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Bauvorhaben am Oberen Stäuben ist rechtens

Bodolz / Lesedauer: 3 min

Grünes Licht vom Landratsamt Lindau für Bodolzer Bauherr
Veröffentlicht:04.07.2018, 15:21

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Beim Bauvorhaben im Oberen Stäuben ist alles rechtens. Das hat eine Prüfung des Landratsamtes Lindau ergeben. Der Bodolzer Gemeinderat hatte dem Vorhaben im April grünes Licht gegeben. Zuvor hatten sich Anwohner bereits mit einer Unterschriftenliste dagegen gestellt. Der Bauwerber hatte daraufhin seine Pläne geändert. Doch auch nach dem Beschluss des Gemeinderates zweifelten die Nachbarn dessen Rechtmäßigkeit an.

Bereits im April hat der Bodolzer Gemeinderat einem Bauwerber grünes Licht für sein Vorhaben gegeben (die LZ berichtete). Dieser will an seinem Haus im „Oberen Stäuben“ am Hoyerberg, das Dach aufstocken, Gaupen einbauen, zwei Wohneinheiten einrichten und einen Carport für zwei Autos bauen. Um dies zu verwirklichen, benötigte der Bauwerber verschiedene Befreiungen vom Bebauungsplan. Wegen des Carports eine Befreiung von der festgesetzten Grundflächenzahl, wegen der Dachaufstockung Befreiungen für die festgesetzte Dachneigung und dem Verbot von Kniestöcken sowie eine Genehmigung für die Gaupe. Der Gemeinderat erteilte damals sein Einvernehmen, weil das Bauvorhaben trotz der Dachaufstockung immer noch dem Bebauungsplan entspricht. Dieser erlaubt in diesem Gebiet ein Vollgeschoss. Und nachdem bei dem Gebäude das Untergeschoss mehr als zwei Drittel mit Erde bedeckt ist und der Bauwerber laut den Plänen auch nicht mehr als zwei Drittel der Dachgeschossfläche höher als 2,30 Meter ausbaut, wird das Haus auch nach dem Umbau nur ein einziges Vollgeschoss haben.

Auf der jüngsten Gemeinderatsitzung unterrichtete Bürgermeister Christian Ruh das Gremium darüber, dass die Anwohner die Ansicht vertreten, dem Gemeinderat hätten für seine positive Entscheidung falsche Pläne und Akten zugrunde gelegen. Zudem seien sie überzeugt, der Bauwerber würde ein weiteres Vollgeschoss bauen. Die Verwaltung habe daraufhin dem Landratsamt Lindau das Bauvorhaben zur Prüfung übergeben. Die Obere Bauaufsichtsbehörde, die die Genehmigungen für Bauvorhaben erteilt, während die Gemeinde lediglich ihr Einverständnis erklärt, habe ein Phantomgerüst aufgestellt und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass alles rechtens sei: Der Bauwerber baue kein weiteres Vollgeschoss und die Gemeinde habe ihr Einvernehmen zu Recht erteilt.

Ein weiterer Streitpunkt zwischen Bauwerber und Nachbarn ist auch die Wendeplatte vor dessen Haus. Bei der Bürgersprechgelegenheit zu Anfang der Sitzung hatten sich Nachbarn darüber beschwert, der Bauwerber würde die Wendeplatte mit großen Steinen sperren und für eigenes Parken beanspruchen. Das habe zur Folge, dass Autofahrer nicht mehr auf der Wendeplatte drehen könnten, sondern auf das Grundstück des Nachbarn fahren, um hier zu wenden. Bürgermeister Christian Ruh versicherte den Anwohnern, dass dieser Umstand der Verwaltung bekannt sei, dies auf einem missverstandenem Schriftstück aus den 1970er-Jahren beruhe und die Verwaltung die Steine wieder zurück auf das Privatgrundstück habe setzen lassen. Bei der Überprüfung des Vorgangs sei der Gemeindeverwaltung aufgefallen, dass der Bebauungsplan aus früheren Zeiten eine Wendeplatte etwas weiter hinten vorgesehen habe, diese allerdings nie gebaut worden sei. Ruh stellte jedoch in Aussicht, dass sich der Gemeinderat dieses Themas nach der Sommerpause annehmen werde.