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Hundsteuer

Kampfhunde deutlich höher besteuert

Unlingen / Lesedauer: 3 min

Unlingen erlässt neue Satzung – 1000 Euro für als gefährlich eingestufte Rassen
Veröffentlicht:22.11.2018, 18:54

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Die bisher gültige Satzung für Hundsteuer in der Gemeinde Unlingen stammt aus dem Jahr 1996. Nicht nur in Bezug auf Kampfhunde ist sie nicht mehr aktuell. Daher hat der Gemeinderat eine neue Satzung erlassen, die am 1. Januar in Kraft tritt. Kampfhunde werden ab dann mit jährlich 1000 Euro besteuert.

Bürgermeister Richard Mück führte aus, dass es nach aktueller Rechtslage in Unlingen weder eine besondere Besteuerung für Kampfhunde noch eine sonst übliche Zwingersteuer gibt. Für Kampfhunde wird bisher die normale Hundesteuer von 60 Euro erhoben, obwohl in anderen Orten in der Regel für Kampfhunde zwischen 500 und 3000 Euro Steuer entrichtet werden müssen. „Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die allgemeine Hundesteuer von derzeit 60 auf 78 Euro pro Hund, für einen Kampfhund auf 500 Euro festzulegen“ betonte Mück. Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 156 Euro, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 1000 Euro.

Jeder über drei Monate alte Hund muss der Gemeinde gemeldet werden. Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, ist Unlingen steuerberechtigt, wenn der Hundehalter seinen Hauptwohnsitz in Unlingen hat. Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Auf Antrag können Steuerbefreiungen erteilt werden. Dies gilt insbesondere, wenn Hunde zum Schutz von blinden, tauben oder sonst hilfsbedürftigen Personen dienen. Dazu zählen auch Hunde, die eine Prüfung für Rettungshunde mit Erfolg abgelegt haben und zum Schutz für die Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. In bestimmten Fällen kann eine Steuerbefreiung auch für Hofhunde ausgesprochen werden.

Für Kampfhunde werden generell keine Steuervergünstigungen gewährt. Die Zwingersteuer gilt für Hundebesitzer, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zwecken der Zucht halten. Sobald die neue Satzung in Kraft ist, muss jeder gehaltene Kampfhund bei der Gemeinde schriftlich gemeldet werden. Als Kampfhunde gelten bestimmte Rassen wie Bullterrier oder Mastiff oder auch bestimmte Kreuzungen. Grundlage ist die Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde.

Die Notwendigkeit, die in Unlingen seit 1996 geltende Satzung für Hundesteuer zu aktualisieren, stand bei der sich anschließenden Debatte im Gemeinderat außer Frage. Da in der Gemeinde offenbar in der jüngeren Zeit vermehrt Kampfhunde gehalten werden, wurde im Gremium die Frage laut, ob man beim geringsten der vorgestellten Steuersätze bleiben müsse. Vorgeschlagen wurde ein Steuersatz für Kampfhunde von 1000 Euro pro Jahr. Dieser Vorschlag fand allgemeine Zustimmung.

Bei einer Enthaltung wurde die vorgelegte Satzung über Hundesteuer in Unlingen mit der vom Gemeinderat gewünschten Änderung für Kampfhunde gebilligt. Die Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.