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Monsterbau

„Monsterbau“: Räte sagen Nein zu Wohn- und Geschäftshaus

Hergensweiler / Lesedauer: 1 min

Bau in Hergensweiler wäre grundsätzlich jedoch zulässig – Gemeindechef Strohmeier hält Ratsbeschluss für rechtswidrig
Veröffentlicht:01.08.2018, 16:38

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Mit der knappen Mehrheit von sechs zu fünf Stimmen abgelehnt haben die Hergensweilerer Räte den Bauantrag einer Eigentümergemeinschaft zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage in der Altmannstraße. Er halte den Beschluss persönlich für rechtswidrig, erklärte Bürgermeister Wolfgang Strohmaier.

Bei dem beantragten Vorbescheid müsse bewertet werden, ob der geplante dreigeschossige Bau mit acht Wohneinheiten sowie Büro- und Praxisräumen grundsätzlich zulässig ist. Das Landratsamt werde die fehlende Zustimmung wohl ersetzen, vorausgesetzt, dass die notwendige Zahl von Stellplätzen nachgewiesen wird. Das ist bisher noch nicht der Fall. Laut gemeindlicher Stellplatzsatzung braucht es 35 Stellplätze, 23 sind im Plan vorgesehen.

Ratsmitglied Michael Rehm nannte das geplante Gebäude einen weiteren Monsterbau. Hergensweiler sei ein Dorf und solle es auch bleiben. Die letzte schöne Wiese im Dorf, auf der Pferde weiden, würde so auch noch zugebaut. „Das passt überhaupt nicht hin“, meinte auch Constanze Heim. Nur weil einem etwas nicht gefalle, könne man es nicht verhindern, entgegnete Gemeindechef Strohmaier. Dass man auf dem Grundstück bauen dürfe, sei klar.

Die Größe des Gebäudes habe sich an der Umgebungsbebauung zu orientieren. Mit dem Gebäude der Liebenau und dem Wohn- und Geschäftshaus an der Bregenzer Straße habe man ähnliche Bauten. Und ein Flachdach sei laut Bebauungsplan zulässig. Der einzige Ansatzpunkt, um hier ein bisschen steuern zu können, seien die Stellplätze, so Strohmaier.