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Schutzgebiet

Eine Insel für bedrohte Arten

Zwiefalten / Lesedauer: 4 min

Region „Glastal, Großer Buchwald und Tautschbuch“ ist besonders schützenswert
Veröffentlicht:14.10.2019, 18:23

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Natura 2000 ist ein europaweites Netz von Schutzgebieten, in dem Lebensräume und Arten geschützt und für die Zukunft erhalten werden sollen. In der Region „Glastal, Großer Buchwald und Tautschbuch“ liegen 3585 Hektar FFH-Gebiet entsprechend der seit 1992 geltenden Flora-Fauna-Habitat und 712 Hektar Vogelschutzgebiete. Nach einer Bestandsaufnahme und Bewertung der relevanten FFH-Lebensraumtypen und Arten im Managementplan wurden jetzt fachlich abgestimmt Entwicklungsziele formuliert und Empfehlungen für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen ausgegeben.

Die Fläche gliedert sich auf in 1610 Hektar im Landkreis Reutlingen (Hayingen, Pfronstetten und Zwiefalten ) und 1975 Hektar im Landkreis Biberach (Riedlingen und Langenenslingen). In dieser Region liegen auch 186 Hektar Naturschutzgebiete, 9533 Hektar Landschaftsschutzgebiete, 1,7 Hektar Bannwald, 5,4 Hektar Schonwald und 331,5 Hektar geschützte Biotope und Waldbiotope. Von Norden her reicht das Biosphärengebiet Schwäbische Alb bis etwa nach Zwiefalten und Mörsingen in das FFH-Gebiet. Rund 20 Prozent des FFH-Gebiets liegen im Biosphärengebiet. 97 Hektar hiervon sind Kernzonen. In diesen soll eine ungestörte, vom Menschen weitgehend unbeeinflusste eigendynamische Entwicklung der Natur ermöglicht werden. So, wie im Bannwald Kohltal, in dem seit 1970 die forstliche Bewirtschaftung eingestellt ist. Der Schonwald „Warmtal“ im Forstbezirk Riedlingen wurde besonders gewürdigt.

Großes Mausohr fühlt sich wohl

Für den Managementplan für das FFH-Gebiet wurde ein Beirat eingesetzt. Verfahrensbeauftragte sind Charlotte Böll und Jürgen Jebram vom Regierungspräsidiums Tübingen und für das Waldmodul Urs Hanke. Ebenfalls beteiligt sind das Amt für Bauen und Naturschutz im Landratsamt Biberach und aus dem Landratsamt Reutlingen Kreisbauamt, Kreisforstamt, Kreislandwirtschaftsamt, Umweltschutzamt sowie die Geschäftsführer der Landschaftserhaltungsverbände im Landkreis Biberach und Reutlingen. Auch Vertreter der Stadt Hayingen, der Stadt Riedlingen, der Gemeinden Pfronstetten und Zwiefalten sitzen im Beirat, genauso wie Kreisbauernverbände Biberach-Sigmaringen und Reutlingen, Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg, Landesschaftzuchtverband Baden-Württemberg und Landessportbund Baden-Württemberg.

Für viele Lebensraumtypen sind keine Beeinträchtigungen erkennbar und teilweise hervorragende Populationen vorhanden. Fast im gesamten FFH-Gebiet ist das Große Mausohr, eine große, europaweit verbreitete Fledermausart, vertreten Dabei liegen die Sommerquartiere, vor allem Wochenstubenquartiere, meist im Umfeld des FFH-Gebiets, zum Beispiel in den ehemaligen Klostergebäuden in Zwiefalten und Obermarchtal. Auch die Winterquartiere liegen oft außerhalb des FFH-Gebiets. Der Kenntnisstand über die Nutzung der verschiedenen Höhlen als Überwinterungs- und Schwärmquartier sollte allerdings verbessert werden, so das Ergebnis.

In einigen Bereichen wurden Zielkonflikte offenkundig. So stehen häufig Maßnahmen der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes in Konkurrenz zum Naturschutz. Auch sind offensichtlich unterschiedliche optimale Bedingungen für verschiedene Tier- und Pflanzenarten bekannt. Hier sollten im Interesse einer praktikablen Handhabung eindeutige Regelungen gefunden werden, so der Beirat.

Auch im Bereich der Wacholderheiden gibt es Zielkonflikte. Die Stichworte Insektenrückgang, Überdüngung, Überweidung, Orchideengefährdung sollten zu einer Differenzierung der Maßnahmenpläne führen. Auch müssen vorhandene Aufnahmen in Bezug auf Blütenpflanzen überprüft werden. Hier sorgten unterschiedliche Beobachter und Instanzen für Verwirrung, weil offensichtlich unterschiedliche Vorstellung über den Schutzstatus vorhanden sind. Beim Frauenschuh im Wald führt unterschiedliches waldbauliches Vorgehen zur Erhaltung und Pflege der Frauenschuh-Lebensstätten für Irritationen. Einige der aktuellen Vorkommen liegen auf früheren landwirtschaftlichen Flächen. Andere liegen auf ausgelagerten Standorten mit gestörter Humusauflage als Folge langjähriger Weidenutzung. Schließlich gibt es ebenso Phasen der Sukzession häufig mit hohen Nadelholzanteilen. Die Vorgaben einer naturnahen und standortgerechten Waldwirtschaft erfordern viel Fingerspitzengefühl, um geeignete Habitatbedingungen und günstige Konkurrenzverhältnisse für den Frauenschuh zu gewährleisten. Hier sind weitere Abstimmungen erforderlich.

Weitere Infoveranstaltung geplant

Die Beiratsitzung mit den zielplanungen und Maßnahmenvorschlägen fand eine große Beachtung und wurde auch von Grundstückeigentümern und Vereinen und Verbänden zur Information und für Vorschläge genutzt. Aufgetretene Zielkonflikte und notwendige Abstimmungen werden jetzt bei den Verfahrensbeauftragten am Regierungspräsidium gesammelt und in die Entwürfe eingearbeitet. Anschließend findet eine öffentliche Auslegung statt. Bis dahin können weitere Vorschläge und Anregungen zu Maßnahmen übergeben werden. Bei der Vielzahl der vorgebrachten Vorschläge wurde vorgeschlagen, eine weitere Informationsveranstaltung für die interessierte Öffentlichkeit abzuhalten, um die empfohlenen Maßnahmen vor der Umsetzung zu erklären.