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Rangrücktritt

Erster Bürgermeister erhält mehr Rechte

Hergensweiler / Lesedauer: 1 min

Räte in Hergensweiler ändern Geschäftsordnung
Veröffentlicht:21.11.2018, 18:26

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Der Hergensweiler Gemeinderat hat Änderungen in seiner Geschäftsordnung beschlossen und Befugnisse auf den ersten Bürgermeister, Wolfgang Strohmaier, übertragen. Einstimmig ging die Änderung im Fall von Rangrücktritten bei Grundstücksverkäufen durch.

Bei Verkäufen von Grundstücken sichert sich die Gemeinde einen Anspruch auf Eigentumsrückübertragung. Das Grundstück wird dann bebaut und eventuell nach einigen Jahren wieder verkauft. Es kämen immer wieder Anfragen von Notaren, ob die Gemeinde von ihrem Rechtsanspruch auf Rückübertragung zurücktritt, erläuterte Strohmaier den Hintergrund. Das gemeindliche Interesse an den bebauten Grundstücken sei dann ohnehin nicht mehr gegeben. Das Grundbuchamt fordere bei Rangrücktritten einen Gemeinderatsbeschluss. Um Verzögerungen bei der Abgabe der Erklärung zu vermeiden, sollte der Rat die Befugnis auf den Bürgermeister übertragen, so Strohmaier. Das Gremium folgte seinem Vorschlag einmütig.

Die nächste Änderung betraf die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln. Gemeindechef Strohmaier kann – wie seine Bürgermeisterkollegen in den anderen beiden VG-Mitgliedsgemeinden auch – über bis zu 10 000 Euro verfügen, ohne vorher einen Ratsbeschluss einzuholen. Bisher war der Betrag auf 6000 Euro gedeckelt. Es gehe um die im Haushalt veranschlagte Kosten, also Ansätze, die der Rat bereits gebilligt habe, so Strohmaier. Bei außer- und überplanmäßigen Ausgaben bleibe es bei den festgelegten 6000 Euro. Die einzige Gegenstimme zu dieser Änderung kam von Bernhard Merkel. Er meinte, je höher die Grenzen hinaufgesetzt werden, desto mehr Entscheidungen gebe der Gemeinderat aus der Hand. „Wir sollten schon das Vertrauen haben, dass der Bürgermeister uns in kniffligen Fällen einbezieht“, war sich Constanze Heim sicher.