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Teilortswahl

Unechte Teilortswahl und Sitzverteilung bleiben erhalten

Zwiefalten / Lesedauer: 1 min

Vorberatungen für die Kommunalwahl im Mai 2019
Veröffentlicht:13.09.2018, 20:23

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Im Vorfeld der nächsten Kommunalwahl, die am 26. Mai 2019 stattfindet, muss der Gemeinderat eine Überprüfung der Sitzverteilung im Gemeinderat vornehmen. Dabei hält der Zwiefalter Gemeinderat am Modell der Unechten Teilortswahl und an der derzeitigen Sitzverteilung fest.

Die Gemeindeverwaltung traf in der Sitzung des Gemeinderats folgende Feststellung:

Das Verhältnis von Einwohnerzahl zur möglichen Sitzverteilung hat sich seit Einführung der Unechten Teilortswahl beziehungsweise seit der letzten Überprüfung im Gemeinderat nicht wesentlich geändert.

Die Unechte Teilortswahl mit den acht Wohnbezirken hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt, da so jeder Ortsteil garantiert im Gremium vertreten und der Kontakt in die Gemeinde gesichert ist. Die Belange der Ortschaften sind gut vertreten, so dass auf Ortschaftsräte verzichtet werden kann.

Der Hauptort und die gesamten Teilorte sind mit jeweils sieben Sitzen paritätisch vertreten.

Einstimmig hat der Zwiefalter Gemeinderat dann nach kurzer Diskussion beschlossen, dass die derzeitige Sitzverteilung auf die Wohnbezirke bestehen bleibt und auch die Hauptsatzung nicht geändert wird.