerzone weiter passiert. Denkbar wäre zum Beispiel, dass über kurz oder lang Poller die Einfahrt versperrten.

Polizei kontrolliert zurzeit nicht verstärkt

Dass sich die Paketdienste zum Teil auch ohne Ausnahmegenehmigungen nicht an die Lieferzeiten halten, ist weder beim Ordnungsamt noch bei der Polizei bekannt. „Aber wir kontrollieren momentan auch nicht verstärkt“, sagt Thomas Steur, Vize-Chef der Lindauer Polizeiinspektion. „Für die Fußgängerzone muss jetzt erst einmal ein Konzept her.“ Wenn Kontrolleure aber zufällig Autos ohne Genehmigung in der Fußgängerzone erwischen, kann es teuer werden. „Wer durchfährt, zahlt 20 Euro, wer parkt, 35 Euro.“