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Bauantrag

Die Regeln für den Umbau der „Sonne“ stehen jetzt fest

Hergensweiler / Lesedauer: 3 min

Gemeinderat beschließt Änderungen des Bebauungsplans für den Bereich des Landhauses
Veröffentlicht:18.10.2020, 14:46

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Noch liegt der Gemeinde kein konkreter Bauantrag vor. Klar ist aber schon jetzt, dass dieses Projekt die historisch gewachsene Ortsmitte von Hergensweiler nachhaltig prägen wird: Das denkmalgeschützte Landhaus „Sonne“ soll zu einem Wohngebäude umgebaut werden. Der Gemeinderat hat deshalb den Bebauungsplan für dieses Areal überarbeitet und diese Änderung jetzt als Satzung beschlossen. Damit ist zwar noch kein Baurecht geschaffen, aber grundsätzlich der Weg für den Umbau des Landhauses „Sonne“ geebnet. Das Baugesuch muss freilich erst noch gestellt und genehmigt werden.

Zweieinhalb Jahre lang befasste sich der Gemeinderat von Hergensweiler mit der Änderung dieses Bebauungsplanes. Anlass war eine Bauvoranfrage gewesen, die ursprünglich 26 Wohnungen in der viergeschossigen Scheune vorgesehen hatte. Eine derart massive Verdichtung wollte der Gemeinderat aber nicht zulassen. Deshalb erließ er im April 2018 eine Veränderungssperre und arbeitete seitdem mit dem Stadtplanungsbüro Sieber und in Abstimmung mit dem Eigentümer an der Änderung des Bebauungsplanes.

Das Ziel war, eine Nutzung dieses stattlichen Gebäudes zu ermöglichen und dabei eine für alle Seiten verträgliche Lösung zu finden. In diesem Regelwerk ist nun genau festgelegt, was auf diesem Grundstück möglich ist und was nicht. Denn es ist, wie in der jüngsten Ratssitzung deutlich wurde, durchaus zu erwarten, dass dieser Bauantrag dem Gemeinderat gar nicht mehr zur Abstimmung vorgelegt werden muss, wenn er sich genau an die Vorgaben hält.

Laut dem jetzt geänderten Bebauungsplan ist es jetzt möglich, im Landhaus „Sonne“ bis zu 20 Wohnungen einzubauen. Weil pro Wohnung mindestens zwei Stellplätze nachgewiesen werden müssen, wären im Extremfall also 40 Stellplätze für die Hausbewohner plus einige Besucherparkplätze erforderlich. Deshalb soll ein Parkdeck auf der Grünfläche in Richtung der Kirche entstehen. Ein Abriss der „Sonne“ kommt übrigens nicht in Frage, da es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt.

In ihrer jüngsten Ratssitzung befassen sich die Gemeinderäte – als letztem Verfahrensschritt – mit den Anregungen von Trägern öffentlicher Belange. Besonders ausführlich wurden zwei Aspekte besprochen: Lärmschutz und Baumbestand. Wichtig war den Gemeinderäten, dass von den Stellplätzen keine Lärmbelästigung für die Nachbarschaft ausgeht. Der Bauherr muss also für einen genau definierten Bereich um das Parkdeck nachweisen, dass der Immissionsschutz einhalten ist.

Zusätzlich hat der Gemeinderat beschlossen, dass auf der anderen Seite des Gebäudes – dort, wo jetzt ein kleiner Schuppen steht – keine Parkflächen entstehen dürfen. Auch auf der Fläche zwischen der Dorfstraße und dem künftigen Parkdeck sind Parkplätze ausgeschlossen. Kaum hatte das Gremium darüber abgestimmt, wurde einigen Räten klar, dass sie damit über ihr Ziel hinausgeschossen sind. Ein Ratsbeschluss kann aber nicht in derselben Sitzung wieder aufgehoben werden. Um den Satzungsbeschluss nicht vertagen zu müssen, wurde am Ratstisch eine andere Lösung angedeutet: Falls der Bauherr weitere Stellplätze zwischen Parkdeck und Dorfstraße benötigen sollte, müsste er eben eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragen, hieß es.

Wichtig war den Gemeinderäten auch der Baumstand. So ist jetzt im Bebauungsplan geregelt, dass mindestens drei der vier großen Linden auf der Grünfläche zwischen dem Landhaus „Sonne“ und der „Alten Post“ erhalten werden müssen. Dadurch hat der Bauherr insofern etwas Spielraum, als er selbst entscheiden kann, welchen Baum er gegebenenfalls opfert.