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Internetplattform zum Industriegebiet IGI online

Warthausen / Lesedauer: 5 min

Zweckverband beantwortet zahlreiche Fragen – Pläne sollen im Januar vorgestellt werden
Veröffentlicht:21.11.2018, 17:05

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Eine „Visitenkarte“ soll die neue Internetseite für das geplante Industriegebiet (IGI) im Rißtal sein: Seit Dienstag ist die Seite ds Zweckverbands online. Damit will der Verband die Bürger regelmäßig über die Entwicklungen und Planungsschritte auf dem Laufenden halten. Beantwortet werden auf der Seite aber auch kritische Fragen.

„Mit jeder neuen Erkenntnis und jedem neuen Gutachten wird die Seite weiter wachsen“, erklärt der stellvertretende Zweckverbandsvorsitzende Christian Kuhlmann . Eine mittlere vierstellige Summe hat der Zweckverband für die Erstellung des Internetauftritts bezahlt. „Da ist jeder Euro gut investiert“, meint Schemmerhofens Bürgermeister Mario Glaser. „Wir investieren hier in Bürgerbeteiligung.“

Mit dem Slogan „Zukunft.Gemeinsam“ wirbt der Zweckverband für sein Vorhaben: die vor allem bei Anwohnern umstrittene Erschließung des Rißtals bei Herrlishöfen. Die Internetplattform richte sich bewusst nicht an mögliche Firmen oder Investoren, sondern wolle die Bürger informieren. Damit halte der Verband sein Versprechen, transparent zu arbeiten, betont Kuhlmann- Das sei immer zugesagt worden, doch bislang hätten noch nicht alle Informationen vorgelegen. Das soll sich jetzt rasch ändern. Auf der Internetseite führt der Zweckverband auf, wie die nächsten Schritte aussehen könnten.

Der bisherige Zeitplan sieht vor, dass Ende Januar 2019 die ersten Pläne zum IGI öffentlich vorgestellt werden. Diese sollen auch auf der Internetseite zu sehen sein. Zuvor aber müssen mehrere Gutachten ausgewertet werden, unter anderem zum Verkehr, zum Wasser und den Umweltfolgen. Zunächst entsteht daraus eine „städtebauliche Rahmenplanung“. Im zweiten Schritt soll der Flächennutzungsplan folgen, in dem das Gebiet genauer eingegrenzt wird, ebenso wie der Bebauungsplan. Mit diesen Arbeiten ist die Firma Lars Consult aus Memmingen beauftragt. Erst wenn beide Verfahren abgeschlossen sind, sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung des IGI geschaffen. Geplant ist, dass bis Ende des Jahres 2019 das Regierungspräsidium den Plänen zustimmen soll.

In den Gutachten, die noch erstellt werden oder zum Teil schon abgeschlossen sind, geht es unter anderem um den Verkehr. Dabei soll laut Zweckverband untersucht werden, welche Verkehrsströme aufgrund des IGI abzusehen sind. „Gleichzeitig werden Lösungsansätze aufzeigt, wie diese möglichst konfliktfrei bewältigt werden können“, schreibt der Zweckverband auf der Seite.

In dem Bebauungsplan werden Erschließungs-, Bau-, Grün- und Ausgleichsflächen sowie die Definition von Gebäudehöhen, Bauweisen und insbesondere die Definition der Grundstücksnutzung festgelegt. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan aufgestellt. „Bürgerbeteiligungen und Bürgerforen werden für beide Verfahren gemeinsam durchgeführt“, verspricht der Zweckverband auf seiner Seite. Wichtig ist auch: Die Planungshoheit für das Gebiet liegt beim Zweckverband, nicht bei der Gemeinde Warthausen.

Auch Kritikpunkte werden diskutiert

Konkret geht der Zweckverband auch auf einzelne Kritikpunkte ein: So entgegnet er auf den Vorwurf, dass für das Industriegebiet landwirtschaftliche Flächen „geopfert“ würden: „Es wird eingeräumt, dass bislang landwirtschaftlich genutzte Flächen einer solchen Nutzung künftig entzogen werden. Jedoch werden die regional betrachtet, besten landwirtschaftlichen Gebiete in der Raumschaft Biberach durch die Standortwahl nicht in Anspruch genommen.“ Die für das IGI vorgesehene Fläche zähle „in ökologischer Hinsicht nicht zu den wertvollen Flächen Biberachs“. Landschaftsökologen hätten die Fläche bewertet und seien zu dem Schluss gekommen, „dass eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche“ betroffen sei, „die in Relation zu anderen Teilräumen der Raumschaft tatsächlich keine ökologisch besonders wertvolle Fläche ist“.

Dennoch wolle der Verband auf Ausgleichsmaßnahmen und Maßnahmen „zur Stärkung der ökologischen Durchlässigkeit des Talraums“ achten.

Zur Befürchtung, die Wasserqualität könnte sich verschlechtern, schreibt der Verband: „Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen, die eine Verschlechterung der Wasserqualität ausschließen sollen, fixiert und vorgeschrieben.“

Auch bei der Größe des geplanten Gebiets will der Zweckverband für Klarheit sorgen. Im Zielabweichungsverfahren seien 45 Hektar beantragt worden „mit der Option, eventuell eine Erweiterung zu ermöglichen“. Ob und in welchem Umfang eine Erweiterung möglich werde, könnten erst „weitere Planungen und die weitere Bedarfsentwicklung“ zeigen. „Die kursierende Zahl von 130 Hektar bezieht sich auf frühere Überlegungen, die heute keine Gültigkeit mehr haben.“.

Bei allen absehbaren Nachteilen wie „Lärm, Verkehr und ähnliche Dinge“ überwögen am Ende die Vorteile des IGI: „Die Prosperität der Region hängt eng mit dem Erfolg der Biberacher Industrie- und Gewerbebetriebe zusammen“, schreibt der Zweckverband – und weiter: „Wenn das IGI nicht entwickelt werden kann, ist eine Schwächung dieser wirtschaftlichen Stärke möglich, was sich letztlich negativ auf die Prosperität der Region auswirken kann.“

Durch eine Regel im Bebauungsplan will der Zweckverband die „ Ansiedlung von kleinen Gewerbe-, Dienstleistungs- und Einzelhandelsbetrieben“ ausschließen. In der Region gehe es „um Entwicklungs- und Erweiterungspotenzial für bedeutende Gewerbe- und Industriebetriebe in der Region Biberach“, schreibt der Verband. „Und auch neu hinzukommenden Firmen möchten wir geeignete Flächen anbieten. So bleiben wir als Region attraktiv und gewährleisten gleichzeitig die industrielle Entwicklung.“

Auch auf die Bürgerinitiative „Schutzgemeinschaft Rißtal“ geht der Zweckverband ein: Dass die Entwicklung kritisch gesehen oder auch abgelehnt werde, sei „nachvollziehbar“. Eine kritische Begleitung des Planungsprozesses diene letztlich auch der Qualität. Entscheidend sei, „dass die Kommunikation sachlich und ehrlich geführt wird“.